LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14336 01.03.2017 Datum des Originals: 28.02.2017/Ausgegeben: 06.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5551 vom 1. Februar 2017 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/14132 Einsatzreaktionszeiten der Polizei im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Bochum – Wie schnell ist die wertvolle Hilfeleistung im Notfall am Tatort oder Unfallort? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Einsatzreaktionszeit (ERZ) ist die Zeit gemeint, die Einsatzkräfte der Polizei benötigen, um nach der Alarmierung einen Tatort bzw. Unfallort zu erreichen. Die ERZ bildet den Durchschnitt aller außenveranlassten polizeilichen Einsätze. Die ERZ wird dabei von vielen Faktoren beeinflusst . Neben der Priorisierung der Einsätze nach Dringlichkeit wird sie unter anderem durch das aktuelle Einsatzaufkommen, die Anzahl der in den jeweiligen Kategorien anfallenden Einsätze , die Anzahl der jeweils zur Einsatzwahrnehmung verfügbaren Kräfte, die Gestaltung der Streifenbezirke und die jeweils aktuelle Verteilung der Einsatzkräfte im Zuständigkeitsgebiet bestimmt. Die Einsätze werden dabei regelmäßig vorrangig von den disloziert im Einsatzraum befindlichen Streifenwagenbesatzungen wahrgenommen. Da in der ERZ auch Einsätze enthalten sind, für deren Wahrnehmung keine höchste Eile geboten ist, wie beispielsweise Verkehrsbehinderungen, und ohne Sonder- und Wegerechte nach der StVO erfolgen, ist es angezeigt, für Soforteinsätze (zum Beispiel Verkehrsunfall mit Verletzten, Täter am Ort) die Einsatzreaktionszeiten gesondert abzufragen. Die Erkenntnis, wie lange die Polizei vor Ort braucht, um einem in Not geratenen Bürger zu helfen, ist ein wichtiger Faktor für die Wirksamkeit und Qualität der Hilfeleistung. Ihrer Entwicklung messen nicht nur die Polizeibehörden eine hohe Priorität zu. Dies macht auch ein Vergleich deutlich: Für die Einsätze von Feuerwehr und des Rettungsdienstes ist die sogenannte Hilfsfrist – also die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn eines Notrufeingangs und dem Eintreffen der ersten Einsatzkräfte am Einsatzort, um einem in Not geratenen Bürger zu helfen – bereits das wichtigste Planungs- und Qualitätsmerkmal. Für kommunale Rettungsdienst- und Brandschutzbedarfspläne sind Schutzziele (Hilfsfrist und Erreichungsgrad ) zu definieren. So ist auch nach Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Berufsfeuerwehr (AGBF) von bis zu 8 Minuten in städtischen Gebieten auszugehen. Im Land Nordrhein -Westfalen hat bereits das Oberverwaltungsgericht Münster beginnend mit einem Beschluss vom 22.10.1999 (13 A 5617/89, 22.10.1999) und mehrfach bestätigt (vgl. 13 B 16/04, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14336 2 15.03.2004) einen „funktionsfähigen Rettungsdienst“ mit einer Eintreffenszeit von 8 Minuten in 90% der Fälle (Zielerreichung für städtische Gebiete) beschrieben. Dieses Ziel gilt regelmäßig für das erst eintreffende Fahrzeug des Rettungsdienstes an der Adresse. Unabhängig von der bei jedem Einsatzanlass von der Leitstelle des Polizeipräsidiums im Rahmen der konkreten Einsatzbearbeitung vorzunehmenden individuellen Lagebeurteilung und Priorisierung nach Dringlichkeit besteht insgesamt die Notwendigkeit einer zeitgerechten Einsatzwahrnehmung durch die Polizei auch im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Bochum. Vor diesem Hintergrund ist es im Sinne einer Fortschreibung der LT-Drucksache 16/10533 von Interesse, einen detaillierten Überblick über die aktuellen Einsatzreaktionszeiten sowie die Entwicklung in den vergangenen Jahren im Einsatzgebiet der Stadt Bochum zu erhalten, um in Kenntnis dieser Befunde auf Entwicklungen möglichst umgehend und qualifiziert reagieren zu können. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5551 mit Schreiben vom 28. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Polizei in Nordrhein-Westfalen bewältigte im Jahr 2015 mehr als 4,7 und im Jahr 2016 mehr als 5,2 Millionen Einsätze. Darüber hinaus unterliegen Einsatzaufkommen bestimmten örtlichen und zeitlichen Schwankungen. Ein Ziel dabei ist es, dass insbesondere bei Notrufen eine schnelle Reaktion der Polizei erfolgt. Die Einsatzreaktionszeit bildet den Durchschnitt aller außenveranlasster Einsätze. Darin enthalten sind auch Einsätze, für deren Wahrnehmung nicht immer höchste Eile geboten ist (z.B. Verkehrsbehinderungen). Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass bei einer gleichzeitigen Häufung von Einsatzanlässen und einer damit verbundenen Auslastung von Funkstreifenwagenbesatzungen eine Priorisierung der Einsatzwahrnehmung erfolgen muss. Die polizeiliche Präsenz in Problembereichen (Brennpunkte und Angsträume) durch erkennbar ansprechbare Polizeibeamtinnen und -beamte muss zielgerichtet und unabhängig von der Wahrnehmung von Notrufeinsätzen organisiert werden. Eine Reduzierung alleine auf die Einsatzreaktionszeiten würde eine unzulässige Verengung der Ziele und Erfolge polizeilicher Arbeit darstellen. 