LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14490 14.03.2017 Datum des Originals: 14.03.2017/Ausgegeben: 17.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5591 vom 9. Februar 2017 des Abgeordneten Christian Möbius CDU Drucksache 16/14230 Macht die zunehmende Kriminalität auch vor Kirchen nicht mehr halt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass in zunehmendem Maße auch Kirchen zu den Zielen von Einbrechern von Nordrhein-Westfalen geworden sind. Um sich Zutritt zu verschaffen, werden Kirchenfenster eingeschlagen und Türen und Portale gewaltsam aufgebrochen. In vielen Fällen haben sich die Täter auch mit roher Gewalt Zutritt zu den Sakristeien verschafft. Die Täter suchen dabei nach allen denkbaren und verwertbaren Wertgegenständen. Dabei werden Opferstöcke aufgebrochen, sakrale Gegenstände entwendet, Kirchentresore aufgebrochen oder auch Mobiltelefone und elektrische Anlagen gestohlen. Besonders verwerflich ist die Skrupellosigkeit, mit der die Gotteshäuser unter Anwendung brachialer Gewalt beschädigt und bestohlen werden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5591 mit Schreiben vom 14. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Daten zu Einbrüchen in Kirchengebäuden sowie damit in Zusammenhang stehende Informationen zu Tatverdächtigen und Schadenshöhen werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht explizit erfasst. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14490 2 Datenquelle wäre insofern das Vorgangsbearbeitungssystem „IGVP“ (Integrationsverfahren Polizei) der Polizei NRW. IGVP ist kein statistisches Recherchesystem. Die Eingangsdaten unterliegen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen einer laufenden Aktualisierung. Sie eignen sich wegen der darin begründeten Dynamik insbesondere hinsichtlich der deliktischen Qualifizierung und festgestellter Tatverdächtiger nicht zur Erhebung einer Eingangsstatistik. Die erhobene Anzahl weicht bereits zum Berichtsdatum von den Daten des Erhebungsstichtages ab. Diese Daten sind daher nicht aussagekräftig. Das Vorgangsbearbeitungssystem steht damit im Gegensatz zu den qualitätsgeprüften Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik, die nach den bundesweit einheitlichen Richtlinien mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bereitgestellt werden. 1. Wie hoch war die Anzahl der Einbrüche in Kirchengebäude in 2016? 2. Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, die aufgeklärt werden konnten? 3. Wie hoch ist die Schadenshöhe, die durch Einbrüche und Diebstähle in Kirchengebäude im Jahr 2016 entstanden sind? 4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zur Nationalität und/oder zur Religionszugehörigkeit der ermittelten Täter? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. 5. Zu welchen Verurteilungen kam es im Jahr 2016 in Bezug auf Einbruchdiebstähle in Kirchen? Statistische Daten zu Verurteilungen wegen Einbruchdiebstählen in Kirchen liegen dem Justizministerium nicht vor. Die Strafverfolgungsstatistik enthält lediglich Angaben zu den demographischen Merkmalen der Abgeurteilten (Alter zur Tatzeit, Geschlecht, Staatsangehörigkeit), der Art der Straftat, der Art der Entscheidung, der Art der Sanktion, den Vorstrafen und zur Untersuchungshaft. Die Tatörtlichkeiten werden nicht erfasst.