LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14546 20.03.2017 Datum des Originals: 17.03.2017/Ausgegeben: 23.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5576 vom 9. Februar 2017 der Abgeordneten Henning Höne und Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/14206 Blitzer-Fiasko in Köln und der sich anschließende Behörden-Streit: Welches konkrete Verfahren empfiehlt die Landesregierung, um das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen wieder herzustellen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Köln sind auf der A3 mehrere hunderttausend Strafzettel zu Unrecht ausgestellt worden: Nach Angaben der Bezirksregierung Köln wurde wegen des Baus einer Lärmschutzwand im Februar des letzten Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit am Autobahndreieck Heumar von 80 auf 60 Stundenkilometer reduziert. Daran anschließend wurde eine stationäre Messanlage in Fahrtrichtung Oberhausen auf die reduzierte Geschwindigkeitsbegrenzung eingestellt (vgl. DPA, 3. Februar 2017). Kontrolliert wurde aber erst nach der Baustelle und es wurden Autofahrer geblitzt, die mehr als 60 km/h fuhren. Ursächlich für die zu heftigem Unmut führende Situation war eine falsche Beschilderung. „Hier hätte ein weiteres Schild aufgestellt werden müssen. Das wurde versäumt.“ (WELT, 6. Februar 2017), sagte ein Sprecher der Bezirksregierung Köln. Zahlreiche Autofahrer hatten Widerspruch eingelegt und bekamen vor Gericht Recht, dass die Beschilderung unvollständig gewesen sei. Ihre Verfahren wurden daraufhin eingestellt. Die Stadt Köln beabsichtigte aber zunächst nicht, allen zu Unrecht geblitzten Bürgern das Bußgeld zurückzuerstatten. Diejenigen, die das Bußgeld bereits beglichen und keinen Widerspruch eingelegt hatten, sollten nun die Leidtragenden sein. Das sind nach Medienangaben fast 400.000 Autofahrer. Die Rückerstattung an alle Betroffenen sei mit einem „außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand“ (DPA, 3. Februar 2017) verbunden. Alle noch laufenden Verfahren zu Geschwindigkeitsverstößen auf der A3, die bis zum 15. Dezember 2016 von der stationären Messstation erfasst wurden, sollen nach Angaben der Stadt Köln jedoch eingestellt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14546 2 Auch die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker sah das Verfahren sehr kritisch und wollte eine Lösung vorschlagen, die „dem stark gestörten Gerechtigkeitsempfinden Rechnung“ (Kölnische Rundschau, 6. Februar 2017) trage. Sie hatte deshalb zunächst vorgeschlagen, die in diesem Zusammenhang stehenden Einnahmen der Stadt Köln nicht in den allgemeinen Haushalt einfließen zu lassen. Stattdessen sollten die über sieben Millionen Euro der „Verkehrssicherheitsarbeit “ (BILD, 4. Februar 2017) zufließen. Erst auf Druck der Kölner FDP- und SPD-Ratsfraktion sprach sich die Stadtverwaltung Köln dafür aus, dass alle von widerrechtlichen Bußgeldzahlungen Betroffenen das Geld zurückerstattet bekommen sollen. Dies solle im Rahmen eines „Gnadenerlasses“ erfolgen, den die Bezirksregierung zu prüfen habe. Diese widerspricht der Stadtverwaltung jedoch in dem Punkt, dass dieser Weg für alle Betroffenen Anwendung finden würde. Laut Auffassung der Bezirksregierung Köln solle diese Möglichkeit nur für sogenannte Härtefälle gelten, die von Strafen von mehr als 250 Euro sowie Entzug der Fahrerlaubnis und Punkten in Flensburg betroffen seien (vgl. z.B. Kölner Stadtanzeiger, 8. Februar 2017). Der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen-Ratsfraktion Köln sieht die Bezirksregierung Köln in der Pflicht: „Sie muss eine Lösung aufzeigen, damit die Leute keinen Schaden haben.“ (Kölnische Rundschau, 6. Februar 2017) Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5576 mit Schreiben vom 17. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. 1. Wie hoch ist die Anzahl der Bußgeldbescheide, die wegen der unzureichenden Beschilderung ausgestellt wurden? (Bitte nach Fallzahlen und Höhe der Bußgelder differenziert angeben sowie in bereits abgeschlossene Verfahren und noch laufende Verfahren untergliedern.) 2. Wie bewertet die Landesregierung die in Köln vorherrschende Situation vor dem Hintergrund, dass mehrere hunderttausend Bußgeldbescheide fälschlicherweise ausgestellt wurden und das diejenigen, die auf die Gültigkeit der Bußgeldbescheide vertraut und entsprechend gezahlt haben, das Geld nun nach Ansicht der Bezirksregierung Köln nicht wieder zurückerstattet bekommen sollen? 3. Mit welchem Verwaltungsaufwand bzw. Kosten rechnet die Landesregierung für jeweils welche Behörden, um allen Bürgern das Bußgeld zurückzuerstatten? (Bitte detailliert angeben.) 4. Wer trägt aus der Sicht der Landesregierung die Verantwortung für die fehlerhafte Beschilderung auf der Autobahn in Köln und dem sich anschließenden Behörden- Wirrwarr? 5. Welches konkrete Verfahren schlägt die Landesregierung vor, um das gestörte Gerechtigkeitsempfinden der Bürger wieder herzustellen und allen Bürgern, die von der offensichtlichen Behördenpanne betroffen sind, das Geld zurückzuerstatten ? Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14546 3 Valide Daten über die angefragten Bußgeldbescheide liegen nicht vor und lassen sich auch nicht in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit generieren . Die Fragen lassen zwischenzeitliche Entwicklungen unberücksichtigt. Beispielsweise wurde durch den Rat der Stadt Köln beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, ein freiwilliges Ausgleichsprogramm in Höhe von knapp 11,7 Mio. EUR aufzulegen, das eine schnelle und unbürokratische Ausgleichszahlung an die Betroffenen ermöglicht. Vor Ort wurde somit eine Lösung für die Rückerstattung gefunden, die von der Landesregierung nicht weiter zu bewerten ist.