LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14361 02.03.2017 Datum des Originals: 01.03.2017/Ausgegeben: 07.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5529 vom 24. Januar 2017 der Abgeordneten Dr. Anette Bunse CDU Drucksache 16/14086 Dublin-Pilotverfahren in der ZUE in Bottrop Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort der Landesregierung (Drs. 16/13968) auf die Kleine Anfrage 5435 des CDU- Abgeordneten André Kuper (Drs. 16/13774) erklärt die Landesregierung, dass es u.a. am Standort der ZUE Bottrop ein Pilotprojekt für sog. Dublin-Fälle geben soll, die keine Bleibeperspektive haben. Vor dem Hintergrund, dass es in den letzten Jahren nicht gelungen sei, die Rücküberstellungsquote von Asylsuchenden, deren Asylverfahren in einem anderen EU-Staat durchzuführen ist, deutlich zu steigern, habe sich das BAMF mit dem Land NRW auf die Durchführung eines zunächst auf 6 Monate angelegten Pilotverfahrens zur Effizienzsteigerung verständigt. Das Pilotverfahren betrifft neu einreisende Erstantragsteller und soll zu einer Entlastung der Kommunen in NRW führen, da eine Rücküberstellung bereits aus den Landeseinrichtungen erfolgen soll. Das Pilotprojekt ist in der Landeseinrichtung in Bottrop gestartet. Hier werden seit dem 01.12.2016 von insgesamt zurzeit 350 Plätzen bis zu 230 für das Dublin-Pilotverfahren genutzt. Die Einrichtung wird nicht ausschließlich für die Unterbringung von unter das Dublin- Pilotverfahren fallende Personen genutzt. Vielmehr werden dort auch sonstige Asylsuchende im Rahmen der Aufnahmeverpflichtung des Landes untergebracht und versorgt. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5529 mit Schreiben vom 1. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Menschen halten sich aktuell in der Einrichtung in Bottrop im Gebäude der ehemaligen Albrecht-Dürer-Schule auf? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Alter, Familienstand, Herkunftsland, „Dublin-Status“) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14361 2 Insgesamt befanden sich zum Stichtag 06.02.2017 250 Personen in der Landeseinrichtung. Hiervon befinden sich 152 Personen in dem Dublin-Pilotprojekt. 98 Personen befinden sich im allgemeinen Asylverfahren. Zu den 152 Dublin-Pilotfällen sind folgende Angaben zu machen: Die Personen stammen insgesamt aus 12 Herkunftsländern. Hierbei überwiegen die Personengruppen aus Guinea, Nigeria und Eritrea (123 = 80,9%). Aus den übrigen Ländern stammen 29 Personen (Bangladesh, Ghana, Kongo, Mali, Pakistan, Russische Föderation, Somalia und Syrien). 130 Personen sind männlichen Geschlechts und 22 Personen weiblichen Geschlechts. Bezüglich des Familienstandes gilt Folgendes: 137 Personen sind alleinreisend, davon sind 122 Männer und 15 Frauen. 15 Personen sind als Eheleute, Mutter-Kind oder als Familie aufgenommen worden. Die Altersdifferenzierung ergibt folgendes Bild: < 18 Jahre: 4 Personen 18 - 20 Jahre: 68 Personen 21 - 30 Jahre: 66 Personen 31 - 40 Jahre: 10 Personen 41 - 50 Jahre: 4 Personen 152 2. Gibt es Sicherheits-, Beratungs- und Betreuungskonzepte, die unter Einhaltung bestimmter vom Land NRW vorgeschriebener und kontrollierter Standards den Aufenthalt der Menschen in der Einrichtung des Pilotverfahrens in Bottrop begleiten? Die Nutzung des Standortes für das Dublin-Pilotverfahren ist mit der Polizei abgestimmt. Für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen in der Landeseinrichtung Bottrop gelten dieselben allgemeinen Standards, Konzepte und Personalschlüssel (Regelbelegung) wie in allen anderen Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Für den Fall, dass die konkrete Situation in der Einrichtung es erforderlich machen sollte, erfolgt eine (vorübergehende) bedarfsangepasste Erhöhung der Personalkapazitäten. Im Rahmen des Programmes "Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen" ist für das laufende Kalenderjahr die Einrichtung einer Verfahrensberatung und einer dezentralen Beschwerdestelle in Planung. Dies geschieht unabhängig von der Art der Unterbringungseinrichtung. 3. Gibt es einen fachlichen Austausch zur Begleitung des Pilotprojektes zwischen Land, Bezirksregierung und Stadtverwaltung Bottrop? 4. Wie war die Stadt Bottrop in den Planungsprozess vor Inbetriebnahme der Einrichtung involviert? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 und 4 gemeinsam beantwortet. Das Land hat die Bezirksregierungen vor Beginn des Pilotprojektes über das gemeinsame Projekt mit dem BAMF informiert. Die Bezirksregierungen haben nach Aufforderung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14361 3 Landeseinrichtungen vorgeschlagen und mit den beteiligten Stellen abgestimmt. Die Kommunikation mit den Aufnahmestandortgemeinden fand und findet auf Bezirksregierungsebene statt. Im Vorfeld hat es zwischen der zuständigen Bezirksregierung und der Stadt einen Austausch über den Aufnahmestandort und das Pilotprojekt gegeben. Weitere Termine vor Ort haben mit der Bezirksregierung Münster sowie der Bezirksregierung Arnsberg als koordinierender Stelle für das Pilotprojekt am 19.12.2016 sowie am 31.01.2017 stattgefunden. Die Treffen vor Ort werden fortgesetzt. Im Rahmen dieser Gespräche findet ein enger Austausch auch hinsichtlich möglicher Fragen oder Bedenken der Stadt Bottrop statt. Das Pilotprojekt wird eng vom Land begleitet. Bedarfsabhängige Anpassungen vor Ort sind jederzeit möglich. 5. Wie erfolgt die Überstellung der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung mit „Dublin-Status“ in das jeweils zur Aufnahme verpflichtete Land? Stellt das für das Dublin-Verfahren zuständige BAMF fest, dass ein anderer EU-Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, erlässt es eine Abschiebungsanordnung in diesen Staat, sobald feststeht, dass die Überstellung durchgeführt werden kann. Dies schließt die Prüfung eventueller (auch nachträglich auftretender) Abschiebungshindernisse mit ein. Das BAMF klärt auch die Überstellungsmodalitäten mit dem Zielstaat. Die Zuständigkeit der Ausländerbehörden beschränkt sich auf den Vollzug der durch das BAMF angeordneten Abschiebung, im Falle der Landesaufnahmeeinrichtungen sind das die Zentralen Ausländerbehörden.