LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14531 20.03.2017 Datum des Originals: 17.03.2017/Ausgegeben: 23.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5575 vom 8. Februar 2017 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/14205 Ärger um Betreiberwechsel in Flüchtlingsunterkünften des Landes Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der von der Landesregierung durch Neuausschreibung bewirkte Betreiberwechsel bei den Landeseinrichtungen für die Unterbringung von Asylbewerbern und die Folgen sorgen aktuell für erheblichen Ärger in den betroffenen Städten und Gemeinden. So zum Beispiel in Oerlinghausen. Die dortige Landesaufnahmeeinrichtung wurde bislang von den Johannitern geführt. Nach einer Neuausschreibung der Betreuung der Einrichtung hat sich die Vergabestelle nun für einen neuen Betreiber, das DRK, entschieden. Für den Betreiberwechsel war es laut Vorgabe der Landesregierung notwendig, dass die gesamte Unterkunft leer geräumt wurde und „besenrein“ übergeben werden musste. Bis auf die Übernahme der Kleiderkammer ist es in Oerlinghausen wie auch in anderen Städten dazu gekommen, dass das gesamte bisherige Inventar der Einrichtung nicht weiter genutzt wurde, sondern verschrottet wurde. Daher wird es notwendig, die Einrichtung völlig neu zu beschaffen . Die Einrichtung war lediglich relativ kurz genutzt und durchaus für diese Zwecke weiterverwendbar . Hierdurch wurden einerseits über die laufenden Nutzungsentschädigungen zu refinanzierende Neueinrichtungskosten und andererseits unnötiger "Müll" produziert wie auch das Ehrenamt brüskiert. Zum Teil sind bei der damaligen Ersteinrichtung auch Spenden von Vereinen und Verbänden sowie erhebliches ehrenamtliches Engagement eingeflossen, was mit dieser rohen Art der Entsorgung brüskiert wurde. Ähnlich verhält es sich mit den bisherigen Mitarbeitern, die vom neuen Betreiber nicht weiterbeschäftigt werden. Übrigens ist Oelinghausen kein Einzelfall, auch aus anderen Städten mit Betreiberwechsel gibt es solche Informationen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14531 2 Der Minister für Inneres und Kommunale hat die Kleine Anfrage 5575 mit Schreiben vom 17. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung den geschilderten Sachverhalt des Betreiberwechsels in Oerlinghausen? Das Land NRW ist als öffentlicher Auftraggeber nach dem Vergaberecht verpflichtet, Leistungen in regelmäßigen Intervallen auszuschreiben. Die Betreuungsdienstleistungen in den Landeseinrichtungen werden grundsätzlich durch die Bezirksregierungen aufgrund des Auftragswertes in einem europaweit bekanntgemachten, transparenten und gerichtlich nachprüfbaren Verfahren vergeben. Vorrangiges Ziel des Vergaberechts ist es, durch die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken. Aufgrund des auslaufenden Interimsvertrages mussten im vergangenen Jahr auch der Betrieb und die Organisation der Zentralen Unterbringungseinrichtung Oerlinghausen neu ausgeschrieben werden. Das Ergebnis des Vergabeverfahrens führte zu einem Betreiberwechsel von dem Johanniter Unfallhilfe e. V. zur DRK Betreuungsdienste WL gGmbH. Der Wechsel erfolgte zum 1. Februar 2017. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Kostenfolgen für die Anschaffung neuen Inventars nach einem Betreiberwechsel einer Landesaufnahmeeinrichtung? 3. Aus welchem Grund wurde im Rahmen der Ausschreibung über die Betreuung von Landesaufnahmeeinrichtung nicht auf eine theoretisch mögliche Weiternutzung der bestehenden Infrastruktur und des bestehenden Inventars Wert gelegt? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 gemeinsam beantwortet: Das in einer Zentralen Unterbringungseinrichtung zur Unterbringung der Flüchtlinge genutzte Mobiliar gehört grundsätzlich dem bisherigen Betreuungsdienstleister. Das Land NRW kann daher rechtlich nicht darüber verfügen und keine Vorgaben machen, dass es von einem neuen Dienstleister zu übernehmen ist. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung begrüßt es die Landesregierung, wenn weiter nutzbares Mobiliar einer Folgenutzung zugänglich gemacht wird. Dies kann erfolgen durch eine neue Verwendung in anderen Aufgabenbereichen des bisherigen Dienstleisters. In vielen Fällen ist auch eine Verständigung zwischen bisherigem und neuem Betreuungsdienstleister über eine Übernahme des Inventars möglich geworden. Ob und in wieweit eine Weiternutzung in Erwägung gezogen wird, hängt dabei zum einen vom Zustand des möglicherweise zu übernehmenden Mobiliars und zum anderen von der Wirtschaftlichkeitsprüfung des neuen Betreuungsdienstleisters ab. Im vorliegenden Fall hatte der Johanniter Unfallhilfe e. V. bereits einen Großteil des Mobiliars vom Vormieter der Einrichtung übernommen und weiter genutzt. Nach dem aktuellen Betreiberwechsel konnten sich die Beteiligten über eine Übernahme nicht verständigen. 4. In wie vielen Fällen kam es durch aktuelle Neuausschreibungen zu einem Betreiberwechsel bei der Betreuung von Flüchtlingsunterkünften? Durch die aktuellen Neuausschreibungen kam es bislang zu Betreiberwechseln in sieben Landeseinrichtungen für Flüchtlinge. In keinem dieser Fälle liegt ein vergleichbarer Sachverhalt vor. Im Bedarfsfall werden die Betreiberwechsel eng durch die Bezirksregierungen begleitet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14531 3 5. In wie vielen Fällen sind die nun ausgewählten Betreuungsdienste günstiger als bisher vor der Neuausschreibung? Die Auswahl des Betreuungsdienstleisters erfolgt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung von Qualität und Preis im Verhältnis von 60 zu 40 Prozent. Aufgrund der Weiterentwicklung der für die Unterbringung von Flüchtlingen in Landeseinrichtungen festgelegten Qualitätsstandards und einer damit einhergehenden kontinuierlichen Fortschreibung der Leistungsbeschreibung ist ein Preisvergleich nicht möglich.