LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14424 08.03.2017 Datum des Originals: 08.03.2017/Ausgegeben: 13.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5581 vom 8. Februar 2017 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/14214 Atomtransporte NRW 2016 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auch im Jahr 2016 durchquerten zahlreiche Atomtransporte NRW, im Transit wie auch mit Start- und Zielorten im Land. Die Landesregierung veröffentlicht wie bisher von sich aus keine Transportdaten. Ebenso wenig gibt es eine öffentlich zugängliche Datenbank für Gefahrguttransporte. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 5581 mit Schreiben vom 8. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie viele Transporte radioaktiven Materials haben 2016 die Atommüllkonditionierungsanlage in Duisburg erreicht bzw. verlassen? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Ankunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Fahrtziel, Ausgangsort, Ver-kehrsträger und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln! Es wird auf die beiliegenden Tabellen „GNS-Betriebsstätte Duisburg Anlieferungen 2016“ (Anlage 1) und „GNS-Betriebsstätte Duisburg Abtransporte 2016“ (Anlage 2) verwiesen. Die Masseangaben sind auf volle kg gerundet. Die Angabe „0 kg“ bezieht sich auf leere Container, die innen radioaktiv kontaminiert, aber außen frei von radioaktiver Kontamination sind. Die Bedeutung der in den Tabellen verwendeten Abkürzungen ist im Ver-zeichnis der „Standortkürzel/Name“ (Anlage 4) zu finden. Die Geneh- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14424 2 migungsgrundlage für die Beförderung der radioaktiven Stoffe ist § 16 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). 2. Wie viele Transporte radioaktiven Materials haben 2016 das Brennelemente- Zwischenlager Ahaus erreicht bzw. verlassen? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Ankunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Fahrtziel, Ausgangsort, Verkehrsträger und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln! Es wird auf die beiliegende Tabelle „Zwischenlager Ahaus (BZA) Anlieferungen 2016“ (Anlage 3) verwiesen. Die Masseangaben sind auf volle kg gerundet. Angeliefert wurde vom GNS- Standort Jülich; Abtrans-porte gab es nicht. Die Genehmigungsgrundlage für die Beförderung der radioaktiven Stoffe ist § 16 der StrlSchV. Transporte mit Kernbrenn-stoffen fanden am Standort des Zwischenlagers Ahaus im Jahr 2016 nicht statt. 3. Wie viele Transporte radioaktiven Materials haben 2016 von deutschen Häfen aus NRW im Transit passiert? Bitte nach genauem Datum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Fahrtziel, Verkehrsträger und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln! Dem Lagezentrum der Landesregierung wurden auf der Basis der sog. „48-Stunden- Meldungen“ 32 Transittransporte durch NRW, kommend von deutschen Häfen, gemeldet. Auf die Hintergründe der „48-Stunden-Meldungen“ hatte die Landesregierung bereits mehrfach, zum Beispiel in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen 374 und 805 (Drucksachen 16/1100 und 16/2139) hingewiesen. Die GNS-Betriebsstätte Duisburg empfing Transporte aus und versandte Transporte nach Schweden über einen deutschen Hafen. Es wird auf die Antwort zur ersten Frage und auf die lfd. Nrn. 23 und 36 der darin erwähnten Tabelle „GNS-Betriebsstätte Duisburg Anlieferungen 2016“ (Anlage 1) und auf die lfd. Nrn. 36, 42, 50 bis 53 und 70 bis 73 der darin erwähnten Tabelle „GNS-Betriebsstätte Duisburg Abtransporte 2016“ (Anlage 2) verwiesen. Die Genehmigungsgrundlage für die Beförderung der radioaktiven Stoffe ist § 16 StrlSchV oder § 4 Atomgesetz (AtG). 4. Wie viele Transporte radioaktiven Materials haben 2016 von/nach den Niederlanden NRW durchquert? Bitte nach genauem Datum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Fahrtziel, Verkehrsträger und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln! Dem Lagezentrum der Landesregierung wurden auf der Basis der sog. „48-Stunden- Meldungen“ sieben Transittransporte durch NRW, hinführend in die Niederlande oder von dort kommend, gemeldet. Zu den Hintergründen der „48-Stunden-Meldungen“ vgl. Antwort auf die 3. Frage. Bei der GNS-Betriebsstätte Duisburg wurde ein Transport aus den Niederlanden angeliefert; zwei Transporte gingen von Duisburg in die Niederlande ab. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14424 3 Es wird auf die lfd. Nr. 10 in der Tabelle „GNS-Betriebsstätte Duisburg Anlieferungen 2016“ (Anlage 1) und auf die lfd. Nrn. 1 und 2 in der Tabelle „GNS-Betriebsstätte Duisburg Abtransporte 2016“ (Anlage 2) verwiesen. Die Genehmigungsgrundlage für die Beförderung der radioaktiven Stoffe war § 16 StrlSchV oder § 4 AtG. 5. Wie viele Transporte radioaktiven Materials haben 2016 von/nach Belgien NRW durchquert? Bitte nach genauem Datum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Fahrtziel, Verkehrsträger und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln! Dem Lagezentrum der Landesregierung wurden auf der Basis der sog. „48-Stunden- Meldungen“ 104 Transittransporte durch NRW, hinführend nach Belgien oder von dort kommend, gemeldet. Es wird darauf hingewiesen, dass zwei dieser 104 Transittransporte von deutschen Häfen gekommen sind und nach Belgien gingen und deshalb bereits bei den 32 Transittransporten mitgezählt wurden, die in der Antwort zur 3. Frage erwähnt sind. Zu den Hintergründen der „48-Stunden-Meldungen“ vgl. Antwort auf die 3. Frage. Die Genehmigungsgrundlage für die Beförderung der radioaktiven Stoffe ist § 16 Strahlenschutzverordnung oder § 4 Atomgesetz (AtG).