LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14604 21.03.2017 Datum des Originals: 21.03.2017/Ausgegeben: 24.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5601 vom 16. Februar 2017 des Abgeordneten Dirk Schatz PIRATEN Drucksache 16/14261 „Vielfalt verbindet. Interkulturelle Öffnung als Erfolgsfaktor“ – Welche Auswirkungen hat die Initiative der Landesregierung auf die Einstellungspraxis im öffentlichen Dienst von NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat sich die interkulturelle Öffnung der Verwaltung auf die Fahnen geschrieben . So hat sie im Rahmen der dazugehörigen Initiative „Vielfalt verbindet. Interkulturelle Öffnung als Erfolgsfaktor“ bereits viele Partnervereinbarungen mit Behörden treffen können. Die interkulturelle Öffnung des Öffentlichen Dienstes ist jedoch schon seit einigen Jahren ein Anliegen der Landesregierung. So gab es bereits zu Beginn des Jahres 2011 im Rahmen der Initiative „Vielfalt verbindet! Mehr Migrantinnen und Migranten in den öffentlichen Dienst“ ein Pilotprojekt zu anonymisierten Bewerbungen bei den Verwaltungen in NRW. Nachdem die Frage der interkulturellen Öffnung in Bezug auf die Polizei schon mehrfach thematisiert wurde, soll nun ein anderer Bereich beleuchtet werden. Mit mindestens zwei Bezirksregierungen konnte die Landesregierung bereits oben genannte Partnervereinbarungen schließen. Insgesamt möchte ich gern wissen (unabhängig davon, ob eine Vereinbarung getroffen wurde oder nicht), inwiefern sich das durchaus berechtigte Anliegen der Landesregierung auf die Einstellungspraxis der Bezirksregierungen ausgewirkt hat. Auch interessiert mich (zusätzlich zur Interkulturellen Öffnung) die Einstellungspraxis bei älteren Bewerbern (älter als 30 Jahre), wie z.B. Frauen und Männer, die sich beispielsweise aufgrund von Kindererziehung erst spät dazu entschlossen haben, eine Berufsausbildung anzufangen oder aufgrund dessen eine zunächst begonnene Ausbildung nicht abschließen konnten und nun in der Landesverwaltung einen Neuanfang suchen. Der Fokus soll dabei, auch um die Vergleichbarkeit mit dem Polizeidienst einigermaßen zu gewährleisten, insbesondere auf den Ausbildungen des gehobenen Dienstes liegen. Beispielhaft soll dies der gehobene nichttechnische Verwaltungsdienst (Bachelor of Laws - Regierungsinspektoranwärter /in) sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14604 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5601 mit Schreiben vom 21. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Einleitend weise ich darauf hin, dass das bei den Bezirksregierungen seit Jahren eingesetzte Online-Tool ein anonymisiertes und damit auch diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren ermöglicht. 1. Wie viele Ausbildungsstellen hatten bzw. haben die fünf Bezirksregierungen in den Jahren 2012 bis einschließlich 2017 (also dem aktuell laufenden Bewerbungsverfahren ) im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Regierungsinspektoranwärter /in) zu vergeben? (Auflistung bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken) Zu dieser Frage verweise ich auf die als Anlage 1 beigefügte Übersicht. 2. Wie viele Bewerbungen gab es in den jeweiligen Jahren? Dabei interessiert mich natürlich insbesondere wie hoch dabei der Anteil von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund war bzw. ist und falls erfasst, welchen Migrationshintergrund diese jeweils hatten. Außerdem interessiert mich der jeweilige Geschlechteranteil sowohl bei der Gruppe der Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund als auch insgesamt. (Auflistung bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken) Angaben zu einem eventuellen Migrationshintergrund werden in den Bewerbungsverfahren für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst nicht gesondert erhoben. Angaben zur EU-Bürgerschaft oder zu einer Drittstaatsangehörigkeit können allein zu keiner aussagefähigen Antwort führen; denn Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund besitzen regelmäßig bzw. sogar überwiegend die deutsche Staatsangehörigkeit und können daher nicht aus dem Bewerbungsfeld herausgefiltert werden. Zur Geschlechterverteilung verweise ich auf die als Anlage 2 beigefügte Übersicht. 