LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14606 21.03.2017 Datum des Originals: 21.03.2017/Ausgegeben: 24.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5618 vom 21. Februar 2017 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/14290 Verlängerung der Ausnahme – Wie steht es um den Konzernabschluss in den NRW- Kommunen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) wurde das Ziel verfolgt , die Transparenz über die kommunale Vermögenslage zu erhöhen und die kommunalpolitische Steuerung der Kommunen zu verbessern. Unter anderem wurde die Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse (Konzernbilanzen) gesetzlich verpflichtend. Nach § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sind die Gemeinden verpflichtet, „in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung , der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.“ Weiter heißt es in § 116 (2) GO NRW: „Zu dem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss nach § 95 und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.“ Die Einführung des NKF war für die Kommunen eine enorme Kraftanstrengung, die jedoch im Sinne einer optimierten Abbildung der gesamtwirtschaftlichen Lage der einzelnen Kommunen richtig war und ist. Trotz der erstmaligen Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2010 ist eine Vielzahl von Kommunen diesem Erfordernis nicht bislang nicht vollumfänglich nachgekommen. Die FDP-Landtagsfraktion hat dies in der Vergangenheit bereits kritisiert und die Landesregierung aufgefordert, die Duldung der rechtswidrig fehlenden Gesamtabschlüsse zu beenden (vgl. z.B. Antrag der FDP-Landtagsfraktion vom 20. November 2012, Drs. 16/1472). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14606 2 Im Frühjahr 2015 hat die Landesregierung ein Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse (Drs. 16/8385) in den Landtag eingebracht. Das mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete Gesetz sieht vor, dass die betreffenden Gesamtabschlüsse in der vom Bürgermeister nach § 116 Absatz 5 i.V.m. § 95 Absatz 3 der GO NRW bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beigefügt werden. Die wirtschaftliche Gesamtlage für die Haushaltsjahre von 2011 bis 2014 musste ermittelt, dokumentiert und vom Bürgermeister bestätigt werden. Auf ein eigenständiges Verfahren für die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 konnte jedoch verzichtet werden. Konkret bedeutet dies, dass die Kommunen den Gesamtjahresabschluss für das Jahr 2015 spätestens zum 31. Dezember 2016 vom Rat bestätigen lassen mussten und daran anschließend den Gesamtabschluss der Aufsichtsbehörde nach § 116 Absatz 1 i.V.m. § 96 Absatz 2 GO NRW anzuzeigen hatten. In der zweiten Lesung zu diesem Gesetz am 24. Juni 2015 hat die FDP erneut auf die Wichtigkeit einer termintreuen Umsetzung der Gesamtabschlüsse der Kommunen zur Erlangung eines Gesamtüberblicks der Finanzsituation der Kommunen hingewiesen. Auch wurde von Seiten der Freien Demokraten betont, dass es vielen Kommunen damals bereits gelungen war, ihren Rechtspflichten erfolgreich nachzukommen (Plenarprotokoll 16/87, S.8985 f.). Der Redner der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Mario Krüger, wies in seinem Wortbeitrag als Begründung für die fehlenden Gesamtabschlüsse unter anderem auf den hohen Arbeitsaufwand und der damit verbundenen Bindung von Personalressourcen in den kommunalen Kämmereien hin und hielt fest: „Wir ziehen bezogen auf die Haushaltsjahre 2010 bis 2014 einen Schlussstrich. Wir erwarten, dass für das Haushaltsjahr 2015 ein entsprechender Gesamtabschluss vorgestellt und durchgeführt wird, sodass wir dann möglicherweise im Frühjahr 2017 ein relativ gutes Bild haben, beispielsweise zur Gesamtverschuldung des Konzernes Kommune, um daraus auch unsere Schlussfolgerungen ziehen zu können“ (Plenarprotokoll 16/87, S. 8985). Das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse tritt mit Ablauf des 30. Juni 2017 außer Kraft. Dies wissend hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme zum „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 6. Dezember 2016 (Stellungnahme 16/4524) auf eine aus ihrer Sicht „dringliche Regelungsnotwendigkeit “ einer verlängerten Geltung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse hingewiesen. Als Begründung wurde u.a. angeführt: „Seit einiger Zeit erreichen die kommunalen Spitzenverbände jedoch auch `Hilferufe` einiger Kommunen, die die durch das Gesetz geschaffene und Ressourcen schonende Möglichkeit gern nutzen würden, dazu auch aktuell bereits Vorarbeiten leisten, dies zeitlich jedoch kaum bis zum Auslaufen des Gesetzes werden bewerkstelligen können. Die Konsequenz wäre nach aktuellem Stand, dass diese Kommunen – wegen einer Verzögerung von vielleicht einigen Monaten – einen erheblichen höheren Aufwand treiben müssten“. Das o.g. Gesetz stellt bereits eine Ausnahme dar. Diese sollte es den Kommunen vereinfachen , ihrer Rechtspflicht zur Aufstellung von Gesamtabschlüssen leichter nachzukommen. Vor dem Hintergrund halten auch die Kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme zutreffend fest: „Wir sind uns bewusst, dass die Schaffung derartiger Verfahrensvereinfachungen nicht dauerhaft den gesetzlichen „Normal-Zustand“ verdrängen kann und soll.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14606 3 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5618 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Welche der nordrhein-westfälischen Kommunen sind der gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 bisher noch nicht vollständig nachgekommen? (Bitte einzelgemeindlich sowie den prozentualen Anteil aller Kommunen angeben.) Bisher verfügen 24 % der nordrhein-westfälischen Kommunen einschließlich der Landschaftsverbände und des Regionalverbandes Ruhr über einen aufgestellten oder bestätigen Gesamtabschluss für das Jahr 2015. 19 % der nordrhein-westfälischen Kommunen verzichten auf die Aufstellung eines Gesamtabschluss für das Jahr 2015, weil sie über keine Tochtereinheit oder nur über Tochtereinheiten von untergeordneter Bedeutung für die Kommune verfügen. Eine Auflistung der Kommunen, die bisher keinen Gesamtabschluss für das Jahr 2015 aufgestellt haben, die aber nicht auf die Aufstellung verzichten können (57 %), ist als Anlage beigefügt. 2. Welche Gründe haben aus Sicht der Landesregierung dazu geführt, dass noch immer nicht alle Kommunen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Aufstellung der Gesamtabschlüsse im erforderlichen Maße nachgekommen sind? (Bitte detailliert begründen .) Die Gründe für die Verzögerung bei der Aufstellung der Gesamtabschlüsse für das Jahr 2015 sind aus Sicht der Landesregierung vielfältig: Nach wie vor verursacht die Aufstellung eines Gesamtabschlusses mit den entsprechenden Vorarbeiten in den Beteiligungen und im Kernhaushalt einigen Arbeits- und Zeitaufwand. Verzögerungen haben sich auch aufgrund von Softwareumstellungen ergeben. In einer Reihe von Kommunen ist zudem die Personaldecke dünn und sie sahen sich in den vergangenen Jahren angesichts der aktuellen Erfordernisse (Flüchtlingszuwanderung; Kommunalinvestitionsförderungsgesetz ) gezwungen, in ihren Kämmereien zunächst andere Prioritäten zu setzen. Letztlich dürfte in den meisten Kommunen, die mit der Aufstellung ihrer Gesamtabschlüsse im Verzug sind, nicht nur einer der genannten Gründe ursächlich für die Verzögerung sein, sondern ein Zusammenspiel der verschiedenen Gründe. 3. Welche konkreten Hilfestellungen hat die Landesregierung nach der Einbringung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse den Kommunen konkret gegeben, um sicherzustellen, dass die Kommunen ihrer Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 bis zum 31. Dezember 2016 nachkommen? Grundsätzlich ist es Sache der die Kommunen selber, die fristgerechte Aufstellung des Gesamtabschlusses in eigener Verantwortung zu gewährleisten. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse hat das Land den Kommunen aber eine effektive Hilfestellung gegeben, von der einige Kommunen bereits Gebrauch gemacht haben. Für den überwiegenden Teil der betroffenen Kommunen hat jedoch die Zeit zwischen In-Kraft-Treten des Gesetzes im Juli 2015 und der Frist zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2015 nicht ausgereicht, um die fehlenden Gesamtabschlüsse der Vergangenheit aufzuarbeiten . Die Landesregierung hat deshalb am 21. Februar 2017 beschlossen, die Verlängerung des Gesetzes um 2 Jahre - bis 2019 - beim Landtag einzubringen. Wenn der Landtag dieser Verlängerung zustimmt, wird es Aufgabe der betroffenen Kommunen sein, diese Möglichkeit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14606 4 zu nutzen und ihre Arbeiten an der Aufstellung der noch fehlenden Gesamtabschlüsse zum Abschluss zu bringen. 4. Welchen kommunalaufsichtlichen Handlungsbedarf erkennt die Landesregierung vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen? (Bitte konkret ausführen.) Wie bereits ausgeführt, strebt die Landesregierung an, das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse bis zum 30.06.2019 zu verlängern. Möglicher weiterer Handlungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur Aufstellung der Gesamtabschlüsse wird aktuell im Rahmen der Evaluierung des NKF gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden , Praktikern aus den Kommunen und Mitarbeitern der Aufsichtsbehörden geprüft. Anlage zu Frage 1 der Kleiner Anfrage 5618 Aufstellung der Kommunen, die den Gesamtabschluss 2015 bisher nicht aufgestellt haben (Stand 03.03.2017) Reg.-Bez. Kreis Kommune Arnsberg Ennepe-Ruhr-Kreis Ennepetal Arnsberg Ennepe-Ruhr-Kreis Gevelsberg Arnsberg Ennepe-Ruhr-Kreis Hattingen Arnsberg Ennepe-Ruhr-Kreis Herdecke Arnsberg Ennepe-Ruhr-Kreis Schwelm Arnsberg Ennepe-Ruhr-Kreis Sprockhövel Arnsberg Ennepe-Ruhr-Kreis Wetter (Ruhr) Arnsberg Ennepe-Ruhr-Kreis Witten Arnsberg Hochsauerlandkreis Arnsberg Arnsberg Hochsauerlandkreis Bestwig Arnsberg Hochsauerlandkreis Brilon Arnsberg Hochsauerlandkreis Hallenberg Arnsberg Hochsauerlandkreis Marsberg Arnsberg Hochsauerlandkreis Medebach Arnsberg Hochsauerlandkreis Olsberg Arnsberg Hochsauerlandkreis Sündern (Sauerland) Arnsberg Hochsauerlandkreis Winterberg Arnsberg Kreis Olpe Attendorn Arnsberg Kreis Olpe Lennestadt Arnsberg Kreis Olpe Wenden Arnsberg Kreis Soest Bad Sassendorf Arnsberg Kreis Soest Lippstadt Arnsberg Kreis Soest Rüthen Arnsberg Kreis Soest Soest Arnsberg Kreis Soest Warstein Arnsberg Kreis Soest Werl Arnsberg Kreis Unna Holzwickede Arnsberg Kreis Unna Werne Arnsberg Märkischer Kreis Altena Arnsberg Märkischer Kreis Halver Arnsberg Märkischer Kreis Hemer Arnsberg Märkischer Kreis Iserlohn Arnsberg Märkischer Kreis Lüdenscheid Arnsberg Märkischer Kreis Menden (Sauerland) Arnsberg Märkischer Kreis Plettenberg Arnsberg Märkischer Kreis Werdohl Arnsberg Siegen-Wittgenstein Bad Berleburg Arnsberg Siegen-Wittgenstein Bad Laasphe Arnsberg Siegen-Wittgenstein Erndtebrück Arnsberg Siegen-Wittgenstein Freudenberg Arnsberg Siegen-Wittgenstein Hilchenbach Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anf age 5618 Arnsberg Siegen-Wittgenstein Netphen Arnsberg Siegen-Wittgenstein Neunkirchen Arnsberg Siegen-Wittgenstein Siegen Arnsberg Siegen-Wittgenstein Wilnsdorf Arnsberg Bochum Arnsberg Dortmund Arnsberg Ennepe-Ruhr-Kreis Arnsberg Hagen Arnsberg Kreis Soest Arnsberg Kreis Unna Detmold Kreis Gütersloh Borgholzhausen Detmold Kreis Gütersloh Gütersloh Detmold Kreis Gütersloh Halle (Westf.) Detmold Kreis Gütersloh Herzebrock-Clarholz Detmold Kreis Gütersloh Rheda-Wiedenbrück Detmold Kreis Gütersloh Rietberg Detmold Kreis Gütersloh Steinhagen Detmold Kreis Gütersloh Verl Detmold Kreis Gütersloh Versmold Detmold Kreis Herford Enger Detmold Kreis Herford Löhne Detmold Kreis Herford Vlotho Detmold Kreis Herford Bünde Detmold Kreis Herford Herford . Detmold Kreis Höxter Bad Driburg Detmold Kreis Höxter Beverungen Detmold Kreis Höxter Borgentreich Detmold Kreis Höxter Brakei Detmold Kreis Höxter Höxter Detmold Kreis Höxter Nieheim Detmold Kreis Höxter Steinheim Detmold Kreis Höxter Warburg Detmold Kreis Höxter Willebadessen Detmold Kreis Lippe Bad Salzuflen Detmold Kreis Lippe Blomberg Detmold Kreis Lippe Detmold Detmold Kreis Lippe Extertal Detmold Kreis Lippe Lage Detmold Kreis Lippe Lemgo Detmold Kreis Lippe Leopoldshöhe Detmold Kreis Lippe Oerlinghausen Detmold Kreis Lippe Schieder-Schwalenberg Detmold Kreis Lippe Schlangen Detmold Kreis Minden-Lübbecke Bad Oeynhausen Detmold Kreis Minden-Lübbecke Espelkamp Detmold Kreis Minden-Lübbecke Hüllhorst Anl e zu Frage 1 der Kleinen A frage 561 Detmold Kreis Minden-Lübbecke Minden Detmold Kreis Minden-Lübbecke Petershagen Detmold Kreis Minden-Lübbecke Porta Westfalica Detmold Kreis Paderborn Altenbeken Detmold Kreis Paderborn Bad Wünnenberg Detmold Kreis Paderborn Büren Detmold Kreis Paderborn Delbrück Detmold Kreis Paderborn Lichtenau Detmold Kreis Paderborn Paderborn Detmold Kreis Paderborn Salzkotten Detmold Bielefeld Detmold Kreis Gütersloh Detmold Kreis Herford Detmold Kreis Lippe Detmold Kreis Minden-Lübbecke Düsseldorf Kreis Kleve Emmerich am Rhein Düsseldorf Kreis Kleve Geldern Düsseldorf Kreis Kleve Goch Düsseldorf Kreis Kleve Kalkar Düsseldorf Kreis Kleve Kerken Düsseldorf Kreis Kleve Kevelaer Düsseldorf Kreis Kleve Kleve Düsseldorf Kreis Kleve Rees Düsseldorf Kreis Kleve Wachtendonk Düsseldorf Kreis Mettmann Erkrath Düsseldorf Kreis Mettmann Haan Düsseldorf Kreis Mettmann - Heiligenhaus Düsseldorf Kreis Mettmann Hilden Düsseldorf Kreis Mettmann Langenfeld (Rhld.) Düsseldorf Kreis Mettmann Ratingen Düsseldorf Kreis Viersen Brüggen Düsseldorf Kreis Viersen Grefrath Düsseldorf Kreis Viersen Kempen Düsseldorf Kreis Viersen Nettetal Düsseldorf Kreis Viersen Niederkrüchten Düsseldorf Kreis Viersen Schwalmtal Düsseldorf Kreis Viersen Tönisvorst Düsseldorf Kreis Viersen Viersen Düsseldorf Kreis Viersen Willich Düsseldorf Kreis Wesel Dinslaken Düsseldorf Kreis Wesel Hünxe Düsseldorf Kreis Wesel Kamp-Lintfort Düsseldorf Kreis Wesel Moers Düsseldorf Kreis Wesel Voerde (Niederrhein) Düsseldorf Kreis Wesel Wesel Düsseldorf Kreis Wesel Xanten Anlage zu rage 1 der Kleinen Anf Düsseldorf Rhein-Kreis Neuss Dormagen Düsseldorf Rhein-Kreis Neuss Grevenbroich Düsseldorf