LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14474 13.03.2017 Datum des Originals: 10.03.2017/Ausgegeben: 16.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5547 vom 1. Februar 2017 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein FDP Drucksache 16/14122 Arbeitet die Landesregierung an Eckpunkten für ein neues Kindergartengesetz? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 16. Dezember 2015 haben die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Hinblick auf die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung sowie den Ausbau und die weitere Finanzierung der Kindertagesbetreuung folgende Vereinbarungen getroffen: Die Unterzeichnenden verständigen sich ferner, unverzüglich Gespräche für eine grundlegende Überarbeitung des KiBiz und der ihm zugrundeliegenden Finanzierungsstrukturen aufzunehmen. Hierbei sollen alle mit der Finanzierungsstruktur zusammenhängenden Fragestellungen Berücksichtigung finden. Bis zum Ende der 16. Wahlperiode soll eine Verständigung auf Eckpunkte für ein neues Gesetz erfolgen. Gemäß des Protokolls der 77. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Familie und Jugend vom 21.01.2016 (APr 16/1140) hat Ministerin Kampmann (SPD) die Vorlage von Eckpunkten angekündigt: Dass ihr Haus 2016 Eckpunkte vorlege, habe sie bereits erwähnt. Da die Materie sehr komplex sei, werde sich die Landesregierung an der Stelle nicht treiben lassen, zumal zahlreiche Akteure einzubeziehen seien. Somit arbeitet auch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport an Eckpunkten für ein neues Kindergartengesetz. Demnach werden jedoch nicht nur die Kommunalen Spitzenverbände, sondern auch zahlreiche weitere Akteure bei der Erarbeitung der Eckpunkte miteinbezogen. Allerdings ist die selbstgesetzte Frist der Landesregierung - Ende 2016 - bereits verstrichen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14474 2 Die separate Vereinbarung der Koalitionsfraktionen mit den Kommunalen Spitzenverbänden und die Ankündigung der Landesregierung werfen die Frage auf, wer die Eckpunkte nun erarbeitet und mit wem sich auf neue Eckpunkte verständigt werden soll. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5547 mit Schreiben vom 10. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. 1. Erarbeitet die Landesregierung Eckpunkte für ein neues Kindergartengesetz bzw. eine Reform des Kinderbildungsgesetzes? Auf Initiative der Landesregierung wurde das Kinderbildungsgesetz zuletzt zum 1. August 2016 verändert, um die Finanzsituation der Kindertageseinrichtungen in NRW zu stabilisieren. Da es sich dabei nach dem erklärten Willen des Landes und der Kommunen um eine Überbrückungslösung handelt, arbeitet die Landesregierung intensiv an der Weiterentwicklung des Systems der Finanzierung der Kindertagesbetreuung mit dem Ziel, mit einem neuen Gesamtkonzept die Kindertagesbetreuung dauerhaft auf eine sichere finanzielle Basis zu stellen und in Nordrhein-Westfalen langfristig ein bedarfsgerechtes und qualitativ gutes Betreuungsangebot zu gewährleisten. 2. Sieht sich die Landesregierung durch die Vereinbarung der Fraktionen von SPD und Grünen mit den Kommunalen Spitzenverbänden an einen Auftrag gebunden, Eckpunkte für ein neues Kindergartengesetz zu erarbeiten? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Strebt die Landesregierung an, sich bei der Veröffentlichung der Eckpunkte für ein neues Kindergartengesetz auf eben jene mit den Kommunalen Spitzenverbänden verständigt zu haben, wie es beispielsweise auch in der Vereinbarung der Fraktionen von SPD und Grünen mit den Kommunalen Spitzenverbänden vom 16. Dezember 2015 vorgesehen ist? Die Landesregierung strebt eine Verständigung für ein neues Gesetz und die künftige Finanzierungsstruktur der Kindertagesbetreuung an. 4. Mit welchen weiteren Trägern bzw. Verbänden strebt die Landesregierung eine Verständigung auf gemeinsame Eckpunkte an (bitte alle Träger und Verbände nennen)? Die Landesregierung strebt eine Verständigung für ein neues Gesetz und die künftige Finanzierungsstruktur der Kindertagesbetreuung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW und den Kirchen an. Darüber hinaus werden in den Dialog auch die Gewerkschaften sowie der Landeselternbeirat einbezogen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14474 3 5. Erfolgt die Erarbeitung der Eckpunkte für ein neues Kindergartengesetz der Landesregierung unabhängig von der Verständigung auf Eckpunkte für ein neues Kindergartengesetz zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den Fraktionen von SPD und Grünen? Nein. Siehe Antwort zu Frage 1.