LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14341 01.03.2017 Datum des Originals: 01.03.2017/Ausgegeben: 06.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5524 vom 19. Januar 2017 des Abgeordneten Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/14060 Auswirkungen des Winterpakets der EU-Kommission auf die Energiewende in Nordrhein -Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen wird mehr Energie umgewandelt und genutzt als in den anderen Bundesländern . Es gibt ein dichtes Netz von Forschungseinrichtungen ebenso wie eine Vielzahl von Unternehmen, die innovative Energieprodukte und -dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung der regenerativen Energien anbieten. Gleichzeitig weist Nordrhein-Westfalen bundesweit die größte Anzahl an fossilen Energieerzeugungsanlagen auf. Derzeit tragen 77 konventionelle Kraftwerksblöcke zur Stromversorgung des Landes bei (Stand: 16.11.2016 Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur). Davon sind 23 Braunkohleblöcke mit einer installierten Leistung von 10,02 GW, 27 Steinkohleblöcke mit einer installierten Leistung von 10,56 GW und 27 Gaskraftwerke mit einer Leistung von 5,64 GW. Die installierte Nettoleistung des konventionellen Kraftwerksparks beträgt 26,4 GW. Neben den konventionellen Energieträgern sind erneuerbare Energien auf Landesebene relevante Stromerzeugungstechnologien , insbesondere zur Erreichung der Klimaschutzziele der Landesregierung. Seit 2005 stieg die installierte Leistung der regenerativen Energieanlagen von 3,5 GW auf 8,4 GW im Jahr 2014 auf mehr als das Doppelte. Unter dem Titel „Saubere Energie für alle Europäer“ hat die EU-Kommission am 30. November 2016 ein umfangreiches Winterpaket (Dokumente abrufbar unter: https://ec.europa .eu/energy/en/news/commission-proposes-new-rules-consumer-centred-clean-energytransition ) mit Gesetzesvorschlägen und Berichten vorgelegt. Die Umsetzung des Pakets wird weitreichende Konsequenzen für die Energie- und Klimapolitik Deutschlands und somit auf den Energie- und Wirtschaftsstandort NRW haben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14341 2 Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5524 mit Schreiben vom 1. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung In ihrem Winterpaket setzt die EU- Kommission die Schwerpunkte bei der Steigerung der Energieeffizienz als oberste Priorität, bei der Erreichung einer führenden Rolle im Bereich der erneuerbaren Energien und bei fairen Angeboten für Verbraucher. Sie will dies auch durch eine Stärkung der Europäisierung der Energiepolitik erreichen. Die einzelnen Normgebungsvorhaben sind noch nicht abgestimmt und werden im Verlauf der Triloge zwischen Europäischer Kommission, Europaparlament und Rat sicher noch Änderungen erfahren. Aus Sicht der Landesregierung ist daher eine Bewertung einzelner Überlegungen bzw. Stellungnahme zu Fragen der inhaltlichen Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt. 1. Sieht die Landesregierung hier grundsätzlich einen Nutzen in einer EU-weit verbindlichen Zielsetzung? Die Landesregierung begrüßt, dass ein verbindliches und ambitioniertes Energieeffizienzziel im Entwurf der Neufassung der EED festgelegt wurde. Das verbindliche Ziel stärkt die Position Europas im internationalen Dialog. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Regelung für KMU (Kleine und mittlere Unternehmen ) in Bezug auf die vorgesehene Pflicht zur Durchführung von Energieaudits ? Artikel 8 der EED ist im jetzigen Entwurf nicht geändert. Einige Mitgliedstaaten fordern dessen Änderung, so dass hier noch Diskussionen zu erwarten sind. Die Landesregierung bevorzugt, gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die Einführung von angepassten, nicht verpflichtenden Energiemanagementsystemen, die die Analyse des Energieverbrauchs verstetigen . Die Einführung könnte durch Fördermaßnahmen flankiert werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Sieht die Landesregierung eine Gefahr darin, dass alle beihilferechtlich relevanten Fragestellungen zum gesetzgebungsfreien Raum für den Bund werden und somit das Subsidiaritätsprinzip ausgehöhlt wird? Das Winterpaket zielt auf eine Stärkung der Europäisierung der Energiepolitik. Die Landesregierung befürwortet grundsätzlich eine integrierte europäische Energie- und Klimapolitik, wobei die Vorlage des Winterpakets als Diskussionsgrundlage dienen kann. Für NRW und Deutschland kommt es darauf an, dass die nationalen Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. bei der Förderung der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung vollumfänglich erhalten bleiben und auch beihilferechtlich nicht unnötig eingeschränkt werden. Etwaige Bedenken im Hinblick auf Kompetenzverlagerungen von den Mitgliedstaaten zur Europäischen Kommission werden in den anstehenden Diskussionsprozess eingespeist werden. 4. Welche energie- und klimapolitischen Maßnahmen wird die Landesregierung in NRW anstoßen, um diese ambitionierte Zielsetzung zu flankieren? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14341 3 Die Landesregierung hat mit dem Klimaschutzgesetz, dem Klimaschutzplan und einer Vielzahl weiterer Aktivitäten bereits vielfältige energie- und klimapolitische Maßnahmen angestoßen. Diese werden, wie vorgesehen, von einem Umsetzungs- und in Zukunft auch einem Wirkungsmonitoring begleitet, um die Wirksamkeit im Hinblick auf die energiepolitischen Ziele zu ermitteln und die Maßnahmen nachzusteuern. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die wirtschaftspolitischen Implikationen für das Land NRW aus dem Winterpaket der EU-Kommission? Die Landesregierung ist der Auffassung, dass Fortschritte bei Energieeffizienz, Erneuerbaren Energien und Verbraucherschutz Investitionen und damit Wirtschaftswachstum und Zugewinn an Arbeitsplätzen auslösen können. Grundsätzlich können daher auch vom Winterpaket positive Impulse für die Wirtschaft in NRW ausgehen. Energiepolitische Entscheidungen müssen sich immer auch daran messen lassen, ob und inwieweit sie dazu geeignet sind, das Gleichgewicht im energiepolitischen Zieldreieck zu wahren. Eine belastbare Abschätzung konkreter wirtschaftspolitischer Auswirkungen ist angesichts des frühen Verfahrensstandes zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.