LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14493 14.03.2017 Datum des Originals: 14.03.2017/Ausgegeben: 17.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5604 vom 15. Februar 2017 des Abgeordneten Josef Wirtz CDU Drucksache 16/14269 Millionen vom Land für den „Brainergy-Park Jülich“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Datum vom 09.02.2017 berichtete die Jülicher Zeitung über eine Förderung des interkommunalen Gewerbegebiets Merscher Höhe seitens des Landes Nordrhein-Westfalen. Das gemeinsame Gewerbegebiet der Gemeinden Niederzier und Titz sowie der Stadt Jülich soll unter anderem einen Spezialbereich für Unternehmen, die sich den regenerativen Energien verschrieben haben, erhalten. Angesichts des Strukturwandels im Rheinischen Braunkohlenrevier braucht die Region dringend neue Arbeitsplätze. Eine zeitnahe Realisierung des geplanten Gewerbegebietes ist daher wünschenswert. Zunächst soll die Erstellung eines Masterplans ausgeschrieben werden. Die Kosten für diesen Masterplan sollen im höheren sechsstelligen Bereich liegen. Laut Zeitungsbericht soll die Landesregierung hierfür eine finanzielle Förderung in Aussicht gestellt haben. Die Umsetzung des Masterplan soll anschließend noch einmal etliche Millionen Euro kosten. Die Kosten für das Gesamtprojekt werden auf eine eine sieben- bis achtstellige Höhe geschätzt. Für die Realisierung des Masterplans soll die Landesregierung ebenfalls finanzielle Förderung zugesagt haben, „wenn der Masterplan gut ist.“ Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 5604 mit Schreiben vom 14. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. In welcher Höhe bzw. mit welchem Anteil an den Kosten wird sich die Landesregierung an der Erarbeitung eines Masterplans beteiligen? Die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH&Co KG Jülich (SEG Jülich) hat am 06. Februar 2017 einen Antrag auf Förderung eines Masterplans „Campus Merscher Höhe“ gestellt. Der Antrag LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14493 2 wird zurzeit u.a. hinsichtlich Förderfähigkeit und Förderquote geprüft. Ziel ist es, die SEG baldmöglichst zu bescheiden. 2. Unter welchen Voraussetzungen wird die Landesregierung die Umsetzung des Masterplans finanziell fördern? Siehe Antwort auf die Frage 1, auch das ist Gegenstand der Prüfung. 3. In welcher Höhe bzw. mit welchem Anteil an den Kosten wird sich die Landesregierung an der Umsetzung beteiligen? Ziel des Masterplans ist es auch, Umfang, Zweck, Ausgestaltung und die Einbindung möglicher Partner aus der Region bei der Realisierung des Projekts „Campus Merscher Höhe“ darzustellen und den Kostenrahmen, gegebenenfalls in Varianten, zu bestimmen. Erst nach Vorliegen des Masterplans sind die Grundlagen für einen Förderantrag zu seiner Umsetzung gegeben. Insoweit kann zurzeit das Gesamtvolumen der Realisierungsmaßnahmen und der Anteil einer möglichen Landesförderung daran, die zudem gesondert zu prüfen ist, nicht angegeben werden. 4. Aus welchen Förderprogrammen des Landes, des Bundes bzw. der EU werden diese Fördermittel zur Verfügung gestellt? Siehe Antwort auf Frage 3, ein entsprechender Förderantrag liegt noch nicht vor. 5. In welcher Größenordnung müssen sich die beteiligten Kommunen, der Kreis und Dritte (z.B. RWE, Forschungszentrum) an den Kosten beteiligen? Siehe Antworten auf die Fragen 3 und 4.