LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14345 01.03.2017 Datum des Originals: 28.02.2017/Ausgegeben: 06.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5545 vom 27. Januar 2017 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/14118 Wie ist der Sachstand beim Rechenzentrum der Finanzverwaltung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2017 wurde auch die Situation des Rechenzentrums der Finanzverwaltung erörtert. In diesem Zusammenhang erläuterte die Landesregierung, dass aufgrund der baulichen Mängel und hohen Kosten für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen eine Standortverlegung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung geplant sei. Eine Nutzung des Dienstgebäudes sei trotz bestehender baulicher Mängel für die Übergangszeit weiterhin möglich. Mit der Planung der Standortverlegung sei ein Lenkungsgremium bestehend aus Beschäftigten des Rechenzentrums der Finanzverwaltung und des Finanzministeriums befasst. Aufgrund der Komplexität der Maßnahmen und der besonderen Anforderung an die Planung eines technischen Dienstgebäudes sei außerdem die Einbindung von externen Beratern zwingend erforderlich. Die zur Durchführung der Planungs- und Ausschreibungsmaßnahmen erforderlichen Mittel seien bei Kapitel 12 100 Titel 812 81 Unterteil 25 veranschlagt. Zur Durchführung des Markterkundungsverfahrens sei bei Kapitel 12 100 Titel 518 01 eine technische Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 139,3 Mio. Euro ausgebracht. Hierzu wurde ergänzend angemerkt, dass bereits mit dem 2. Nachtrag zum Haushalt 2016 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung etatisiert worden sei. Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Verpflichtungsermächtigung nicht vor Ablauf des Haushaltsjahres 2016 in Anspruch genommen werde, erfolge eine erneute Veranschlagung im Haushalt 2017. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14345 2 Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5545 mit Schreiben vom 28. Februar 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. In welcher Höhe ist die im Haushalt 2016 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung im Zusammenhang mit dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung in Anspruch genommen worden? Die mit dem 2. Nachtrag zum Haushalt 2016 bei Kapitel 12 100 Titel 518 01 ausgebrachte technische Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 139,3 Mio. Euro, die ohnehin für den Haushaltsvollzug 2016 nicht relevant ist, wurde nicht in Anspruch genommen. 2. Wenn nein, wann ist die Inanspruchnahme im Haushaltsvollzug 2017 vorgesehen? Aktuell werden die komplexen und fachtechnischen Grundlagen für das erforderliche unionsweite Ausschreibungsverfahren erarbeitet. Bei dem Gebäude eines Rechenzentrums handelt es sich um einen hoch technologisierten Spezialbau. Die Anforderungen für ein solches Gebäude erfordern zwingend die Hinzuziehung von externem Fachverstand und bedeuten einen deutlich längeren Planungs- und Realisierungszeitraum im Verhältnis zu einem standardisierten Bürogebäude. Im Laufe des Haushaltsjahres 2017 sollen die Grundlagen fertiggestellt und das Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung wird die Verpflichtungsermächtigung in Anspruch genommen. Der tatsächliche Abfluss der Mittel erfolgt erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Zahlungsanspruch entstanden ist. 3. Aus welchem Grund werden neben dem Mietlistenverfahren für einzelne budgeterhöhende Neuanmietungen gesonderte Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt? Für einzelne budgeterhöhende Neuanmietungen werden gesonderte VEen zur Verfügung gestellt, wenn das in der Bau- und Mietliste insgesamt zur Verfügung stehende Volumen an VEen nicht für die Umsetzung der betreffenden Maßnahme reicht. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Einzelveranschlagung vor dem Hintergrund der Ergebnisse des sogenannten Effizienzteams zu Mieteinsparungen? Auf der Grundlage der Vorschlagsliste des Effizienzteams werden die Einsparungen bei den Mietausgaben durch Absenkung des VE-Volumens der Bau- und Mietlisten seit dem Jahr 2014 erbracht. Dessen ungeachtet gibt es Bau- bzw. Mietvorhaben, die zwangsläufig umgesetzt werden müssen, auch wenn das erforderliche Investitions- bzw. Mietvolumen relativ hoch ist. Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung ist hierfür ein Beispiel. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14345 3 5. Wie viele Steuerbescheide wurden vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung in den Jahren 2014 bis 2016 versandt? (Bitte einzeln nach Monaten aufgliedern) Für die Ermittlung der Anzahl der versandten Steuerbescheide wurde die Anzahl der erledigten Steuererklärungen (Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Feststellungserklärungen) zugrunde gelegt. Die nach Monaten aufgegliederte Anzahl der in den Jahren 2014 bis 2016 erledigten Steuererklärungen ergibt sich aus der beigefügten Anlage 1. Anlage 1 zur Beantwortung der Frage 5 der Kleinen Anfrage 5545 - LT-Drs. 16/14118 Januar 2014 343.699 Februar 2014 403.940 März 2014 639.509 April 2014 619.341 Mai 2014 655.259 Juni 2014 581.190 Juli 2014 692.280 August 2014 561.747 September 2014 591.376 Oktober 2014 535.127 November 2014 397.392 Dezember 2014 303.374 Januar 2015 322.350 Februar 2015 361.884 März 2015 646.923 April 2015 645.542 Mai 2015 591.529 Juni 2015 696.735 Juli 2015 673.581 August 2015 511.059 September 2015 547.748 Oktober 2015 548.116 November 2015 431.555 Dezember 2015 344.026 Januar 2016 299.319 Februar 2016 381.008 März 2016 652.649 April 2016 700.825 Mai 2016 587.909 Juni 2016 737.112 Juli 2016 645.945 August 2016 592.934 September 2016 561.580 Oktober 2016 474.645 November 2016 441.957 Dezember 2016 346.485 monatliche Erledigungen (Einkommensteuer, Feststellungen, Körperschaftsteuer) für die Veranlagungsjahre 2012 und 2013 monatliche Erledigungen (Einkommensteuer, Feststellungen, Körperschaftsteuer) für die Veranlagungsjahre 2013 und 2014 monatliche Erledigungen (Einkommensteuer, Feststellungen, Körperschaftsteuer) für die Veranlagungsjahre 2014 und 2015