LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14425 08.03.2017 Datum des Originals: 08.03.2017/Ausgegeben: 13.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5572 vom 7. Februar 2017 des Abgeordneten Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/14202 Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der zweiten Jahreshälfte 2016 hat das Europareferat des Regionalverbandes Ruhr einen Förderbericht zum Europäischen Sozialfonds (ESF) veröffentlicht. Statistiken des Berichtes vergleichen unter anderem die Förderung pro Einwohner in der Metropole Ruhr aus dem ESF. Auffällig ist, dass im nordrhein-westfälischen Vergleich die Ruhrgebietskommunen unterdurchschnittlich auf Fördergelder für Qualifizierung und Beschäftigung aus diesem Fonds zugreifen. In der Metropole Ruhr lag die Förderung in der Förderperiode 2007-2013 bei durchschnittlich 43 € pro Einwohner. Der NRW-Durchschnitt lag in dieser Zeit bei 78 € pro Einwohner. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 5572 mit Schreiben vom 8. März 2017 namens der Landesregierung in Einvernehmen mit dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. 1. Wie erklärt die Landesregierung den erheblichen Unterschied bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln in den RVR-Kommunen? Seitens der Landesregierung kann der berichtete Befund nicht bestätigt werden. Die Auswertungen des MAIS zeigen eine überproportionale Beteiligung des Ruhrgebiets am ESF- Programm 2007 bis 2013. Bei der Ermittlung der regionalen Verteilung der ESF-Förderung sind der Sitz eines Trägers und der Durchführungsort zu unterscheiden. Möglicherweise wurde dies nicht berücksichtigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14425 2 2. Führt die Landesregierung Statistik zur Förderung der einzelnen Kommunen durch den ESF? Nein (siehe auch Antwort zu Frage 3). 3. Welche Steuerungsmöglichkeiten hat die Landesregierung zur Vermeidung derartiger Unterschiede in der Förderung? Der o.g. Befund ist unzutreffend (siehe auch Antwort zu Frage 1) Das ESF-Programm wurde in der Förderphase 2007 bis 2013 zu mehr als 93 % über Standardprogramme umgesetzt. Bei diesen erfolgt eine Bewilligung von Projektanträgen, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Daher liegt es hier an den Trägern, bewilligungsreife Anträge bei der betreffenden Bezirksregierung zu stellen. Eine regionale Steuerung ist auf dieser Grundlage für das Gesamt-programm nicht wirkungsvoll umsetzbar. Der gesonderte Aufruf „Starke Quartiere - starke Menschen“ der Förderphase 2014 – 2020 richtet sich allerdings auf Problemlagen, die insbesondere in den Kommunen des Ruhrgebiets anzutreffen sind. 4. Wie viel Geld hat die Landesregierung in der letzten ESF-Förderperiode insgesamt bezuschusst? In der vergangenen Förderphase 2007 bis 2013 wurden in Nordrhein-Westfalen ESF-Projekte (ohne Maßnahmen der „Technischen Hilfe“) mit Gesamtkosten von 1.361,5 Mio. Euro gefördert, davon waren 695,6 Mio. Euro Kofinanzierungsmittel Dritter. 5. Wie viel Geld ging davon in den Bereich des RVR? Das Fördervolumen des Landes für regional zuordbare ESF-Projekte in NRW beträgt für die Förderphase 2007 bis 2013 insgesamt 483,9 Mio. EURO. Das Volumen für regional dem Gebiet des RVR zuordbare Projekte beträgt 160,9 Mio. EURO; dies entspricht einem überproportionalen Anteil des Regionalverbands Ruhr am ESF- Programm von 33,45 %.