LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14342 01.03.2017 Datum des Originals: 28.02.2017/Ausgegeben: 06.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5542 vom 27. Januar 2017 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/14112 Stand der Dinge beim Zwischenlager Jülich Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Mai 2015 hat der TÜV Nord das Jülicher Detailkonzept zu den Castoren aus dem Herbst 2014 sehr kritisch bewertet und viele Änderungsvorschläge gemacht. Ein Vorschlag des TÜV lief auf eine Voranfrage bei der Export-Genehmigungsbehörde BAFA nach juristischen Hindernissen für einen Castorexport hinaus. MdB Hubertus Zdebel (LINKE) bekam auf seine Kleine Anfrage an die Bundesregierung nach einer solchen Voranfrage bei BAFA die Antwort, es gäbe keine. Eine Einlagerungsgenehmigung für Ahaus liegt vor, eine Transportgenehmigung nicht. Vor Ende 2017 ist laut Betreibern damit auch nicht zu rechnen. Ferner wird erwartet, dass neue Sicherheitsvorschriften für Nukleartransporte zu einer weiteren zwei- bis dreijährigen Verzögerung führen. Es besteht zudem die Gefahr, dass ein Transport nach Ahaus nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem Weitertransport in die Savannah River Site / USA ist, die Bundesregierung schließt das in der erwähnten Antwort auf die Kleine Anfrage nicht aus. Der Ahauser Stadtrat möchte weder die Jülicher Castoren zwischenlagern und geht juristisch dagegen vor, noch ein Zwischenlager mit den Castoren aus dem THTR 300 Hamm nach Ablauf der Frist weiter in Ahaus haben. Ein Ansiedlungsvertrag schränkt die Einlagerung stark ein. Spätestens Ende der 2020er, in gut 10 Jahren, muss also auf jeden Fall ein neues Zwischenlager gesucht werden. Unklar ist weiterhin, ob ein Export in die USA juristisch überhaupt haltbar ist. Die Bundesregierung will diese Option nach wie vor nicht ausschließen. Die Endlager-Suchkommission spricht sich für ein Verbot derartiger Exporte aus, die Bundesregierung hat sich bisher dazu nicht bequemen können. In den USA selber verzögerte sich die dortige UVP und der Beirat am Standort sprach sich gegen den Export aus. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14342 2 Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5542 mit Schreiben vom 28. Februar 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung beantwortet. 1. Bitte listen Sie auf, was FZJ/JEN mit den Anregungen des TÜV bisher gemacht haben , welche wurden umgesetzt, welche nicht und warum nicht? Ausgehend von dem TÜV-Gutachten wird in regelmäßigen Gesprächen der Atomaufsicht mit dem Betreiber JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) der Status der Bearbeitung der drei bestehenden Optionen erörtert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine der drei Optionen (Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich, Zwischenlagerung in Ahaus, Verbringung in die USA) endgültig ausgeschlossen werden. 2. Warum drängt der zuständige Minister Duin als Aufsicht den Betreiber nicht, dem Vorschlag des TÜV zu folgen und durch eine Voranfrage bei der Exportbehörde BAFA endlich Klarheit zu schaffen, was juristische Hindernisse für einen eventuellen Export angeht? Für die angeordnete Räumung des Lagers sowie für das Erwirken aller dazu notwendigen Genehmigungen trägt allein die JEN als Betreiberin des AVR-Behälterlagers die Verantwortung . Nach Mitteilung der JEN wird in Bezug auf die Option „Verbringung der Kernbrennstoffe in die USA“ das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Annahme der AVR-Brennelemente in den USA abgewartet, bevor weitere Verfahrensschritte eingeleitet werden. Dazu würde auch eine Anfrage an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gehören. Die Umweltverträglichkeitsprüfung in den USA ist noch nicht abgeschlossen, sie ist aber auf amerikanischer Seite eine Grundvoraussetzung, um die Kernbrennstoffe überhaupt übernehmen zu können.