LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14471 13.03.2017 Datum des Originals: 10.03.2017/Ausgegeben: 16.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5607 vom 16. Februar 2017 der Abgeordneten Ina Scharrenbach CDU Drucksache 16/14272 Schlaglochpisten in Bergkamen: Wann kommen die längst überfälligen Sanierungen der Landesstraßen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Datum vom 9. Februar 2017 veröffentlichte das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen das Erhaltungsprogramm für Landesstraßen 2017. Obwohl die L664 (Bergkamen, Landwehrstraße – ab Kreuzung Hansastraße/Bergkamen bis weit auf das Stadtgebiet Hamm) insbesondere auf dem Teilstück, welches noch auf dem Bergkamener Stadtgebiet liegt, von Schlaglöchern übersät ist und die Geschwindigkeit inzwischen infolge des äußerst schlechten Straßenzustands seit langem bereits reduziert ist, fehlt ausgerechnet die Erhaltung der L 664 in den genannten Abschnitten im Landesstraßenerhaltungsprogramm für das laufende Jahr. Auch die L736 auf Bergkamener Stadtgebiet – der Westenhellweg – fehlt im Landesstraßenerhaltungsprogramm. Bisher erfolgten Erhaltungsmaßnahmen jeweils nur 50 Meter vor und nach der Einfahrt zum Kraftwerk in Bergkamen-Heil. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5607 mit Schreiben vom 10. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann sollen die verbleibenden Teilstücke der L 664 – insbesondere das letzte verbleibende Teilstück (Landwehrstraße/Hansastraße bis zur Stadtgrenze mit Hamm) und der L736 jeweils auf Bergkamener Stadtgebiet endlich saniert werden? 2. Warum wurden die genannten Teilstücke nicht in das Erhaltungsprogramm für Landesstraßen 2017 aufgenommen (bitte getrennte Beantwortung für die L664 und die L736)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14471 2 Die Fragen 1. und 2. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Sanierung der L 664 soll zeitgleich mit der Realisierung eines geplanten „Bürgerradweges“ im laufenden Jahr 2017 umgesetzt werden. Eine Finanzierung der Erhaltungsmaßnahme für die L 664 kann aus den der zuständigen Niederlassung des Landesbetriebs Straßenbau pauschal zugewiesenen Erhaltungsmitteln des Titels 77711 für das Jahr 2017 erfolgen. Insofern ist das Projekt nicht als Einzelmaßnahme im Erhaltungsprogramm 2017 ausgewiesen. Das genannte Teilstück der L 736 konnte sich in Konkurrenz zu anderen, dringenderen Erhaltungsprojekten nicht für eine Aufnahme in das Erhaltungsprogramm 2017 der Landesstraßen durchsetzen. Das Projekt wird in den Dispositionen zur Aufstellung des Erhaltungsprogramms 2018 für die Landesstraßen erneut einbezogen. Die Strecke wird durch die zuständige Straßenmeisterei intensiv beobachtet, um dafür Sorge zu tragen, dass die Verkehrssicherheit stets gewährleistet ist. 3. Welche Planungen verfolgt das Land Nordrhein-Westfalen, um die Fußgängerund Radverkehre auf dem Teilstück der L 664 (Bergkamen, Landwehrstraße/Hansastraße bis Hamm-Pelkum im weiteren Verlauf) separat zu führen (Beantwortung auch unter Darlegung der Zeitplanung/Kostenplanung)? Es ist seitens des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen vorgesehen, gemeinsam mit den Städten Bergkamen und Hamm in diesem Bereich im laufenden Jahr 2017 einen „Bürgerradweg“ anzulegen. 4. Neubau der L821n: Warum treibt die Landesregierung den Bau der L821n – die planfestgestellt ist – nicht voran? 5. Welchen Zeitplan verfolgt die Landesregierung in Bezug auf den Neubau der L821n? Die Fragen 4. und 5. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die L 821n wurde im Landesstraßenbauprogramm 2017 nicht berücksichtigt. Für das Projekt werden derzeit aufgrund der hohen Kosten dieses Vorhabens Dispositionen angestellt, den beabsichtigten verkehrlichen Verbesserungseffekt auch durch geeignete andere Maßnahmen zu erreichen. Die Ergebnisse dieser Überlegungen werden vor einer Entscheidung über einen Baubeginn abgewartet.