LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14503 16.03.2017 Datum des Originals: 15.03.2017/Ausgegeben: 21.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5585 vom 10. Februar 2017 des Abgeordneten Matthias Kerkhoff CDU Drucksache 16/14218 Weiterbau A46/B7n Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits seit vielen Jahren warten besonders die Bürgerinnen und Bürger von Olsberg-Antfeld und Brilon-Altenbüren auf den Weiterbau der A46/B7n. Nachdem naturschutzrelevante Verzögerungen aufgetreten sind, hat das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen im Sommer 2016 angekündigt, dass Anfang 2017 eine modifizierte Trassenführung vorliegen wird und im Anschluss daran ein Öffentlichkeitstermin vorgesehen ist. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5585 mit Schreiben vom 15. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . 1. Liegt diese modifizierte Trassenführung vor, wenn nein, wann ist damit zu rechnen ? Zurzeit wird die Umweltverträglichkeitsstudie aktualisiert. Im Rahmen des 2. Arbeitskreises mit den Trägern Öffentlicher Belange (Naturschutzverbände, Behörden, Kommunen, etc.) wurde aufgrund neuer Erkenntnisse aus Natur und Umwelt eine neue Linienführung diskutiert. Eine Entscheidung wird anlässlich des 3. Arbeitskreises Mitte des Jahres zu treffen sein. Über das weitere Vorgehen wird anschließend in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entschieden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14503 2 2. Wann wird der Öffentlichkeitstermin stattfinden? Nach den unter 1.) genannten Entscheidungen wird die Öffentlichkeit informiert. 3. Wird die Landesregierung sicherstellen, dass wenn schon eine Trassenverlegung nötig ist, dann aber umso schneller geplant werden muss, um die Verzögerung zumindest teilweise wieder aufholen zu können? Nach den unter 1.) genannten Entscheidungen wird in Abstimmung mit dem BMVI über mögliche Schritte zu entscheiden sein. 4. Wann ist im besten Falle mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen? Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich ein Termin nicht angeben. 5. Welche weiteren Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um eine zeitnahe Fortführung der A46/B7n sicherzustellen? Die Landesregierung hat die Planungskapazitäten des Landesbetriebs sowohl mit zusätzlichen Stellen als auch mit zusätzlichen Mitteln zur Fremdvergabe massiv erhöht. Dies wirkt sich auch auf die Planung der B7n positiv aus.