LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1457 20.11.2012 Datum des Originals: 19.11.2012/Ausgegeben: 23.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 571 vom 17. Oktober 2012 des Abgeordneten Lutz Lienenkämper CDU Drucksache 16/1154 Netzausbauplanungen von Amprion ohne Wissen der Landesregierung? Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 571 mit Schreiben vom 19. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Netzbetreiber Amprion plant in der Gemeinde Meerbusch-Osterath Europas größte Strom-Konverteranlage. Nach Darstellung des Unternehmens soll die Halle auf einer Fläche von 100.000 qm entstehen, 100 mal 200 Meter messen, etwa 20 Meter hoch und in großer Nähe zur seit Jahrzehnten bestehenden Wohnbebauung gebaut werden. Laut Zeitungsberichten wurden die Pläne des Netzentwicklungsplans im Mai 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Stadt Meerbusch hatte daraufhin am 10. Juli 2012 15 Fragen zu den Planungen von Amprion gestellt. Diese blieben bis zu dieser Woche unbeantwortet. Da die Einspruchsfrist am 2. November 2012 endet, ist eine geordnete und transparente Beteiligung der Betroffenen nicht mehr möglich. Somit wurde mit dem Konverter der größte Knotenpunkt der deutschen Nord-SüdStromautobahn ohne echte Bürgerbeteiligung geplant. Diese Vorgehensweise konterkariert den gesellschaftlichen Konsens der Energiewende. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1457 2 Vorbemerkung der Landesregierung Konverterstationen werden benötigt, um Leitungsverbindungen zur Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) in das vermaschte Drehstrom-Übertragungsnetz (Wechselstrom) zu integrieren. Der Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2012 stellt einen großräumigen Bedarf für HGÜ-Kapazität zwischen Emden (Niedersachsen) und Phillipsburg (BadenWürttemberg ) dar, wobei Meerbusch-Osterath eine Art Zwischenstation bildet, an der die HGÜ-Leitungen mit dem Drehstromnetz verknüpft werden könnten. Amprion betreibt dort heute schon eine Umspannanlage am südlichen Ortsrand. Am 02.11.2012 endete nicht eine Einspruchsfrist gegen einen etwaigen Bau der Konverterstation , sondern lediglich die öffentliche Konsultation der Bundesnetzagentur zum Netzentwicklungsplan Strom 2012. Mit diesem Plan werden jedoch keine konkreten Projekte beschrieben , nicht einmal Trassenkorridore, sondern es wird lediglich der Bedarf für Übertragungskapazität zwischen bestimmten Netzpunkten untersucht. Dementsprechend sind detaillierte Angaben zur Bauausführung und zur Größe der Konverterstation selbst nicht im Netzentwicklungsplan enthalten. Ebenso wenig ist alsbald nach dem 02.11.2012 mit einer abschließenden Entscheidung über das Vorhaben zu rechnen. 1. Führte die Landesregierung Gespräche mit Amprion zur Trassenführung (wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis)? 2. Erhielt die Landesregierung bei diesen Gesprächen Kenntnis vom geplanten Bau eines Konverters (wenn ja, wann)? Wie dargestellt befindet sich eine mögliche HGÜ-Verbindung zwischen dem Raum Emden und dem Raum Phillipsburg noch im Stadium der Bedarfsfeststellung. Mögliche Trassenführungen können erst dann betrachtet werden, wenn die Bedarfsprüfung durch den Bundesbedarfsplan im nächsten Jahr abgeschlossen ist. Die Landesregierung NRW nutzt jede Gelegenheit zum Informationsaustausch mit den Übertragungsnetzbetreibern, die im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen tätig sind, und erörtert in diesem Rahmen auch sich abzeichnende Vorhaben, soweit dazu Anlass besteht. Hinsichtlich der Konverterstation in Meerbusch -Osterath ergab sich dies erst in den letzten Wochen. 3. Wurde von den Landes- oder Bezirksbehörden eine Rechtsprüfung zum Ab- standserlass und zur Raumordnung beim vorliegenden Projekt durchgeführt? Entsprechend dem beschriebenen Status des Projekts sind derartige Prüfungen bei dem derzeitigen Verfahrensstand mangels hinlänglicher Konkretisierung noch nicht möglich. 4. Hält die Landesregierung den Standort Meerbusch-Osterath für den geeigneten Ort für einen solchen Konverter? Nach dem oben skizzierten Stand der Planungen kann die Standorteignung einer Konverterstation erst geprüft werden, wenn der Bundesbedarfsplan den Bedarf der HGÜ-Leitung und damit die Notwendigkeit der Konverterstation bestätigt hat.