LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14499 15.03.2017 Datum des Originals: 14.03.2017/Ausgegeben: 20.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5600 vom 15. Februar 2017 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/14250 Aktueller Sachstand zu Strafverfahren der Silvesternacht 2015 in Köln Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf meine Kleine Anfrage 5261 vom 19. Oktober 2016 hat die Landesregierung in Drs. 16/13522 wie folgt ausgeführt: „Mit Stand vom 01.12.2016 waren bei der Staatsanwaltschaft Köln 60 Ermittlungsverfahren im Js-Register eingetragen, die sich gegen insgesamt 87 namentlich bekannte Beschuldigte richteten, denen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung / Beleidigungen auf sexueller Basis zur Last gelegt wurden. 6 Js-Verfahren betreffen den Vorwurf der Vergewaltigung. Einzelfallbezogen wurden polizeiliche Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Köln zusammengeführt. (…) Die Staatsanwaltschaft Köln hat insgesamt 333 Beschuldigte namentlich ermittelt und gegen diese 267 Verfahren eingeleitet. Die Zahl der Beschuldigten ist höher als die Anzahl der Verfahren, weil z.B. mehrere Tatbeteiligte in einem Verfahren erfasst worden sind. Von den 267 Js-Verfahren sind 124 Verfahren zwischenzeitlich eingestellt worden, davon 80 Verfahren, weil sich kein hinreichender Tatverdacht hat begründen lassen. Weitere 29 Verfahren sind wegen unbekannten Aufenthalts der Beschuldigten vorläufig gemäß § 154f StPO eingestellt worden. Die restlichen Einstellungen beruhen auf staatsanwaltlichen Opportunitätserwägungen gemäß §§ 45 JGG, 153 ff. StPO. Gegen 22 Beschuldigte ist Untersuchungshaft angeordnet worden. Gegen 35 der 333 Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft Köln - vornehmlich wegen Eigentumsdelikten - Anklage vor dem Amtsgericht Köln erhoben. Gegen fünf Beschuldigte hat sie den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt. 24 der 35 Angeklagten sind bislang verurteilt worden, davon 18 rechtskräftig. Ein Angeklagter ist in Gänze freigesprochen worden. Gegen die übrigen Angeklagten sind die Strafverfahren noch bei Gericht anhängig.“ Bisher liegen dem Parlament immer noch keine belastbaren öffentlichen Angaben zur Täterstruktur der namentlich ermittelten Beschuldigten bzw. Angeklagten/Täter vor. Diese sind indes aufgrund der Bedeutung der Sache von großer Wichtigkeit. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14499 2 Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 5600 mit Schreiben vom 14. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses beeinflusst die Pflicht der Landesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen. Der einzelne Abgeordnete muss Rücksicht auf die Entscheidung des Landtags nehmen, sich durch ein Untersuchungsverfahren im Wege des Selbstinformationsrechts Aufklärung zu verschaffen (Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Oktober 1993, DVBl. 1994, 48, 51). Die konkrete Anfrage, die nach Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Landesregierung zugeleitet wurde, bewegt sich innerhalb des durch den Einsetzungsbeschluss definierten Untersuchungsauftrags. Eine Aufarbeitung des Sachverhaltes durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ist zu erwarten. Das Justizministerium und das Ministerium für Inneres und Kommunales haben dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu diesem Zweck bereits in Erfüllung des Beweisbeschlusses Nr. 8 und insbesondere des im November 2016 eingegangenen Beweisbeschlusses Nr. 65 sämtliche Verfahrensakten von namentlich bekannten Tätern im Zusammenhang mit der Silvesternacht in Köln sowie die erbetenen Unterlagen zu den Auswerteprojekten „NAFRI“ und „Casablanca“ übermittelt. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass der Fragesteller selbst ordentliches Mitglied des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist und somit unmittelbaren Zugriff auf alle entsprechend übermittelten Unterlagen hat.