LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14494 14.03.2017 Datum des Originals: 14.03.2017/Ausgegeben: 17.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5594 vom 14. Februar 2017 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/14239 Lückenschluss der Autobahn 1: Steht die Landesregierung auf der (Planungs-)Bremse? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der bislang fehlende Teil der Bundesautobahn 1 zwischen Blankenheim (NRW) und Kehlberg (RP) in der Eifel ist im neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 im „vordringlichen Bedarf“ festgeschrieben, wobei das Gesamtprojekt in drei Bauabschnitte unterteilt ist: zwei davon unter der federführenden Planung von Nordrhein-Westfalen und einer von Rheinland-Pfalz. Im Rahmen eines gemeinsamen Pressetermins am 12. August 2016 in Blankenheim haben NRW-Verkehrsminister Michael Groschek und sein rheinland-pfälzischer Amtskollege Volker Wissing die Medien über den seinerzeitigen Stand der Planungen zum Lückenschluss der Bundesautobahn 1 in der Eifel informiert mit dem Hinweis, man wolle die Lücke nach jahrelangen Diskussionen schnellstmöglich schließen. Bislang sind die notwendigen Planungen auf Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen allerdings nur sehr zögerlich vorangekommen, was offenbar vor allem mit dem koalitionsinternen Streit zwischen SPD und Grüne über die Bedeutung des für die gesamte Eifel so wichtigen Verkehrsinfrastrukturprojektes zusammenhängt. So stellte der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Arndt Klocke, im Rahmen der Berichterstattung über den vorgenannten Pressetermin in der Ausgabe des Bonner Generalanzeigers vom 13.08.2016 die Notwendigkeit des Projektes für den Verkehr in Frage, womit er die grundsätzliche Ablehnung seiner Fraktion zum Ausdruck brachte (siehe dazu: http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/Mehr-Tempo-beim- L%C3%BCckenschluss-auf-der-A1-article3329921.html). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14494 2 Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5594 mit Schreiben vom 14. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für den Bau des Abschnittes zwischen den Anschlussstellen Blankenheim und Lommersdorf? Zurzeit wird ein Deckblatt inkl. Kostenfortschreibung zum laufenden Planfeststellungsverfahren erstellt. Nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kann das Deckblatt zur Offenlegung an die Planfeststellungsbehörde weitergeleitet werden. 2. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen für den Bau des Abschnittes zwischen den Anschlussstellen Lommersdorf und Adenau? Der Vorentwurf ist in Bearbeitung. Dazu werden zurzeit die umweltfachlichen Beiträge bearbeitet. Nach Genehmigung des Vorentwurfes durch das BMVI ist eine Fortführung der Planfeststellung in 2018 vorgesehen. 3. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage 4821 hat der Verkehrsminister bezogen auf den Bauabschnitt zwischen Adenau und Kelberg erklärt, Ziel sei es, die Planfeststellungsunterlagen im Jahr 2016 fertigzustellen. Daher die Frage: Wann wird das Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt zwischen Adenau und Kelberg eingeleitet (Bitte konkrete Angabe von Monat und Jahr)? Nach Auskunft der rheinland-pfälzischen Straßenbauverwaltung befindet sich die Bearbeitung der – angesichts des Neubaus einer Autobahn sehr komplexen – Planfeststellungsunterlagen in einem weit fortgeschrittenen Stadium. Vorgesehen ist die Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt Kelberg – Adenau mit dem Ziel der erneuten Offenlage in diesem Jahr. 4. Gibt es inzwischen bezogen auf die in nordrhein-westfälischer Planungsverantwortung liegenden Teilabschnitte eine Verständigung zwischen dem Landesbetrieb Straßen NRW und dem Landesamt für Umwelt und Naturschutz hinsichtlich der für den Umweltschutz relevanten Aspekte? 5. Wenn ja, wie sieht diese Verständigung im Detail aus? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Im Rahmen der fachlichen Abstimmung haben im vergangenen Jahr mehrere Abstimmungstermine zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau und dem LANUV stattgefunden. Ein Konsens konnte bisher nicht in allen Aspekten erzielt werden.