LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14473 13.03.2017 Datum des Originals: 10.03.2017/Ausgegeben: 16.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5569 vom 7. Februar 2017 der Abgeordneten Ina Scharrenbach und Dr. Marcus Optendrenk CDU Drucksache 16/14198 Wie lange dauert die technische Umsetzung des Faktorverfahrens noch? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen des sog. Faktorverfahrens können Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor wählen, um bereits während des Lohnsteuerabzugs eine möglichst genaue tatsächliche Steuerbelastung zu erreichen. Dieses Verfahren wurde erstmals für das Jahr 2010 eingeführt. Das Faktorverfahren musste jährlich neu beantragt werden. Mit dem im Jahr 2015 verabschiedetem Bürokratieentlastungsgesetz wurde dieses Verfahren geändert. Die Regelung sieht vor, dass ein einmal berechneter Faktor künftig für bis zu zwei Kalenderjahre gelten kann. Nach dem Wortlaut des § 52 Absatz 37a Einkommensteuergesetz ist die technische Umsetzung d.h. die Programmierung Voraussetzung für die Anwendung der zweijährigen Gültigkeit des Faktorverfahrens. Die Programmierung erfolgt innerhalb des Vorhabens KONSENS, in dem Bund und Länder auf der Basis des gleichnamigen Verwaltungsabkommens seit 2007 zusammenarbeiten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat nach den KONSENS-Regularien federführend die Aufgabe der technischen Umsetzung übernommen und ist damit für die Planung und Aufwandsschätzung verantwortlich. Derzeit ist aber nicht ersichtlich, bzw. von der Landesregierung nicht kommuniziert worden, wann ein Abschluss der Programmierung des Faktorverfahrens abgeschlossen ist bzw. sein wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14473 2 Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5569 mit Schreiben vom 10. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Programmierarbeiten für eine zweijährige Gültigkeit des Faktorverfahrens im Lohnsteuer-verfahren? 2. Wann werden die Programmierarbeiten abgeschlossen sein? 3. Aus welchen Gründen konnten die Programmierarbeiten bisher nicht durchgeführt werden? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Im Vorhaben KONSENS werden alle im jeweiligen Folgejahr anstehenden Entwicklungsleistungen durch die IT-, Fach- und Organisationsbereiche der fünf Steuerungsgruppenländer (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) und des Bundes (BMF) priorisiert, da das Entwicklungsgesamtbudget im Vorhaben KONSENS nicht für die Umsetzung aller Aufgaben ausreicht. Die Programmierung für das zweijährige Faktorverfahren wurde im Rahmen dieser Priorisierung von der gemeinsamen Steuerungsgruppe wegen der sehr geringen Nutzung gegenüber anderen Vorhaben zurückgestellt. Nordrhein-Westfalen wird sich dafür einsetzen, dass die Akzeptanz des Faktorverfahrens gestärkt wird und wird das Projekt offensiv vorantreiben. 4. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass die Umsetzung des Faktorverfahrens ausgehend vom 2015 verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz immer noch nicht abgeschlossen ist? Das Faktorverfahren wird bundesweit von rund 75.000 Personen genutzt. Dem stehen rund 16 Mio. Personen (8 Mio. Paare) gegenüber, die beide lohnsteuerpflichtige Einkünfte beziehen, das Faktorverfahren allerdings nicht nutzen. Die Nutzungsquote liegt demnach unter 0,5%. Vor diesem Hintergrund, den knappen Ressourcen und der notwendigen Priorisierung der Aufgaben (vgl. Fragen 1 bis 3) ist die verzögerte Umsetzung übergangsweise in Kauf zu nehmen. 5. Welche bürokratischen Hemmnisse konnten durch die nicht abgeschlossene Programmierung bisher nicht beseitigt werden? Durch die nicht abgeschlossene Umsetzung ist weiterhin eine jährliche Beantragung des Faktorverfahrens durch die Steuerpflichtigen und Antragsbearbeitung durch die Finanzämter erforderlich.