LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14329 28.02.2017 Datum des Originals: 28.02.2017/Ausgegeben: 03.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5530 vom 24. Januar 2017 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/14087 Meldepflicht der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ob die Entwicklung eines Kindes auch tatsächlich normal verläuft, kann nur ein spezialisierter Kinder- und Jugendarzt beurteilen. Wird das neugeborene Kind aus der Klinik entlassen, bekommt die Mutter ein gelbes Untersuchungsheft ausgehändigt, in dem die Ergebnisse jeder Vorsorge dokumentiert werden. Die meisten Länder haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt, d.h. der Arzt ist verpflichtet versäumte Untersuchungen zu melden. Diese versäumten Untersuchungen werden dann bei den Eltern angemahnt. Ziel der Meldepflicht, die unter der Regierung Rüttgers in Nordrhein-Westfalen eingeführt wurde, ist es, Vernachlässigungen und Krankheiten von Kindern frühzeitig zu erkennen. Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 5530 mit Schreiben vom 28. Februar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. 1. Wie viel Prozent der in Nordrhein-Westfalen lebenden Kinder nehmen an den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen teil (bitte prozentuale Angabe)? Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 5175 „Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche“ vom 03. November 2016 (LT-Drs. 16/13353) wird hingewiesen. Der Sachstand hat sich nicht geändert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14329 2 2. Wie wird die Meldepflicht für Vorsorgeuntersuchungen in den Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens praktisch umgesetzt? Das 2007 eingeführte Meldeverfahren soll die Teilnahme an den freiwilligen Kinderfrüherkennungsangeboten verbindlicher machen, mit dem Ziel, die Teilnahmequote zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zum Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen zu leisten. Anlass für die Einführung waren damals mehrere gravierende Fälle von Kindesmisshandlungen und Vernachlässigungen, teilweise mit Todesfolge. Mit dem „Handlungskonzept für einen besseren und wirksameren Kinderschutz in Nordrhein- Westfalen“ wurden seinerzeit insgesamt 15 Maßnahmen definiert, mit denen das Hilfenetz für Kinder und Familien dichter und wirksamer gestaltet werden sollte: eine dieser Maßnahmen ist das Meldeverfahren. Mit der Umsetzung des Meldeverfahrens in Nordrhein-Westfalen ist die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit im Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) betraut worden. Sie erfasst alle durchgeführten Früherkennungsuntersuchungen U5 - U9 (für Kinder zwischen 6 Monaten und 5 1/2 Jahren). Für jedes Kind, das an einer Früherkennungsuntersuchung U5 - U9 teilgenommen hat, sendet die untersuchende Ärztin oder der Arzt eine Mitteilung an die Zentrale Stelle. Dort erfolgt ein Abgleich mit den von den Einwohnermeldeämtern übermittelten Daten. So werden diejenigen Kinder ermittelt, für die noch keine Teilnahmebescheinigungen vorliegen. Die Zentrale Stelle schreibt dann die Eltern oder Sorgeberechtigten des Kindes an und erinnert an die Untersuchung. Liegt auch drei Wochen nach Erinnerung für die jeweilige Früherkennungsuntersuchung - bei der U 5 sechs Wochen nach Erinnerung - keine Mitteilung über die Teilnahme vor, informiert die Zentrale Stelle den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe darüber, für welche Kinder keine Teilnahmebescheinigung vorliegt. Dieser entscheidet dann in eigener Zuständigkeit, ob und wie er mit den Eltern oder Sorgeberechtigten Kontakt aufnimmt. Die vor Ort zuständigen Jugendämter verfahren in der Umsetzung sehr unterschiedlich. Es gibt kein einheitliches Dokumentationssystem in den Jugendämtern, in dem die auf der Grundlage eingehender Mitteilungen ergriffenen Maßnahmen und Aktivitäten erfasst werden. Beispielhaft seien hier einige der der Zentralen Stelle bekannten Verfahrensweisen der Jugendämter genannt: In einigen Kommunen warten die Jugendämter einen vom LZG.NRW mitgeteilten U- Termin zunächst ab und erfragen den Eingang eines Nachweises anschließend beim LZG.NRW. Nur wenn auch nachträglich keine Teilnahmebescheinigung eingegangen ist, werden die Eltern angeschrieben. Andere Jugendämter versenden grundsätzlich ein weiteres Erinnerungsschreiben mit Bezug auf das Erinnerungsschreiben des LZG.NRW und bitten um Erbringung eines Nachweises. In einigen Kommunen gleichen die Jugendämter intern ab, ob das betreffende Kind in einer Kita angemeldet ist. Wenn ja, wird der Vorgang geschlossen. Wenn nein, schreibt das Jugendamt die Familie an. Einige Jugendämter versenden ein Infoschreiben verbunden mit einem Beratungsangebot. Ein Teil der Jugendämter versendet ein Erinnerungsschreiben inkl. der Ankündigung eines Hausbesuches zu einem angegebenen Termin. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14329 3 3. Mit welchen Konsequenzen müssen Eltern nordrhein-westfälischer Kinder rechnen, wenn deren Kinder nicht an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen? 4. Wie steht die Landesregierung zu der Aussage niedergelassener Kinderärzte, dass aufgrund fehlender Finanzmittel mit keinerlei Kontrolle zu rechnen ist? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig. Aus diesem Grund führt die Nichtteilnahme über die beschriebenen Erinnerungsmaßnahmen hinaus zu keinen Konsequenzen. Die Aussage, nach der aufgrund fehlender Finanzmittel mit keiner Kontrolle zu rechnen ist, trifft nicht zu. Die Meldungen der Zentralen Stelle führen zu den unter Frage 2 beschriebenen Handlungen der Jugendämter in eigener Zuständigkeit. Die Tätigkeiten der Jugendämter dienen jedoch weniger der Kontrolle, als vielmehr dem Angebot von Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen seitens der Jugendhilfe. 5. Welche Pläne hat die Landesregierung, um die Teilnahmequote an den Vorsorgeuntersuchungen zu steigern? In den ersten Jahren nach Einführung des Meldeverfahrens sind die Teilnahmequoten bei allen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder kontinuierlich gestiegen. Der Anstieg hat sich in den Folgejahren auf dem erreichten Niveau stabilisiert (vgl. Frage 1). Weitere motivierende Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung z.B. im Rahmen der Landesinitiative „Gesundheit von Mutter und Kind“ durch Aktionen zur Teilnahmewerbung gerade für die späteren U-Untersuchungen durchgeführt. Auch viele Krankenkassen erinnern ihre Mitglieder an die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, so auch an die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ebenfalls immer wieder in unterschiedlicher Form für die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder geworben, um die Eltern und Sorgeberechtigten stärker für diese wichtigen Untersuchungen zu sensibilisieren (z.B. Aktion "Ich geh zur U! Und Du?"). Da die Teilnahme an den U-Untersuchungen freiwillig ist, wird es jedoch auch weiterhin stets eine kleine Gruppe von Eltern geben, die diese Vorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch nehmen.