LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14487 14.03.2017 Datum des Originals: 13.03.2017/Ausgegeben: 17.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5587 vom 9. Februar 2017 des Abgeordneten Christian Möbius CDU Drucksache 16/14220 Abschiebehaftplätze in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen gibt es Medienberichten zufolge eine deutlich unzureichende Anzahl von Abschiebehaftplätzen. Das Innenministerium teilte noch Anfang des Jahres mit, dass die Kapazitäten auskömmlich seien. Dies ist offensichtlich unzutreffend, da inhaftierte Ausreisepflichtige in anderen Bundesländern untergebracht werden müssen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5587 mit Schreiben vom 13. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Juli 2014 (EuGH - C473/13 und C 514/13) sowie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2014 (BGH- V ZB 137/14) konnte die JVA Büren nicht mehr als Abschiebungshafteinrichtung genutzt werden. Sie entsprach nach Auffassung des BGH nicht der EU-Rückführungs- Richtlinie, welche die Inhaftierung zur Sicherung einer Ab- oder Zurückschiebung grundsätzlich in speziellen Hafteinrichtungen vorsieht. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hatte sich 2015 entschlossen, eine eigene, den Maßstäben der Rechtsprechung entsprechende Einrichtung für die Abschiebungshaft zu betreiben und hierfür die bis dahin vom Justizministerium (JM) genutzte Immobilie übernommen. Nach der Wiedereinrichtung der Abschiebungshaftvollzugseinrichtung in Büren im Mai 2015 konnte die ursprüngliche Aufnahmekapazität von 50 Unterbringungsplätzen durch organisatorische Maßnahmen und personelle Verstärkungen zum Jahreswechsel 2016 auf LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14487 2 zunächst 80 Plätze und im Juli 2016 auf 100 Plätze ausgebaut werden. Ein weiterer Ausbau auf 120 Unterbringungsplätze erfolgte im Februar 2017. Darüber hinaus laufen bereits Vorbereitungen für eine zusätzliche Erweiterung der Kapazitäten. Wegen der sehr geringen Auslastung der Abteilung für Frauen, die im Durchschnitt nur mit ein bis zwei Frauen belegt war, wurde mit Rheinland-Pfalz eine Verwaltungsvereinbarung getroffen, wonach für NRW fünf Plätze zur Unterbringung von weiblichen Ausreisepflichtigen in der Gewahrsamseinrichtung Ingelheim für die Ausländerbehörden in NRW ständig zur Verfügung stehen. 1. Wie viele Abschiebehaftplätze gibt es in Nordrhein-Westfalen bzw. wie hat sich deren Anzahl seit dem Jahr 2012 entwickelt (jeweils zum Stichtag 31.12.)? In der Zeit von Juni 2012 bis Juni 2014 waren in der damaligen JVA Büren insgesamt 320 Haftplätze für Männer und 64 Haftplätze für Frauen vorgesehen. Bis zur Wiedereinrichtung der UfA Büren wurden Ausreisepflichtige im Rahmen der Abschiebungshaft in anderen Bundesländern untergebracht. Seit Wiedereinrichtung der UfA Büren stellen sich die Kapazitäten wie folgt dar: Ab 04.05.2015 50 Haftplätze Zum 31.12.2015 50 Haftplätze Ab 15.01.2016 80 Haftplätze Ab 04.07.2016 100 Haftplätze Zum 31.12.2016 100 Haftplätze Ab 20.02.2017 120 Haftplätze Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Wie hoch war die Auslastung der in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehenden Abschiebehaftplätze seit 2012 (jeweils zum Stichtag 30.06./31.12.)? Laut vorliegender Statistik aus dem Geschäftsbereich des JM stellte sich die Auslastung Gesamtkapazität für Männer und Frauen in der JVA Büren wie folgt dar: Im Juni 2012 27,73% Dezember 2012 27,59% Juni 2013 26,20% Dezember 2013 19,11% Juni 2014 11,19% LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14487 3 Die Auslastung der in Nordrhein-Westfalen in der UfA Büren zur Verfügung stehenden Abschiebungshaftplätze stellt sich wie folgt dar: Zum 30.06.2015 29 Plätze belegt (58%) Zum 31.12.2015 50 Plätze belegt (100%) Zum 30.06.2016 58 Plätze belegt (72,5%) Zum 31.12.2016 69 Plätze belegt (69%) Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie viele inhaftierte Ausreisepflichtige aus NRW werden in anderen Bundesländern untergebracht? Im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 20.02.2017 wurden insgesamt 28 Ausreispflichtige aus NRW in anderen Bundesländern untergebracht. Im vergleichbaren Zeitraum sind insgesamt 16 Fälle anderer Bundesländer im Rahmen der Amtshilfe in der UfA Büren durch NRW untergebracht worden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 5543 verwiesen. 4. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um die Anzahl der Abschiebehaftplätze zu erhöhen? Hierzu wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 5543 verwiesen. 5. An welchen Standorten sollen neue „Unterbringungsanstalten für Ausreisepflichtige“ eingerichtet werden? Hierzu wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 5505 (LT- Drs. 16/14267) verwiesen.