LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14440 09.03.2017 Datum des Originals: 08.03.2017/Ausgegeben: 14.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5557 vom 3. Februar 2017 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/14148 Schließung der Landesunterbringungseinrichtung Hövelhof-Staumühle - Wie geht es nun weiter? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 24.01.2017 berichteten verschiedene Medien, dass die Landesunterbringungseinrichtung Hövelhof-Staumühle laut Angaben der Bezirksregierung Detmold Ende April 2017 geschlossen werde (vgl. z.B. Neue Westfälische 24.01.2017, „Notunterkunft Staumühle wird geschlossen: Oerlinghausen übernimmt“). Die Bezirksregierung Detmold begründet die Schließung der Einrichtung mit Investitionskosten von 1,5 Millionen Euro, die für den Sanitärbereich, das Kanalnetz und die Unterkunftshäuser getätigt werden müssten. Wiederholt hatten sowohl Anwohner als auch zuletzt der Landrat des Kreises Paderborn Zweifel geäußert, ob Staumühle der richtige Standort für eine Unterkunft für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive sei. Medienberichten zufolge soll nun stattdessen die ZUE Oerlinghausen künftig die Funktion als Schwerpunkteinrichtung für Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive übernehmen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5557 mit Schreiben vom 8. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Wie ist die weitere Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Schließung der ZUE Staumühle (konkreter Zeitplan etc.)? Die Nutzung der Flüchtlingsunterbringungseinrichtung Hövelhof Staumühle soll bis zum 30. April 2017 beendet werden. Hierzu wird die Einrichtung ab Februar 2017 sukzessive leergezogen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14440 2 2. Welche Nachnutzung bzw. Freigabe des Geländes der ZUE Staumühle ist konkret geplant? Da es sich bei der Liegenschaft um eine Bundeswehrimmobilie handelt, entscheidet die Bundeswehr über die Nachnutzung des Geländes. Konkrete Planungen sind hier nicht bekannt. 3. Welche Auswirkungen bestehen möglicherweise auf einen zeitnahen Verkauf der sog. JVA-Siedlung Staumühle durch den BLB? Auswirkungen auf den Verkauf der Wohnsiedlung Staumühle sind nicht erkennbar. 4. Wie ist der aktuelle Sachstand des Verkaufsverfahrens der Wohnsiedlung? Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 4754 (Drucksache 16/12233) dargestellt, ist am 17.05.2016 die öffentliche Ausschreibung für den Verkauf der Wohnsiedlung Staumühle, Hövelhof durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) erfolgt. Die Ausschreibung wurde bis zum 07.07.2016 veröffentlicht. Danach hat der BLB NRW mit dem Bieterverfahren begonnen. Das Bieterverfahren läuft derzeit noch. 5. Wie wurden im Vorfeld sowohl der Kreis Paderborn als auch die Gemeinde Hövelhof über die aktuellen Planungen bei der Zukunft der Zentralen Unterbringungseinrichtung informiert? Vor der Information der Presse über die geplante Schließung der Flüchtlingsunterbringungseinrichtung am 24.01.2016 sind die betroffenen öffentlichen Stellen informiert worden.