3. Spiegeln sich diese Anteile bei den Einstellungen hinterher auch ungefähr wider? Falls dies nicht der Fall ist, interessieren mich selbstverständlich die entsprechenden Gründe. (Auflistung bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken) Zu den Angaben zu einem eventuellen Migrationshintergrund verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Des Weiteren verweise ich auf die als Anlage 3 beigefügte Übersicht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14604 3 4. Wie hoch ist der Anteil der Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung älter als 30 Jahre waren bzw. sind? Hierbei interessiert mich ebenso, ob sich dieser Anteil schließlich bei den Einstellungen ungefähr widerspiegelt. (Auflistung bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken und dort jeweils nach Geschlecht) Im Hinblick auf die zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit konnte diese Frage nicht abschließend und einheitlich beantwortet werden. Im Übrigen verweise ich auf die als Anlagen 4a und 4b beigefügten Übersichten. 5. Wie viele der Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund sowie derer , die zum Zeitpunkt der Bewerbung älter als 30 Jahre alt waren, scheiterten jeweils an welcher Stelle des Auswahlverfahrens? Anders ausgedrückt: Wie viele schaffen zunächst die Stufe 1 des Auswahlverfahrens (schriftliches Auswahlverfahren ) und wie viele davon scheiterten sodann an der zweiten Stufe (mündliches Auswahlverfahren)? (Auflistung bitte aufgeteilt nach den einzelnen Regierungsbezirken und dort jeweils nach Geschlecht sowie nach den Kategorien Migrationshintergrund und Alter) Im Hinblick auf die zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit konnten diese Fragen nicht abschließend beantwortet werden. Zu den Angaben zu einem eventuellen Migrationshintergrund verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Anzahl der zu besetzenden Ausbildungsstellen Anlage 1 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Arnsberg 26 0* 22 23 25 28 Detmold 10 0* 14 23 20 24 Düsseldorf 23 0* 25 26 46 50 Köln 27 28 24 23 33 35 Münster 23 27 20 16 25 27 insgesamt 109 55 105 111 149 164 * keine Ausbildung Bewerbungen Anlage 2 2012 2013 2014 2015 2016 2017 weiblich/männlich weiblich/männlich weiblich/männlich weiblich/männlich weiblich/männlich weiblich/männlich Arnsberg 212 97/115 0* 250 k.A.** 186 120/66 285 159/126 210 160/50 Detmold 182 112/70 0* 286 187/99 195 123/72 236 156/80 256 145/111 Düsseldorf 361 197/164 0* 720 437/283 489 303/186 743 443/300 603 377/226 Köln 629 353/276 770 508/262 618 403/215 552 334/218 725 412/313 496 304/192 Münster 638 394/244 862 530/332 598 386/212 410 274/136 587 362/225 583 369/214 insgesamt 2022 1153/869 1632 1038/594 2472 1832 1154/678 2576 1532/1044 2148 1355/793 * keine Ausbildung ** keine Angabe Einstellungen Anlage 3 2012 2013 2014 2015 2016 2017 weiblich/männlich weiblich/männlich weiblich/männlich weiblich/männlich weiblich/männlich weiblich/männlich Arnsberg 26 13/13 0* 23 11/12 23 18/5 25 17/8 Verfahren noch nicht beendet Detmold 10 8/2 0* 14 9/5 23 15/8 20 12/8 20 13/7 Düsseldorf 23 13/10 0* 25 15/10 26 20/6 46 36/10 Verfahren noch nicht beendet Köln** Münster 23 11/12 27 11/16 20 13/7 16 8/8 25 15/10 27 20/7 * keine Ausbildung ** Die BR Köln berichtet, dass der Frauenanteil überwiegt. Bewerbungen Anlage 4a 2012 2013 2014 2015 2016 2017 älter als 30 J. weiblich/männlich älter als 30 J. weiblich/männlich älter als 30 J. weiblich/männlich älter als 30 J. weiblich/männlich älter als 30 J. weiblich/männlich älter als 30 J. weiblich/männlich Arnsberg** Detmold 29 11/18 0* 32 14/18 14 10/4 24 10/14 24 7/17 Düsseldorf 34 0* 65 - 102 69 Köln ** ** ** 105 35/70 129 34/95 95 25/50 Münster 31 10/21 39 11/28 44 13/31 40 20/20 43 12/31 37 16/21 * keine Ausbildung ** keine Angaben möglich - keine Bewerbung älter als 30 Jahre Einstellungen Anlage 4b 2012 2013 2014 2015 2016 2017 älter als 30 J. weiblich/männlich älter als 30 J. weiblich/männlich älter als 30 J. weiblich/männlich älter als 30 J. weiblich/männlich älter als 30 J. weiblich/männlich älter als 30 J. weiblich/männlich Arnsberg** Detmold - 0* - 1 -/1 - - Düsseldorf 4 2/2 0* 2 2/- - 5 1/4 Verfahren noch nicht beendet Köln ** ** ** 3 9 2 Münster 2 -/2 2 -/2 - 1 -/1 - 1 -/1 * keine Ausbildung ** keine Angaben möglich - keine Einstellung älter als 30 Jahre