LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14603 21.03.2017 Datum des Originals: 20.03.2017/Ausgegeben: 24.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5616 vom 10. Februar 2017 der Abgeordneten Werner Lohn, Henning Rehbaum und Ulla Thönnissen CDU Drucksache 16/14288 Was tut die Landesregierung, um die Sicherheit bei Fluggast- und Reisegepäckkontrollen an den Flughäfen zu erhöhen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die hoheitliche Aufgabe der Fluggast- und Reisegepäckkontrollen an deutschen Flughäfen liegt weitestgehend in den Händen von Privatfirmen. Die sogenannten Luftsicherheitsassistenten unterstützen in Deutschland bei der Fluggast- und Gepäckkontrolle an den Flughäfen tagtäglich die polizeiliche Arbeit. Sie arbeiten in einem für die Sicherheit der Flughäfen und Fluggäste hochsensiblen Bereich. An uns herangetragenen Informationen aus dem Flughafenumfeld ist zu entnehmen, dass gerade an diesen sensiblen Stellen nicht selten auch vorbestrafte Personen als Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt werden. Zudem sind diese Beschäftigten von den privaten Firmen oftmals lediglich angelernt, aber nicht ausgebildet. Ein weiteres Problem der Firmen ist der generelle Mangel an nicht ausreichend qualifiziertem Personal. So kommt es immer wieder zu Personalengpässen im Bereich der Sicherheitskontrollen. Ein weiteres Sicherheitsrisiko stellen die Abstände zwischen den Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZÜP) gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) dar. Diese Zuverlässigkeitsüberprüfung ist erst nach fünf Jahren zu wiederholen. Dies ist ein langer Zeitraum, in dem sich Mitarbeiter der Sicherheitsfirmen negativ entwickeln oder sogar auch radikalisieren könnten. Das Attentat am Brüsseler Flughafen, der geplante Anschlag des in Leipzig festgenommenen Al-Bakr auf den Berliner Flughafen oder schon die Anschläge vom 11. September 2001 haben deutlich gemacht, dass die Personenluftfahrt beziehungsweise die Flughäfen als mögliche Ziele von terroristischen Attentaten und Anschlägen zunehmende Bedeutung erlangen. Vor dem Hintergrund dieser Gesamtlage ergibt sich die Verpflichtung, für die Kontrollen in den sicherheitssensiblen Bereichen an Flughäfen eine hohe Qualität zu gewährleisten. Hier sind Land und Bund in der Pflicht, die dazu notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Bezirksregierung ist für die Luftsicherheit zuständig. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14603 2 1. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, um die Genehmigung von Zugangsausweisen zu Flughäfen zu beschleunigen? Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, auf eine Beschleunigung hinzuwirken. Flughafenausweise werden nur dann ausgestellt, wenn die Zuverlässigkeit der antragstellenden Person von der Bezirksregierung festgestellt worden ist. Hierzu werden von der Behörde die sogenannten Erkenntnisstellen beteiligt (Bundeszentralregister, Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden der Länder). Die Dauer des Verfahrens hängt im Wesentlichen davon ab, ob bei der antragstellenden Person Erkenntnisse vorliegen; in diesen Fällen muss jeder Sachverhalt aufgeklärt werden (Herbeiziehung von Akten, Anhörung des Antragstellers). Liegen keine Erkenntnisse vor, werden die Verwaltungsverfahren in der Regel innerhalb einer Woche abgeschlossen. 2. Inwieweit setzt sich die Landesregierung für eine Verkürzung der Abstände zwischen den Zuverlässigkeitsüberprüfungen ein? Nach § 7 Abs. 9 Luftsicherheitsgesetz i. V. m. § 7 Abs. 1 Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung des Bundesministeriums des Innern sind die beteiligten Behörden verpflichtet , im Nachhinein bekannt gewordene bedeutsame Informationen für die Beurteilung der Zuverlässigkeit unverzüglich der Luftsicherheitsbehörde mitzuteilen (Nachberichtspflicht). Unter Berücksichtigung der nachberichteten Informationen erfolgt jeweils eine aktuelle Neubewertung der Zuverlässigkeit. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach einer Verkürzung der Fristen für die Wiederholungsprüfung nicht. 3. Wie steht die Landesregierung zur Möglichkeit einer Entprivatisierung, sprich Verstaatlichung der Sicherheitskontrollen an Flughäfen? § 5 Abs. 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) sieht vor, dass die Luftsicherheitsbehörde geeigneten Personen als Beliehenen die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bei der Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen übertragen kann. Diese Personen unterstehen der Fachaufsicht der Bundespolizei bzw. Landesluftsicherheitsbehörde als beleihende Behörde. Insoweit ist ein staatlicher Einfluss sichergestellt. 4. Was unternimmt die Landesregierung, um dem Personalmangel der für Fluggastund Reisegepäckkontrollen an Flughäfen zuständigen Sicherheitsfirmen und den dadurch entstehenden Sicherheitsrisiken entgegenzuwirken? Den privaten Sicherheitsfirmen obliegt das Rekrutierungsverfahren von Sicherheitsmitarbeitern . Die Anforderungen und die Ausbildung dieser Luftsicherheitsassistenten und Luftsicherheitsassistentinnen sind bundesrechtlich geregelt. Handlungsmöglichkeiten der Landesregierung werden nicht gesehen.