LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14504 16.03.2017 Datum des Originals: 15.03.2017/Ausgegeben: 21.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5611 vom 16. Februar 2017 des Abgeordneten Dr. Günther J. Bergmann CDU Drucksache 16/14283 Lärmschutzwand an der B220 in Emmerich schnell realisieren Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bundesstraße 220 ist als viel genutzter Zubringer zur Bundesautobahn 3 von großer Bedeutung für Emmerich und die umliegenden Kommunen am unteren Niederrhein. Gemeinsam mit der B 9 ab Kleve-Kellen verbindet sie die Bundesautobahnen 3 und 57 und wird auch stark von niederländischen Verkehrsteilnehmern auf dem Weg von der und zu der Landesgrenze genutzt. Bereits Anfang 2014 wurde von Anliegern des Zeisigweg in Emmerich am Rhein um Errichtung eines Lärmschutzes zwischen der B 220 und ihren Grundstücken im entsprechenden Bereich gebeten. Die Anfrage an das Bundesverkehrsministerium löste erste Planungen seitens des Landesbetriebs Straßen.NRW aus, der sogar schon im Frühsommer 2014 von angeblichen Detailplanungen dort berichtete. Diese sind allerdings nie zu Ende geführt, geschweige denn realisiert worden. Der Baubeginn wurde seinerzeit laut Auskunft Straßen.NRW für frühestens 2016 in Aussicht gestellt; neuerliche Stellungnahmen des Landesbetriebs lassen jedoch auf noch lang anhaltende Abläufe schließen. So deuten als notwendig bezeichnete weitere Planungsarbeiten, insbesondere die Detailplanung, und offene Gespräche mit Anwohnern sowie zu tätigende Grundstückserwerbe immer noch auf einen Vorplanungs-Status hin. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5611 mit Schreiben vom 15. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14504 2 1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der seit 2014 laufenden Planungen Lärmschutzwand Teilstück B 220 (Bereich Zeisigweg) in Emmerich am Rhein? 3. Welche Arbeiten wurden seitens des Landesbetriebs Straßen.NRW in den vergangenen drei Jahren in dieser Sache abgeschlossen? Die Fragen 1. und 3. werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Aufgrund anderer prioritär zu planender Projekte konnten die Bauvorbereitungen noch nicht abgeschlossen werden. 2. In welchen Aufgabenbereich bei Straßen.NRW fällt dieses Projekt? Das Projekt fällt in den Aufgabenbereich „Planung und Bau von Straßenanlagen“ und liegt im Zuständigkeitsbereich der Regionalniederlassung Niederrhein in Mönchengladbach. 4. Wie viele der für den Bau der Lärmschutzwand benötigten Grundflächen befinden sich heute im Besitz der öffentlichen Hand? Die Lärmschutzwand wird zum Teil auf Grundstücken des Bundes verlaufen, aber auch auf Grundstücken privater Anlieger. Da die Bauvorbereitungen noch nicht abgeschlossen sind und die endgültige Lage noch nicht abschließend geklärt ist, sind bislang noch keine Grundstücke von Privaten erworben worden. 5. Wann ist mit dem Baubeginn der Lärmschutzwand entlang des Teilstücks der B 220 unter welchen genauen Bedingungen zu rechnen? Es ist vorgesehen, die Bauvorbereitungen im Rahmen der gegebenen Kapazitäten so schnell wie möglich abzuschließen und anschließend mit dem Bau zu beginnen.