LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14472 13.03.2017 Datum des Originals: 10.03.2017/Ausgegeben: 16.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5603 vom 16. Februar 2017 des Abgeordneten Wilfried Grunendahl CDU Drucksache 16/14268 Förderung des kommunalen Straßenbaus im Kreis Steinfurt durch das Land NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Kreis Steinfurt beabsichtigt drei größere bedarfsnotwendige Straßenneubauprojekte zu realisieren: den zweiten Bauabschnitt der Ortsumgehung Ibbenbüren-Laggenbeck (K24n), die Westumgehung Emsdetten (K53n) und die Erschließung der FH in Steinfurt (K76n). Hierfür ist eine Planfeststellung durch die Bezirksregierung Münster notwendig. Der Kreis Steinfurt musste auf Anraten der Bezirksregierung seine Projekte mit einer Priorität versehen, obwohl er alle drei Projekte für gleichrangig ansieht. Begründet wurde dies von Seiten der Bezirksregierung mit den begrenzen Planungskapazitäten der Behörde. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5603 mit Schreiben vom 10. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Beim Kreis Steinfurt sind gegenwärtig insgesamt 5 Straßenneubauprojekte in Planung: - Neubau der K 24n in Ibbenbüren - Neubau der K 31n in Lienen - Neubau der K 53n in Emsdetten - Neubau der K 66n in Rheine - Neubau der K 76n in Steinfurt Für den Neubau der K 31n und der K 66n ist das Baurecht jeweils über ein Bebauungsplanverfahren erlangt worden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14472 2 1. Teilt die Landesregierung die Haltung der Bezirksregierung Münster, dass die Planungskapazitäten nicht ausreichend sind, an allen drei Projekten zu arbeiten? Das Verkehrsdezernat der Bezirksregierung Münster führt eine Vielzahl komplexer und arbeitsintensiver Planfeststellungsverfahren sowohl für Straßenbauvorhaben, wie z.B. den sechsstreifigen Ausbau der BAB 1, als auch für Energieleitungsvorhaben im Zuge der Energiewende durch. Vor dem Hintergrund der mit Blick auf das Auslaufen der Entflechtungsmittelzuweisungen des Bundes bislang erheblich reduzierten Jahresförderprogramme 2014-2016 und der damit einhergehenden Förderpraxis, auf Neubewilligungen von Straßenneubauvorhaben weitgehend zu verzichten, hat die Bezirksregierung im Interesse eines effektiven Personaleinsatzes den Kreis Steinfurt gebeten, unter dem Blickwinkel der Finanzierbarkeit eine Projektpriorisierung vorzunehmen, um diejenigen Projekte in der Planfeststellung zu fördern, für die perspektivisch Förderzusagen aus Mitteln des kommunalen Straßenbaus erwartet werden können. Diese Vorgehensweise ist aus Sicht der Landesregierung nachvollziehbar und entspricht einem effizienten und geordneten Verwaltungshandeln. 2. Wenn Ja, was unternimmt die Landesregierung, um die nötigen Planungskapazitäten bei der Bezirksregierung Münster zu schaffen? Angesichts der Herausforderungen im Bundesfernstraßenbau hat die Landesregierung den Verkehrsdezernaten der Bezirksregierungen bereits in den Jahren 2015 (4 Stellen hD, 1 Stelle gD) und 2016 (10 Stellen gD) zusätzliches Planfeststellungspersonal für den Straßenbereich zur Verfügung gestellt. Der Bezirksregierung Münster wurden insoweit für 2015 1 Stelle hD und für 2016 2 Stellen gD zugewiesen. Für 2017 wurden weitere 10 Planstellen gD bei den Bezirksregierungen für die Straßenplanfeststellung geschaffen. Auch bei der Verteilung dieser Stellen wird die Bezirksregierung Münster angemessen berücksichtigt werden. 3. Wann kann der Kreis Steinfurt mit den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen rechnen? K 76n: Der Planfeststellungsbeschluss wird gegenwärtig erarbeitet. Sein Erlass ist für das Jahr 2017 geplant, sofern im Zuge der Bearbeitung keine schwerwiegenden abwägungsrelevanten Konflikte, zum Beispiel im Hinblick auf die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, auftreten. K 53n: Im Planfeststellungsverfahren K 53n wird derzeit die Erörterungsreife geprüft. Der weitere Fortgang des Verfahrens hängt vom Ausgang dieser Prüfung und der durchzuführenden Erörterung ab. K 24n: Zu diesem Straßenneubauprojekt liegt der Bezirksregierung Münster derzeit noch kein Antrag auf Planfeststellung vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14472 3 4. Wann ist mit der Wiederaufnahme der Förderung des kommunalen Straßenbaus in NRW zu rechnen? Die Förderung des kommunalen Straßenbaus war in Nordrhein-Westfalen zu keinem Zeitpunkt ausgesetzt. Im Zuge der im vergangenen Herbst erzielten Einigung über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wird aktuell ein deutlich höher dotiertes Jahresprogramm 2017 als in den vergangenen Jahren vorbereitet, das auch baureife Straßenneubauvorhaben berücksichtigen wird. 5. Welchen zeitlichen Horizont sieht die Landesregierung für die Realisierung des zweiten Bauabschnitts der K24n in Ibbenbüren? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.