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kleineAnfragen
LANDTAG NORDRHEIN
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WESTFALEN
16
. Wahlperiode
Drucksache
16
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14342
01.03.2017
Datum des Originals:
28.02.2017
/Ausgegeben:
06.03.2017
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Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
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Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage
5542 vom 27. Januar 2017
des Abgeordneten Hanns
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Jörg Rohwedder PIRATEN
Drucksache
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Stand der Dinge beim Zwischenlager
Jülich
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Im Mai 2015 hat der TÜV Nord das Jülicher Detailkonzept zu den Castoren aus dem Herbst
2014 sehr kritisch bewertet und viele Änderungsvorschläge gemacht. Ein Vorschlag des TÜV
lief auf eine Voranfrage bei der Exp
ort
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Genehmigungsbehörde BAFA nach juristischen Hin-
dernissen für einen Castorexport hinaus. MdB Hubertus Zdebel (LINKE) bekam auf seine
Kleine Anfrage an die Bundesregierung nach einer solchen Voranfrage bei BAFA die Antwort,
es gäbe keine.
Eine Einlagerungsgenehmigung für Ahaus liegt vor, eine Transportgenehmigung nicht. Vor
Ende 2017 ist laut Betreibern damit auch nicht zu rechnen. Ferner wird erwartet, dass neue
Sicherheitsvorschriften für Nukleartransporte zu einer weiteren zwei
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bis drei
jährigen Verzö-
gerung führen. Es besteht zudem die Gefahr, dass ein Transport nach Ahaus nur ein Zwi-
schenschritt auf dem Weg zu einem Weitertransport in die Savannah River Site / USA ist, die
Bundesregierung schließt das in der erwähnten Antwort auf die Kle
ine Anfrage nicht aus. Der
Ahauser Stadtrat möchte weder die Jülicher Castoren zwischenlagern und geht juristisch da-
gegen vor, noch ein Zwischenlager mit den Castoren aus dem THTR 300 Hamm nach Ablauf
der Frist weiter in Ahaus haben. Ein Ansiedlungsvertrag
schränkt die Einlagerung stark ein.
Spätestens Ende der 2020er, in gut 10 Jahren, muss also auf jeden Fall ein neues Zwischen-
lager gesucht werden.
Unklar ist weiterhin, ob ein Export in die USA juristisch überhaupt haltbar ist. Die Bundesre-
gierung will d
iese Option nach wie vor nicht ausschließen. Die Endlager
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Suchkommission
spricht sich für ein Verbot derartiger Exporte aus, die Bundesregierung hat sich bisher dazu
nicht bequemen können. In den USA selber verzögerte sich die dortige UVP und der Beirat
am
Standort sprach sich gegen den Export aus.
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Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
hat die Kleine
Anfrage 5542 mit Schreiben vom 28. Februar 2017 namens der Landesregierung im Einver-
nehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur
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und Verbraucherschutz und der Mini
sterin für Innovation, Wis-
senschaft und Forschung beantwortet.
1.
Bitte listen Sie auf, was FZJ/JEN mit den Anregungen des TÜV bisher gemacht ha-
ben, welche wurden umgesetzt, welche nicht und warum nicht?
Ausgehend von dem TÜV
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Gutachten wird in regelmäß
igen Gesprächen der Atomaufsicht mit
dem Betreiber JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) der Sta-
tus der Bearbeitung der drei bestehenden Optionen erörtert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt
kann noch keine der drei Optionen (Neubau ei
nes Zwischenlagers am Standort Jülich, Zwi-
schenlagerung in Ahaus, Verbringung in die USA) endgültig ausgeschlossen werden.
2.
Warum drängt der zuständige Minister Duin als Aufsicht den Betreiber nicht, dem
Vorschlag des TÜV zu folgen und durch eine Voran
frage bei der Exportbehörde
BAFA endlich Klarheit zu schaffen, was juristische Hindernisse für einen eventuel-
len Export angeht?
Für die angeordnete Räumung des Lagers sowie für das Erwirken aller dazu notwendigen
Genehmigungen trägt allein die JEN als Bet
reiberin des AVR
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Behälterlagers die Verantwor-
tung.
Nach Mitteilung der JEN wird in Bezug auf die Option „Verbringung der Kernbrennstoffe in die
USA“ das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Annahme der AVR
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Brennelemente
in den USA abgewartet, be
vor weitere Verfahrensschritte eingeleitet werden. Dazu würde auch
eine Anfrage an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gehören. Die Umweltver-
träglichkeitsprüfung in den USA ist noch nicht abgeschlossen, sie ist aber auf amerikanischer
Seite
eine Grundvoraussetzung, um die Kernbrennstoffe überhaupt übernehmen zu können.