LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14430 08.03.2017 Datum des Originals: 08.03.2017/Ausgegeben: 13.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5562 vom 3. Februar 2017 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/14155 Gespräche zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau, Uranmülllagerung in Gronau und verschärfte Sicherheitsbestimmungen für Transporte von angereichertem Uran Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 23. Dezember 2016 hat die Landesregierung in Drucksache 16/13866 auf Anfrage erklärt, dass die Betreiberin der Urananreicherungsanlage Gronau, die Firma Urenco, für das erste Halbjahr 2017 die Inbetriebnahme der Uranoxid-Lagerhalle für die zeitlich unbefristete Lagerung von 60 000 Tonnen Uranoxid in Gronau plane. Ein konkreter Inbetriebnahmeantrag läge aber noch nicht vor. Nicht äußern wollte sich die Landesregierung dazu, ob sich für sie durch die Arbeit der Endlager-Suchkommission evtl. neue Anhaltspunkte zu der heftig umstrittenen Frage der langfristigen Entsorgung des Gronauer Atommülls ergeben haben. Zugleich erklärte die Landesregierung, dass im Oktober 2016 ein erstes Gespräch zwischen Bundesumweltministerium und der Landesregierung zur beabsichtigten Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau stattgefunden habe: "Im Ergebnis war man sich einig, dass vor weiteren Gesprächen über die beabsichtigte Stilllegung noch rechtliche und wirtschaftliche Aspekte näher untersucht werden müssen", so die Landesregierung. Am 5. Januar 2017 teilte die Landesregierung in Drucksache 16/13920 auf Anfrage dann mit, dass auch die Transporte von angereichertem Uran, die von Gronau aus in alle Welt führen, von der neuen "Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) bei der Beförderung von Kernbrennstoffen auf der Straße und der Schiene" betroffen sind. Einzelheiten zu den möglichen Auswirkungen auf diese Atomtransporte teilte sie nicht mit. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14430 2 Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5562 mit Schreiben vom 8. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. 1. Für wann rechnet die Landesregierung derzeit mit dem Inbetriebnahmeantrag der Urenco für die Inbetriebnahme der Uranoxid-Lagerhalle in Gronau? Nach Aussage der Betreiberin ist die Inbetriebnahme für die 1. Jahreshälfte 2017 geplant. Die Urenco Deutschland GmbH hat bisher keinen Antrag auf Inbetriebnahme der Uranoxid- Lagerhalle gestellt. 2. Welche Ministerien und Behörden müssen sich mit dem Inbetriebnahmeantrag ggf. beschäftigen? Entsprechend den Vorgaben aus der Genehmigung 7/6 UAG wird durch den Antragsteller für die nukleare Inbetriebnahme ein detailliertes Inbetriebnahmeprogramm erstellt und den durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hinzugezogenen Sachverständigen zur Prüfung vorgelegt. Auf Basis der Sachverständigenstellungnahmen zum Inbetriebnahmeprogramm und zum Ergebnis der Inbetriebnahmeprüfung erfolgt dann die Entscheidung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde über die Aufnahme des erweiterten Betriebs. Im Zuge der Inbetriebnahmeprüfung werden insbesondere aufgrund der Zuständigkeitsverordnung Arbeitsund technischer Gefahrschutz (ZustVO ArbtG) und der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) die Bezirksregierung Münster, der Kreis Borken, die Stadt Gronau und die Feuerwehr Gronau am Verfahren beteiligt und angehört. 3. Welchen aktuellen Stand gibt es bei den Gesprächen zwischen Bundesumweltministerium und Landesregierung zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau? Es liegt kein neuer Sachstand bezüglich der Aussagen der Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 5368 (Drucksache 16/13866) vor. Das Bundesumweltministerium hat zugesagt, noch in diesem Frühjahr rechtsgutachterlich die Voraussetzungen einer Schließung der Anlage untersuchen zu lassen. 4. Welche Auswirkungen hat die neue "Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD) bei der Beförderung von Kernbrennstoffen auf der Straße und der Schiene" konkret auf die Genehmigung und Durchführung von Transporten mit angereichertem Uran, die von der Urananreicherungsanlage Gronau aus durchgeführt werden? Zuständige atomrechtliche Genehmigungsbehörde für diese Transporte ist das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit. Im Übrigen sind die konkreten Auswirkungen im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftig und daher als Verschlusssache eingestuft. Naheliegend dürfen diese nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14430 3 5. Ist aufgrund von nötigen Umrüst- und Umbaumaßnahmen bzw. verstärkten Sicherheitsanforderungen ggf. auch mit einer zeitlichen Unterbrechung für diese Art von Urantransporten zu rechnen, ähnlich wie bei den geplanten Castor- Transporten von Jülich nach Ahaus? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.