LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14441 09.03.2017 Datum des Originals: 09.03.2017/Ausgegeben: 14.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5561 vom 1. Februar 2017 der Abgeordneten Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg, Josef Rickfelder und André Kuper CDU Drucksache 16/14154 Ausweitung des Aktionsplans Westbalkan - Plant die Landesregierung ein Zentrum für beschleunigte Asylverfahren nun auch in Münster? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut aktuellen Medienberichten plant die Landesregierung, in der Oxford-Kaserne in Münster- Gievenbeck ein Abschiebezentrum einzurichten. Diese Einrichtung fungiert bisher als Erstaufnahmestelle. Nunmehr gebe es Pläne, eine Großzahl an Asylverfahren von Menschen aus den Westbalkan-Staaten in den Standort zu verlegen und die Asylbewerber, die in der überwiegenden Zahl keine Bleibeperspektive haben, dort schnell - innerhalb von 48 Stunden - abzuschieben. Bei der Stadt Münster weiß man nicht um die Absicht des Landes, Asylbewerber aus den Westbalkan-Staaten im beschleunigten Verfahren im Rahmen des Aktionsplans Westbalkan abzuarbeiten. Eine offizielle Bestätigung vom Land gibt es dafür ebenso wenig wie von der Bezirksregierung. Mehrere Nachfragen bei der Stadt Münster haben ergeben, dass die Stadt von diesen Plänen bis zum heutigen Tage keine Kenntnis hat. Gerade im Bereich der Flüchtlingsproblematik ist es jedoch besonders wichtig, dass Transparenz sowohl zwischen dem Land und der Stadt, als auch im Hinblick auf die Information der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet wird. Es ist nicht zu tolerieren, dass die Landesregierung in dieser wichtigen Frage den nötigen Respekt vor der Stadt Münster vermissen lässt. Bund und Länder haben einen Aktionsplan vereinbart, um die Asylverfahren zu beschleunigen sowie die Gesamtaufenthaltsdauer von Asylbewerbern zu verkürzen, die aus Herkunftsländern mit einer relativ hohen Anzahl von Asylsuchenden bei zugleich besonders niedriger Schutzquote stammen. Nordrhein-Westfalen setzt diese Maßgabe im Rahmen des „Aktionsplan Westbalkan“ für alle Asylsuchenden aus den sicheren Herkunftsstaaten des Westbalkans um. Bislang wurde das beschleunigte Verfahren in fünf Landesaufnahmeeinrichtungen in Bonn-Bad Godesberg, Willich, Büren, Hövelhof-Staumühle LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14441 2 und Bad Driburg (vorübergehender Standort) durchgeführt. Ende Januar wurde bereits darüber berichtet, dass der Standort Hövelhof-Staumühle künftig durch den bisherigen Standort einer Landesaufnahmeeinrichtung in Oerlinghausen ersetzt werde. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5561 mit Schreiben vom 9. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche konkreten Planungen zur Änderung und Ausweitung des Aktionsplans Westbalkan hat die Landesregierung aktuell? 2. Plant die Landesregierung eine Veränderung der bisherigen Standorte für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens durch die neuen Standorte Münster Oxford-Kaserne und Oerlinghausen für Asylbewerber aus den Westbalkanstaaten? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 - 2 gemeinsam beantwortet. Das beschleunigte Asylverfahren ist ein wesentlicher Bestandteil des Integrierten Rückkehrmanagements in Nordrhein-Westfalen. Hierüber wurde bereits zur Sitzung des Innnenausschusses am 08. September 2016 und zur Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 09. September 2016 schriftlich berichtet. Auf die Vorlagen 16/4221 und 16/4226 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Insbesondere aufgrund einer Einrichtungsschließung Ende des Jahres 2016 und wegen Verzögerungen im Asylverfahren sind Personen mit geringer Bleibeperspektive aus den sicheren Herkunftsländern des Westbalkans sowie Personen aus Georgien in mehreren anderen Landeseinrichtungen untergebracht worden. Es handelt sich um Personen, die bislang keinen Asylantrag stellen konnten oder noch auf eine abschließende Entscheidung des BAMF warten. Die Personen werden grundsätzlich nicht den Kommunen zugewiesen. Dies führt zu einer Entlastung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem BAMF und den Zentralen Ausländerbehörden Köln und Bielefeld soll ermöglicht werden, diese Personen kurzfristig in das beschleunigte Asylverfahren aufzunehmen, um über ihre Asylanträge innerhalb von einer Woche entscheiden zu können. Hierfür sollen in der Zeit von Anfang März bis voraussichtlich Ende August 2017 sechs Unterbringungseinrichtungen, die sich auf alle Regierungsbezirke verteilen und gemeinsam mit den zuständigen Bezirksregierungen festgelegt worden sind, teilweise genutzt werden. Es wird wie bisher keine Abstriche bei den Rechtsschutzmöglichkeiten geben und eine Beratung über die geförderte freiwillige Rückkehr angeboten. Mittelfristig ist eine Aufstockung der dauerhaft für das beschleunigte Asylverfahren gewidmeten Einrichtungen von drei auf insgesamt fünf Zentrale Unterbringungseinrichtungen sowie eine gleichmäßige Verteilung der dann vorhandenen Kapazitäten auf alle fünf Regierungsbezirke vorgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14441 3 3. Wie wurden die etwaigen Planungen für die Veränderungen der Aufgabe der bisherigen Standorte Münster - Oxford Kaserne und Oerlinghausen hin zu Einrichtungen für beschleunigte Verfahren für Asylbewerber ohne Bleibeperspektive vor Ort mit den Kommunen, den zuständigen Bezirksregierungen, den NGOs kommuniziert? 4. In welcher Form plant die Landesregierung, die Stadt Münster und die zuständigen Stellen vor Ort in den Entscheidungsprozess um eine Neuausrichtung der Oxfort- Kaserne miteinzubeziehen? 5. Nachdem bereits mangelnde Transparenz des Landes seitens der Kommunen in Bezug auf das Pilot-Projekt Dublin in Bottrop und Sankt Augustin erklärt wurde, scheint es auch bei den Veränderungen der Standorte des Aktionsplans Westbalkan an Transparenz und Kommunikation seitens der Planung des Landes und der Bezirksregierung zu fehlen. Wie bewertet die Landesregierung die Notwendigkeit der Einbeziehung der Kommunen und Bürger vor Ort in solch sensiblen Fragen der Einrichtungsplanung des Landes? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 - 5 gemein-sam beantwortet. Transparenz und Kommunikation sind wichtige Faktoren für die Akzeptanz einer Einrichtung. Außerdem wird besonders auf eine regionale Ausgewogenheit geachtet. Planungsentscheidungen werden unter Einbeziehung der zuständigen Bezirksregierungen getroffen. Nach Abstimmung der Planung haben die Bezirksregierungen den Auftrag, in ihren Bezirken in geeigneter Weise die Kommunikation mit der Politik und der Bürgerschaft vor Ort in den Standortgemeinden zu übernehmen. Die aktuellen Planungen beziehen sich nur auf Zentrale Unterbringungseinrichtungen. Erstaufnahmeeinrichtungen, wie z.B. die Oxford-Kaserne in Münster, werden nicht einbezogen.