LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14423 08.03.2017 Datum des Originals: 08.03.2017/Ausgegeben: 13.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5590 vom 13. Februar 2017 der Abgeordneten Henning Rehbaum und Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/14223 Kriminalität auf Autobahnrastanlagen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Herzen Deutschlands gelegen, ist Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Transitland. Vor allem die rund 2.200 Autobahnkilometer bilden ein entscheidendes Rückgrat für Reisende und den Güterverkehr. Die zahlreichen Parkplätze und Rastanlagen an den Autobahnen sind aber auch, so wurden aus Kreisen erfahrener Berufskraftfahrer berichtet, ein beliebter Ort für kriminelle Handlungen aller Art. Auch die überregionale Presse berichtete wiederholt über Kriminalität an Park- und Rastanlagen. Die Palette ist weit gefächert und reicht vom Ladungsdiebstahl über den Drogenund Waffenhandel, bis hin zu Prostitution und Menschenhandel und Schleuserkriminalität. Rastanlagen an Autobahnen sind aufgrund des Autobahn-Einbahnverkehrs schwerer zu überwachen als übliche Straßen und Plätze im öffentlichen Raum. Zudem ist ein schnelles Entkommen nach begangener Tat naturgemäß einfach. Da die Autobahnpolizei Aufgabe der Länder ist, liegt die Verantwortung für die Kriminalitätsbekämpfung auf hiesigen Park- und Rastanlagen beim NRW-Innenministerium. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5590 mit Schreiben vom 8. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen - Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW) ist die Autobahnpolizei zuständig für die Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen einschließlich LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14423 2 der Einrichtungen und Anlagen, die zu den Bundesautobahnen gehören, sowie der Zu- und Abfahrten. Die Zuständigkeit für die polizeilichen Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr - insbesondere nach dem Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen - sowie für die Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten obliegt den Kreispolizeibehörden und wird von den Autobahnpolizeien nur insoweit wahrgenommen, wie sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen (§ 12 Abs. 2 Satz 1 POG NRW). Andere Angelegenheiten, die die Gefahrenabwehr sowie die Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten betreffen, sind unverzüglich an die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde bzw. Ordnungsbehörde abzugeben. 1. Inwieweit hat die Landesregierung die Kriminalität auf Rastanlagen und Parkplätzen an Autobahnen unter Beobachtung? 2. Was unternimmt die Landesregierung gegen kriminelle Handlungen auf Rastanlagen und Parkplätzen an Autobahnen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung nimmt die Kriminalität auf Rastanlagen und Parkplätzen an Autobahnen sehr ernst. Die Landesregierung hat daher landesweit bereits im August 2013 das Rahmenkonzept „MOTIV - Mobile Täter im Visier“ zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität durch reisende Intensivtäter umgesetzt. Diese Konzeption bezieht das in NRW dichte Netz von Bundesautobahnen und Fernstraßen mit einer Vielzahl von Tank- und Rastanlagen ausdrücklich ein. Mit dem gleichen Ziel führen die Kreispolizeibehörden regelmäßig unter Einbeziehung der Autobahnpolizeien landesweite grenzüberschreitende Fahndungs- und Kontrolltage zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität und der Hauptunfallursachen durch. Hierzu hat die Landesregierung bereits mehrfach berichtet (vgl. LT-Drs. 16/3136; 16/3429; 16/4666 und 16/13980). 3. Wie viele Delikte wurden in den letzten 7 Jahren von der Polizei registriert (bitte nach Deliktarten und Jahren untergliedern)? Die Erfassung von Fällen, Tatverdächtigen und Opfern in der Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfolgt nach bundeseinheitlichen, abgestimmten Richtlinien. Die PKS bildet Straftaten ab, die auf Park- und Rastplätzen begangen wurden, differenziert aber nicht nach Autobahnen oder anderen Verkehrswegen. Eine dahingehend händische Auswertung ist aufgrund der in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Kriminalitäts-situation auf Rastanlagen und Parkplätzen an Autobahnen? Siehe Antworten auf die Fragen 1 bis 3. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14423 3 5. Wie hat sich die Personalsituation und die Anzahl der ein-gesetzten Fahrzeuge bei der Autobahnpolizei in NRW entwickelt? Die nachstehende Tabelle stellt die Entwicklung der Planstellen im Bereich der Autobahnpolizei NRW für den Zeitraum 2010 bis 20161 sowie die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge bei der Autobahnpolizei NRW für den Zeitraum 2013 bis 20162 dar: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Planstellen (gerundet) 1326 1327 1328 1315 1284 1318 1303 Streifenwagen Kombi 154 157 158 156 Streifenwagen Kleinbus 58 55 56 56 Streifenwagen zivil 38 37 43 43 1 Quelle: Strukturdaten jeweils zum 1.10.eines Jahres 2 Die Aufgabenbezogene Kraftfahrzeugverteilung wurde 2013 eingeführt und ist eine landesweit einheitliche Systematik zur Berechnung des Fahrzeug-Soll in den Kreispolizeibehörden. Vergleichbare Daten wurden für die Jahre 2010 bis 2012 zentral nicht erfasst. Eine händische Auswertung ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.