LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14439 09.03.2017 Datum des Originals: 08.03.2017/Ausgegeben: 14.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5580 vom 8. Februar 2017 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/14213 Fragen zum Straßenrückbau Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Siedlungs- und Verkehrsflächen in NRW nehmen Jahr für Jahr zu und hatten 2015 bereits rund 23 % der Gesamtfläche bedeckt (UBA). Gleichzeitig werden ständig neue Baugebiete ausgewiesen und zusätzliche Straßen gebaut oder bestehende erweitert. Jede Versiegelung von Boden hat ökologische Auswirkungen. Boden ist u.a. Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die Zahl der Lebewesen in einer Handvoll Boden übertrifft die Höhe Weltbevölkerung (UBA). Gerade die oberste Bodenschicht von ca. 2 cm ist Heimat von rund 90 % der Lebewesen. Beständige Versiegelung reduziert landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Ohnehin verlieren wir Ackerboden bereits durch wetter- und lagedingte Erosionen. Der durchschnittliche Bodenverlust auf allen Beobachtungsflächen reicht von 1,4 bis 3,2 Tonnen pro Hektar und Jahr, so das Umweltbundesamt. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5580 mit Schreiben vom 8. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 7 StWG NRW) ermöglicht die Einziehung gewidmeter Straßen. Wie viele Kilometer Straßen in der Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen wurden in den vergangenen 10 Jahren gebaut und wie viele zurückgebaut? 2. Wie viele Kilometer Fahrstreifen wurden an Landesstraßen zurück gebaut und damit eine bestehende Straße teilentsiegelt? Die beiden Fragen werden gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14439 2 In den vergangenen 10 Jahren wurden insgesamt 172 km Landesstraßen neu gebaut, davon 18 km Verflechtungsäste. In den vergangenen 10 Jahren wurden 32 km Landesstraßen rekultiviert, davon 6 km Verflechtungsäste. Es wurden keine Fahrstreifen an Landesstraßen zurückgebaut und damit Straßen teilentsiegelt. 3. Welche Rolle spielt der Aspekt der Reduzierung der Fahrbahnbreite für die Teilentsiegelung? Die Fahrbahnbreiten sind in den vom Land eingeführten Regelwerken festgelegt. Diese dienen vor allen Dingen der Sicherheit und der Leistungsfähigkeit des Verkehrs. Eine Reduzierung ist in der Regel nur dann möglich, wenn sich Änderungen in Funktion und Belastung der Straße ergeben. Sofern eine Fahrbahnbreitenreduzierung vorgenommen wird, wird geprüft, ob eine Entsiegelung vorgenommen werden kann. 4. Neue Straßen können bestehende Straßen entbehrlich machen, deren Rückbau nur zu geringen Umwegen führt. Wird in NRW ein Kernnetz ausgewiesen, das kostengünstig erhalten werden sollte, um die Funktionalität sicherzustellen? Nach dem Neubau einer Straße wird grundsätzlich geprüft, ob ein Rückbau oder eine Abstufung einer parallel führenden Straße vorgenommen werden kann. Da die Landesstraßen neben ihrer regionalen Verbindungsfunktion in der Regel auch Erschließungs- und Netzfunktionen für nachgeordnete Straßen übernehmen, werden sie meist in andere Straßenkategorien abgestuft. Mit der Widmung als Landesstraße hat das Land NRW die Notwendigkeit dieser Straße für den regionalen Verkehr anerkannt. Somit ist das Landesstraßennetz das Kernnetz für den regionalen Verkehr.