LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14319 23.02.2017 Datum des Originals: 23.02.2017/Ausgegeben: 01.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5532 vom 25. Januar 2017 der Abgeordneten Torsten Sommer und Daniel Düngel PIRATEN Drucksache 16/14092 Situation der Rettungsdienstschulen im Rahmen der Einführung der Notfallsanitäterausbildung Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Hintergrund die Einführung der Notfallsanitäterausbildung ist eine Herausforderung, die den Landtag NRW schon in unterschiedlichen Weisen beschäftigt hat. Mit der heutigen Anfrage möchten wir uns der Situation der Rettungsdienstschulen zuwenden. Im Zuge der Notfallsanitäterausbildung werden derzeit neue Schulen gegründet und bestehende Schulen ausgebaut oder erhalten neue Räumlichkeiten. Diese Neugründungen und Neubauten sollten sich den Gegebenheiten der hohen pädagogischen Ansprüche der lernfeldorientierten Ausbildung der Notfallsanitäter beugen. Vorzuhaltende Räumlichkeiten sollten genug Platz für offene Gruppenarbeiten, Selbststudium, Internet Recherchen aber auch zielgerichtete Praxisvorbereitungen in unterschiedlichen Szenarien bieten. Es ist zu befürchten, das private wie auch öffentliche Rettungsdienstschulen aus Kostengründen zu Notlösungen greifen, die nicht im Sinne der neugeschaffenen Ausbildung sind. Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 5532 mit Schreiben vom 23. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14319 2 1. Ist es geplant, für Schulneubauten und Schulneugründungen Mindestgrößen der Klassenräume im Bezug auf die Schülerzahl und Lehrkraftpräsentationsflächen zu formulieren? 2. Ist es geplant, den Schulen die Einrichtung von zusätzlichen Praxisräumen mit rettungsdiensttypischen Szenarien (Wohnungen, KFZ, Unfall, Krankenhausübergabe etc.) vorzugeben? 3. Ist es von Seiten der Landesregierung geplant, besondere Lernräume wie eine Bibliothek als auch extra PC-Arbeitsräume vorzugeben? 5. In welcher Form kontrolliert die Landesregierung die neu eingerichteten Lehrgänge auf Einhaltung aller geforderten Standards? Die Fragen 1 bis 3 und 5 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Von Seiten der Landesregierung gibt es derzeit keine Planungen, weitergehende Empfehlungen zu formulieren, die über die gesetzlichen Vorgaben im Notfallsanitätergesetz (NotSanG), konkretisierende Verordnungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung, o.ä.) oder entsprechende Empfehlungen zu (berufs-)schulischen Standards hinausgehen. Auch sind in der Vergangenheit im Rahmen des intensiven Austausches zum Thema Notfallsanitäterausbildung mit den Bezirksregierungen, den verschiedentlichen Akteurinnen/Akteuren und Expertinnen/Experten keine Hinweise an die Landesregierung herangetragen worden, die eine Notwendigkeit entsprechender weitergehender Vorgaben aufzeigen. Für die Anerkennung und Überwachung von Schulen für die Notfallsanitäterausbildung sind – ebenso wie für entsprechende Ausbildungsstätten einer Reihe weiterer Pflege- und Gesundheitsfachberufe – gemäß der Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten nach Rechtsvorschriften für Heilberufe (Zuständigkeitsverordnung Heilberufe – ZustVO HB) die Bezirksregierungen zuständig. Sie verfügen hierbei nicht nur über eine umfassende fachliche Kenntnis, sondern auch langjährige praktische Erfahrung. Die mit dem NotSanG einhergehenden geänderten Anforderungen an Schulen im Vergleich zum Rettungsassistentengesetz und daraus sich ggf. ergebende Anpassungsbedarfe werden von ihnen eigenständig umgesetzt und überwacht. Weitergehende Ausstattungsmerkmale der Schulen, die über das für die Ausbildung Erforderliche hinausgehen, sind auch Wettbewerbsmerkmale der jeweiligen Ausbildungsstätten in Abgrenzung zueinander. Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen steht mit den Bezirksregierungen in regelmäßigem Austausch, so dass ein steuernder Eingriff bei Notwendigkeit rasch möglich wäre. 4. In welcher Form unterstützt die Landesregierung die Schulen bei der Einrichtung neuer Lehrgänge? Für die Notfallsanitäterausbildung gibt es umfassende Ausführungsbestimmungen, einen Rahmenlehrplan und weitergehende Kataloge für den Bereich Medikamente und erweiterte Maßnahmen, an denen auch Expertinnen und Experten von Schulen mitgewirkt haben. Alle Unterlagen sind frei über die Homepage des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar: http://www.mgepa.nrw.de/gesundheit/versorgung/rettungswesen/index.php