LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14482 14.03.2017 Datum des Originals: 13.03.2017/Ausgegeben: 17.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5629 vom 16. Februar 2017 der Abgeordneten Rita Klöpper CDU Drucksache 16/14303 Planungsstand der Landesstraße 361n (Ortsumgehung Bergheim) Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Ausbau der Landesstraße 361n, Ortsumgehung Bergheim, wird seit Jahrzehnten von den Menschen in Bergheim und von der Politik gefordert, um die Anwohner von Pkw- und vor allem von Lkw-Durchgangsverkehr zu entlasten. In der Priorisierungsliste der Landesregierung vom 25.10.2011 wird das Projekt in „grün“ geführt, das heißt „vorrangig planen”. Laut Aussage der Landesregierung war der straßentechnische Vorentwurf auf Grundlage der Vorzugsvariante 1 A, deren Linie am 17.02.2011 bestimmt wurde, bereits Ende November 2015 in Bearbeitung. Nach Fertigstellung und Genehmigung des Vorentwurfs sollte das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Nach Stand November 2015 betragen die Gesamtkosten der Vorzugsvariante 1 A der L 361n, Ortsumgehung Bergheim, ca. 14,5 Millionen Euro. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5629 mit Schreiben vom 13. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand der Planung? Derzeit wird der Vorentwurf erstellt. 2. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Sobald Baurecht vorliegt und die erforderlichen Finanzmittel bereitstehen. Ein Termin lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht angeben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14482 2 3. Wann ist mit der Fertigstellung des Gesamtprojekts zu rechnen? Der Abschluss des Gesamtprojektes ist abhängig von den in den jeweiligen Haushaltsjahren für das Vorhaben bereitstehenden Finanzmitteln und den vom Auftragnehmer dann ausgeführten Bauverfahren. 4. Welche negativen Einflüsse hat die Planungsverzögerung auf den Bau der K22 von Bergheim-Kenten nach Bergheim-Oberaußem? Die beiden Planungen laufen unabhängig voneinander. Alle Beteiligten haben sich eng miteinander abgestimmt, sodass keine negative Beeinflussung vorliegt. 5. Welche Mittel wurden bislang in die Planung investiert? Für Leistungen wie Verkehrsgutachten, Bodengutachten, Umweltfachliche Gutachten, Artenschutzgutachten und straßentechnischen Entwurf sind seit 2006 etwa 300T€ angefallen.