LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14378 07.03.2017 Datum des Originals: 07.03.2017/Ausgegeben: 10.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5556 vom 3. Februar 2017 der Abgeordneten Dietmar Brockes und Henning Höne FDP Drucksache 16/14147 Klimaschutz- und Zukunftsenergietour – Wie wird Umweltminister Remmel die Veranstaltungsreihe der EnergieAgentur.NRW 2017 fortsetzen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 2011 führt Landesumweltminister Johannes Remmel jedes Jahr seine öffentlichkeitswirksam begleitete Klimaschutz- und Zukunftsenergietour durch. Organisiert wird die Tour von der EnergieAgentur.NRW, die durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz beauftragt ist. Im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe besuchte der Minister in den vergangenen Jahren verschiedene Kommunen und Unternehmen der regenerativen Energiewirtschaft, die sich mit vorbildlichen Projekten aus dem Bereich von Klimaschutz und Nachhaltigkeit engagieren. So besuchte er beispielsweise Ende letzten Jahres einen Kunststoffhersteller in Langenfeld und eine Wohnungsbaugesellschaft aus Köln. Zu diesen Terminen werden außerdem regelmäßig Medienvertreter eingeladen. Auch in diesem Jahr plant Minister Remmel, die Tour weiter fortzuführen. So hat er am 2. Februar im Rahmen der Veranstaltungsreihe die Duisburger Hafen AG besucht und sich während einer Hafenrundfahrt über das Klimaschutzkonzept des Unternehmens informiert. Als Mitglieder der Landesregierung sind die Minister bei der Wahrnehmung ihrer Amtsausübung zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hat zur Wahrung dieser Neutralität Kriterien festgelegt, die von den Verfassungsorganen eingehalten werden müssen. In ihrer Rolle als Amtsträger, in der sie die Aufgabe haben, den politischen Willen der Bürger zu repräsentieren, müssen sie sich neutraler zeigen als in ihrer Rolle als Parteipolitiker. Dennoch dürfen sich die Inhaber staatlicher Ämter natürlich privat im Wahlkampf engagieren, beispielsweise durch öffentliche Auftritte. Dabei sollte jedoch keine Vermischung der amtlichen Rolle mit der parteipolitischen Rolle stattfinden. In Wahlkampfvorzeiten ist dies besonders zu beachten. Die sich im Amt befindliche Regierung und ihre Mitglieder dürfen sich als Verfassungsorgan mit zeitlich begrenztem Auftrag nicht im Wahlkampf zur „Wiederwahl“ stellen. Um das Recht auf Chancengleichheit aller politischen Parteien nicht zu verletzen, darf seitens der Bundes- und Landesregierung nicht auf den Wahlkampf eingewirkt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14378 2 werden. Dies betrifft auch ein Einwirken in Form von Öffentlichkeitsarbeit. An dieser Stelle muss darauf geachtet werden, dass man zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Wahlwerbung trennt. Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit in zeitlicher Nähe zu Wahlkämpfen kann jedoch eine Vermischung zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Wahlwerbung darstellen. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise ohne akuten Anlass eine größere Zahl von Einzelmaßnahmen durchgeführt wird oder deren Ausmaß zunimmt. In der Vorwahlzeit ist daher ein hohes Maß an Zurückhaltung geboten, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass ein Amtsträger seine Position nutzt um für seine Partei zu werben. In den vergangenen Jahren fiel auf, dass Minister Remmel vergleichsweise viele Termine der Klimaschutz- und Zukunftsenergietour im Vorfeld von Wahlen wahrgenommen hat. Während in den rund acht Monaten von Juli 2011 bis März 2012 insgesamt 13 Veranstaltungen stattfanden , wurde allein in den zwei Monaten zwischen Landtagsauflösung und Neuwahl, also in der „heißen“ Wahlkampfphase, die beachtliche Anzahl von acht Terminen absolviert. Sogar noch am 2. Mai, 4. Mai und zuletzt am 10. Mai, drei Tage vor der Wahl, fanden Termine statt. Im Jahr 2013 gab es insgesamt 11 Veranstaltungen im Vorfeld der Bundestagswahl, die am 22. September stattfand. Der Blick auf die Anzahl der Veranstaltungen wirft die Frage auf, ob der Minister die Tour auch in diesem Jahr im Vorfeld der am 14. Mai stattfindenden Landtagswahl intensivieren wird und welche Vorkehrungen getroffen werden, um den bösen Schein einer unzulässigen Wahlwerbung erst überhaupt nicht entstehen zu lassen. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5556 mit Schreiben vom 7. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die EnergieAgentur.NRW führt Veranstaltungen durch, bei denen Vertreter der Landesregierung auftreten können. Die Klimaschutz- und Zukunftsenergientour ist eine Kooperationsveranstaltung bei der verschiedene Aspekte des Klimaschutzes und des Ausbaus der Zukunftsenergien aufgezeigt werden und gemäß dem Auftrag der EnergieAgentur.NRW Informationsdefizite abgebaut sowie Investitionshemmnisse beseitigt werden. Sie wendet sich an Unternehmen, Wissenschaft, Kommunen, Verwaltungen, Gesellschaft und Politik. Die EnergieAgentur.NRW arbeitet im Auftrag des Landes NRW zur Unterstützung seiner energie- und klimaschutzpolitischen Ziele. 1. Welche Termine sind bis zur Landtagswahl im Mai für die „Klimaschutz- und Zukunftsenergietour “ oder unter vergleichbarem Titel geplant? Bis zum 14. Mai 2017 plant die EnergieAgentur.NRW einen Termin im Rahmen ihrer Zukunftsenergientour . Am 24. März 2017 sollen Unternehmen der Umweltwirtschaftsbranche in Ostwestfalen besucht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14378 3 2. Welche Termine sind nach der Landtagswahl im Mai bis zum Ende des Jahres 2017 für die „Klimaschutz- und Zukunftsenergietour“ oder unter vergleichbarem Titel geplant? Ziel ist es, bis spätestens Ende 2018 die angekündigten 60 Vorzeigeprojekte und Unternehmen im Rahmen der Zukunftsenergientour zu besuchen. Aktuell sind bisher nach dem 14. Mai zwei weitere Tour-Stationen mit Ministerterminen vorgesehen, die sich allerdings noch in einem sehr frühen Planungsstadium befinden. In der Regel beträgt der Planungsvorlauf ca. 8- 12 Wochen. 3. Wie erklärt sich das gesteigerte Informationsinteresse des Ministers in Wahlkampfzeiten ? Der in der Frage unterstellte Zusammenhang trifft nicht zu. 4. Aus welchen Mitteln werden die Kosten für die Klimaschutztour bezahlt? Die Finanzierung der Aufträge des Landes NRW an die EnergieAgentur.NRW erfolgt je zur Hälfte aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Landeskofinanzierungsmitteln . 5. Standen Wahlkampfveranstaltungen der Partei Bündnis 90/Die Grünen in einem zeitlichen und räumlichen Kontext mit der Klimaschutztour des Landesministers? Nein. Ansonsten nimmt die Landesregierung zu Terminen politischer Parteien im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Anfragen keine Stellung.