1. Wie viele Polizeibeamte sind im Polizeipräsidium Bochum für das Gebiet der Stadt Bochum jeweils jährlich zum Stichtag 1.10.2015 und 2016 sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilig an der landesweiten Gesamtzahl aller Polizeibeamten tätig gewesen ? (Angabe bitte in Vollzeitstellenäquivalenten) Maßgeblich für die Personalstärke jeder Behörde sind die zur Verfügung stehenden Planstellen . Den nachfolgenden Tabellen ist die Entwicklung der Planstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen /-beamte und Verwaltungsbeamtinnen/-beamte beim Polizeipräsidium Bochum sowie deren Anteil an den Planstellen aller Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 01.10. eines Jahres zu entnehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14336 3 Planstellen PP Bochum zum 01.10. 2015 2016 1.709 1.691 Die polizeiliche Versorgung der Stadt Bochum obliegt dem Polizeipräsidium Bochum. Die Zuordnung des Personals innerhalb der Kreispolizei-behörde liegt in der Verantwortung der Behördenleitung . Diese orientiert sich dabei neben anderen Parametern insbesondere an den Fachstrategien und der behördlichen Schwerpunktsetzung. Die Kreispolizeibehörden stehen insgesamt in der Verantwortung, die für ihren gesamten Polizeibezirk übertragenen Aufgaben optimal zu erfüllen, ihr Personal dabei effektiv einzusetzen und die örtliche Sicherheitslage zu berücksichtigen. Die Organisationsentscheidungen der Behördenleitungen folgen dabei zielgerichtet sowie dauerhaft der Intention, die Sicherheit aller Menschen in den ihnen zugeordneten Polizeibezirken zu gewährleisten. Zur Anzahl der in der Stadt Bochum tätigen Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte hat das Polizeipräsidium Bochum für die Jahre 2015 und 2016 wie folgt berichtet: Planstellen Stadt Bochum zum 01.10. 2015 2016 1.246 1.291 Das Polizeipräsidium Bochum weist darauf hin, dass die Tabelle die Planstellenanteile der Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamten darstellt, deren Dienstort Bochum ist. Die dort z.B. in Kommissariaten tätigen Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamten sind dabei allerdings nicht immer und ausschließlich nur für das Gebiet der Stadt Bochum zuständig. 2. Wie hoch ist jeweils jährlich für die Jahre 2015 und 2016 die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei außenveranlassten Einsätzen des täglichen Dienstes im Polizeipräsidium Bochum für das Gebiet der Stadt Bochum und im landesweiten Vergleich dieser Entwicklung gewesen? In der nachfolgenden Tabelle ist die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei außenveranlassten Einsätzen des täglichen Dienstes der Jahre 2015 bis 2016 dargestellt, aufgeschlüsselt für das Land NRW und der Stadt Bochum (Zeitangaben in Minuten:Sekunden): Jahr Land Stadt Bochum 2015 14:56 14:11 2016 14:55 14:05 Anteil am Planstellen Gesamt aller KPB 2015 2016 4,6% 4,5% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14336 4 3. Wie hoch ist jeweils jährlich für die Jahre 2015 und 2016 die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei 110-Notrufen im Polizeipräsidium Bochum für das Gebiet der Stadt Bochum und im landesweiten Vergleich dieser Entwicklung gewesen ? In der nachfolgenden Tabelle ist die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei 110- Notrufen der Jahre 2015 bis 2016 dargestellt, aufgeschlüsselt für das Land NRW und der Stadt Bochum (Zeitangaben in Minuten:Sekunden): Jahr Land Stadt Bochum 2015 16:14 15:38 2016 16:14 15:33 4. Wie hoch ist jeweils jährlich für die Jahre 2015 und 2016 die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei Einsatzanlässen ‚Täter am Ort‘ im Polizeipräsidium Bochum für das Gebiet der Stadt Bochum und im landesweiten Vergleich dieser Entwicklung gewesen? In der nachfolgenden Tabelle ist die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei Einsätzen „Täter am Ort“ der Jahre 2015 bis 2016 dargestellt, aufgeschlüsselt für das Land NRW und der Stadt Bochum (Zeitangaben in Minuten:Sekunden): Jahr Land Stadt Bochum 2015 05:50 05:58 2016 05:34 05:48 5. Wie hoch ist jeweils jährlich für die Jahre 2015 und 2016 die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei Verkehrsunfällen mit gemeldetem Personenschaden im Polizeipräsidium Bochum für das Gebiet der Stadt Bochum und im landesweiten Vergleich dieser Entwicklung gewesen? In der nachfolgenden Tabelle ist die durchschnittliche Einsatzreaktionszeit der Polizei bei Einsätzen nach Verkehrsunfällen mit Personenschaden der Jahre 2015 bis 2016 dargestellt, aufgeschlüsselt für das Land NRW und der Stadt Bochum (Zeitangaben in Minuten:Sekunden): Jahr Land Stadt Bochum 2015 09:54 09:26 2016 09:48 09:13