LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14483 14.03.2017 Datum des Originals: 13.03.2017/Ausgegeben: 17.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5570 vom 6. Februar 2017 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/14199 Wann legt die Landesregierung die Eckpunkte für ein neues Kita-Gesetz vor? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 10. Dezember 2015 kündigte Ministerin Kampmann in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend in Bezug auf eine Neustrukturierung der Kita-Finanzierung an (APr 16/1110): „Ich habe der Presse am Montag mitgeteilt, dass wir ab 2016 Eckpunkte für ein neues Finanzierungssystem verhandeln möchten, um genau das herauszustellen, was Sie gesagt haben, dass nämlich am Ende dieses Prozesses tatsächlich eine Auskömmlichkeit stehen sollte. An der strukturellen Lösung arbeiten wir und wollen möglichst früh Eckpunkte vorlegen.“ Im Protokoll der Ausschusssitzung am 21. Januar 2016 steht zu einem Beitrag der Ministerin (APr 16/1140): „Dass ihr Haus 2016 Eckpunkte vorlege, habe sie bereits erwähnt.“ In der Plenarsitzung am 2. März 2016 führte Frau Ministerin aus (Plenarprotokoll 16/106): „Ich habe in diesem Jahr gesagt, dass wir in diesem Jahr Eckpunkte für ein neues Gesetz vorlegen wollen.“ Am 12. Januar 2017 sagte die Ministerin auf die Nachfrage, warum sie entgegen ihrer Ankündigung, die Eckpunkte für eine neue Kita-Finanzierung zum Ende des Jahres 2016 vorzulegen, diese nicht vorgelegt habe, sie plane, die Eckpunkte bis zum Ende der Legislaturperiode vorzulegen. Diese Aussage bekräftigte Ministerin Kampmann in einem Interview mit den Aachener Nachrichten vom 28. Januar 2017: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14483 2 „Ein Beispiel ist die Kita-Reform, deren Eckpunkte wir bis zum Ender der Legislaturperiode vorlegen werden und die wir in der nächsten Legislaturperiode umsetzen wollen.“ In der Plenardebatte vom 25. Januar 2017 kündigte die Ministerin darüber hinaus an, den Landtag über die Eckpunkte zu einem neuen Kita-Gesetz zu informieren. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5570 mit Schreiben vom 13. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Finanzminister beantwortet. 1. Warum kündigte Ministerin Kampmann im Verlauf des Jahres 2016 mehrmals an, Eckpunkte für ein neues Kita-Gesetz vorzulegen, wenn dieser Zeitplan vom Ministerium nicht eingehalten werden konnte? Bei der Vorbereitung und Erarbeitung von Eckpunkten und Gesetzentwürfen handelt es sich um einen dynamischen Entwicklungsprozess, bei dem – im Rahmen bestehender Möglichkeiten - Raum sein muss für zeitliche Flexibilität. 2. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend tagt in dieser Legislaturperiode zum letzten Mal am 23. März 2017. Wird die Landesregierung bis dahin Eckpunkte für ein neues Kita-Gesetz vorlegen, damit sie im Ausschuss vorgestellt und beraten werden können? (Bitte klar mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten.) 3. Falls Frage 2 mit „Nein“ beantwortet wurde: Auf welche Weise plant Ministerin Kampmann ihre Ankündigung umzusetzen und das Parlament und den zuständigen Ausschuss über die Eckpunkte für eine neue Kita-Finanzierung zu informieren? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport bezieht die zahlreichen im Fachausschuss geführten Diskussionen selbstverständlich in die Überlegungen zur Vorbereitung für ein neues Gesetz ein. Die Landesregierung unterrichtet den Landtag und seine Ausschüsse entsprechend der Parlamentsinformationsvereinbarung über Gesetzentwürfe, sobald sie den kommunalen Spitzenverbänden oder anderen Verbänden zur Anhörung zugeleitet werden. Ein Referentenentwurf für ein neues Gesetz und die künftige Finanzierungsstruktur der Kindertagesbetreuung wird in der nächsten Legislaturperiode erstellt werden. 4. Zu welchem Kita-Jahr soll die neue Kita-Finanzierung in Kraft treten? Es ist beabsichtigt, zeitnah nach Beginn der nächsten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen.