LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14338 01.03.2017 Datum des Originals: 01.03.2017/Ausgegeben: 06.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5534 vom 25. Januar 2017 der Abgeordneten Astrid Birkhahn CDU Drucksache 16/14101 Fehlende Sonderpädagogen an Regelschulen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage An zahlreichen Schulen mit gemeinsamem Unterricht in Nordrhein-Westfalen ist ein eklatanter Mangel an Sonderpädagogen zu beklagen. An Förderschulen ausgebildete Lehrkräfte finden an Regelschulen für sie unattraktive Arbeitsverhältnisse vor (größere Lerngruppen, schlechtere Ausstattung u.a.) und ziehen die Arbeit an Förderschulen vor. Es entstehen Engpässe, unter denen Lehrkräfte, Schüler und Schülerinnen sowie Eltern an den Regelschulen zu leiden haben. Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 5534 mit Schreiben vom 1. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Zur Steigerung der Bewerberzahlen für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung hat das Land Nordrhein-Westfalen 70 Mio. € für den Auf- und Ausbau von Studienplätzen zur Verfügung gestellt. Damit werden bis zum Jahr 2018 insgesamt bis zu 2.300 Studienplätze in Nordrhein-Westfalen zusätzlich bereit stehen. Darüber hinaus wurde für Lehrkräfte mit einem allgemeinen Lehramt die Möglichkeit geschaffen , berufsbegleitend das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu erwerben und anschließend in die Laufbahn für dieses Lehramt zu wechseln (Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14338 2 1. Welche Ausschreibungen für Sonderpädagogen im gemeinsamen Unterricht gab es seit 2012? (Bitte nach Regierungsbezirken und Schulformen aufschlüsseln.) Im Rahmen des Lehrereinstellungsverfahrens wurden Stellen an Förderschulen und an allgemeinen Schulen für folgende Personengruppen ausgeschrieben: Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (früher gehobener Dienst), d.h. für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung oder mit entsprechenden Altlehrämtern Besoldungsgruppe A 9 (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (früher gehobener Dienst), d.h. für Fachlehrkräfte an Förderschulen 2. Wie ist die Bewerberlage zu beurteilen? (Bitte die Zahl der Bewerbungen, durchgeführten Bewerbungsverfahren, Zahl der erfolgreichen Einstellungen und Regierungsbezirken aufführen und nach Schulformen aufschlüsseln.) Die Zahl der Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen (2.11.2016 bis 31.1.2017) und der auf diese Ausschreibungen eingestellten Lehrkräfte ist den nachstehenden Tabellen zu entnehmen . Die Zahl der durchgeführten Bewerbungsverfahren wird statistisch nicht erhoben. Zahl der Bewerbungen auf Ausschreibungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Land Grundschule 14 29 11 51 4 109 Primus 0 0 0 0 0 0 Hauptschule 0 0 0 12 0 12 Realschule 0 2 1 6 0 9 Gemeinschaftsschule 0 0 1 1 0 2 Sekundarschule 0 0 1 0 0 1 Gesamtschule 0 0 12 14 9 35 Gymnasium 1 0 2 0 0 3 Förderschule 16 18 65 110 17 226 Berufskolleg 0 0 0 0 0 0 gesamt 31 49 93 194 30 397 Bei der Bewertung der Zahl der Bewerbungen ist zu berücksichtigen, dass sich Lehrkräfte in der Regel auf mehrere Stellen bewerben. Die Zahl der Bewerbungen ist unterschiedlich zu der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber. Zahl der Einstellungen auf Ausschreibungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster Land Grundschule 2 5 3 9 2 21 Primus 0 0 0 0 0 0 Hauptschule 0 0 0 2 0 2 Realschule 0 1 0 1 0 2 Gemeinschaftsschule 0 0 0 0 0 0 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14338 3 Sekundarschule 0 0 0 0 0 0 Gesamtschule 0 0 2 1 2 5 Gymnasium 0 0 0 0 0 0 Förderschule 3 10 22 23 4 62 Berufskolleg 0 0 0 0 0 0 gesamt 5 16 27 36 8 92 Darüber hinaus konnten in dem o.a. Zeitraum noch 35 Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung im Listenverfahren gewonnen werden. Weitere 59 bereits im Dauerbeschäftigungsverhältnis tätige Lehrkräfte an allgemeinen Schulen haben sich bereit erklärt, das Lehramt für sonderpädagogische Förderung berufsbegleitend zu erwerben. 3. Welche Stellen konnten seit 2012 erfolgreich besetzt werden? (Bitte verschiedene Einstufungen aufführen und nach Regierungsbezirken und Schulformen aufschlüsseln .) Die Zahl der Einstellungen von Lehrkräften mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogischem Lehramt und Fachlehrkräften an Förderschulen in den Jahren 2012 bis 2016 ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle: Schulform Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Grundschule 87 154 161 122 173 Primus 1 Hauptschule 10 5 Realschule 7 9 Gemeinschaftsschule 1 1 Sekundarschule 1 7 4 Gesamtschule 1 6 17 35 Gymnasium 2 Förderschule 478 400 264 369 536 Berufskolleg 21 10 zusammen 566 554 433 554 776 Fachlehrkräfte an Förderschule 30 16 21 27 64 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14338 4 4. Ab wann beabsichtigt die Landesregierung, die Ausbildung von Sonderpädagogen auch an Regelschulen durchzuführen? Die Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung im Vorbereitungsdienst findet an allen Orten sonderpädagogischer Förderung und somit auch im Gemeinsamen Lernen statt. Die Qualität der Ausbildung der zukünftigen Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung richtet sich - unabhängig vom Ort der Ausbildung - nach den curricularen Vorgaben, welche in der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP) in der Fassung vom 25.04.2016 und im Kerncurriculum für den Vorbereitungsdienst festgelegt sind.