Rhein-Kreis Neuss Jüchen Düsseldorf Rhein-Kreis Neuss Korschenbroich Düsseldorf Rhein-Kreis Neuss Neuss Düsseldorf Rhein-Kreis Neuss Rommerskirchen Düsseldorf Düsseldorf Düsseldorf Kreis Kleve Düsseldorf Kreis Viersen Düsseldorf Mülheim an der Ruhr Düsseldorf Oberhausen Düsseldorf Remscheid Düsseldorf Rhein-Kreis Neuss Düsseldorf Wuppertal Köln Kreis Düren Düren Köln Kreis Düren Jülich Köln Kreis Euskirchen Blankenheim Köln Kreis Euskirchen Dahlem Köln Kreis Euskirchen Euskirchen Köln Kreis Euskirchen Mechernich Köln Kreis Euskirchen Nettersheim Köln Kreis Euskirchen Zülpich Köln Kreis Heinsberg Waldfeucht Köln Kreis Heinsberg Wegberg Köln Oberbergischer Kreis Bergneustadt Köln Oberbergischer Kreis Engelskirchen Köln Oberbergischer Kreis Gummersbach Köln Oberbergischer Kreis Hückeswagen Köln Oberbergischer Kreis Nümbrecht Köln Oberbergischer Kreis Radevormwald Köln Oberbergischer Kreis Reichshof Köln Oberbergischer Kreis Waldbröl Köln Oberbergischer Kreis Wipperfürth Köln Rhein-Erft-Kreis Brühl Köln Rhein-Erft-Kreis Elsdorf Köln Rhein-Erft-Kreis Erftstadt Köln Rhein-Erft-Kreis Frechen Köln Rhein-Erft-Kreis Kerpen Köln Rhein-Erft-Kreis Wesseling Köln Rheinisch-Berg. Kreis Bergisch Gladbach Köln Rheinisch-Berg. Kreis Leichlingen (Rhld.) Köln Rheinisch-Berg. Kreis Odenthal Köln Rheinisch-Berg. Kreis Overath Köln Rheinisch-Berg. Kreis Rösrath Köln Rheinisch-Berg. Kreis Wermelskirchen Köln Rhein-Sieg-Kreis Alfter Anl ge z Fr ge 1 der Kleinen Anfrage 5618 Köln Rhein-Sieg-Kreis Bad Honnef Köln Rhein-Sieg-Kreis Bornheim Köln Rhein-Sieg-Kreis Eitorf Köln Rhein-Sieg-Kreis Königswinter Köln Rhein-Sieg-Kreis Lohmar Köln Rhein-Sieg-Kreis Meckenheim Köln Rhein-Sieg-Kreis Much Köln Rhein-Sieg-Kreis Neunkirchen-Seelscheid Köln Rhein-Sieg-Kreis Niederkassel Köln Rhein-Sieg-Kreis Rheinbach Köln Rhein-Sieg-Kreis Ruppichteroth Köln Rhein-Sieg-Kreis Sankt Augustin Köln Rhein-Sieg-Kreis Siegburg Köln Rhein-Sieg-Kreis Wachtberg Köln Rhein-Sieg-Kreis Windeck Köln Städteregion Aachen Roetgen Köln Städteregion Aachen Würselen Köln Aachen Köln Bonn Köln Köln Köln Kreis Euskirchen Köln Leverkusen Köln Rhein-Sieg-Kreis Münster Kreis Borken Ahaus Münster Kreis Borken Gronau (Westf.) Münster Kreis Borken Heek Münster Kreis Borken Legden Münster Kreis Borken Rhede Münster Kreis Borken Vreden Münster Kreis Coesfeld Ascheberg Münster Kreis Coesfeld Billerbeck Münster Kreis Coesfeld Coesfeld Münster Kreis Coesfeld Dülmen Münster Kreis Coesfeld Havixbeck Münster Kreis Coesfeld Nordkirchen Münster Kreis Coesfeld Nottuln Münster Kreis Coesfeld Olfen Münster Kreis Recklinghausen Castrop-Rauxel Münster Kreis Recklinghausen Dorsten Münster Kreis Recklinghausen Gladbeck Münster Kreis Recklinghausen Haltern am See Münster Kreis Recklinghausen Herten Münster Kreis Recklinghausen Marl Münster Kreis Recklinghausen Oer-Erkenschwick Münster Kreis Recklinghausen Waltrop Münster Kreis Steinfurt Emsdetten Anlage zu Frage 1 der Kleinen Anfra e 561E Münster Kreis Steinfurt Greven Münster Kreis Steinfurt Ibbenbüren Münster Kreis Steinfurt Laer Münster Kreis Steinfurt Nordwalde Münster Kreis Steinfurt Ochtrup Münster Kreis Steinfurt Recke Münster Kreis Steinfurt Saerbeck Münster Kreis Steinfurt Steinfurt Münster Kreis Steinfurt Tecklenburg Münster Kreis Warendorf Ahlen Münster Kreis Warendorf Drensteinfurt Münster Kreis Warendorf Ennigerloh Münster Kreis Warendorf Ostbevern Münster Kreis Warendorf Sassenberg Münster Kreis Warendorf Sendenhorst Münster Kreis Warendorf Telgte Münster Kreis Warendorf Warendorf Münster Bottrop Münster Gelsenkirchen Münster Kreis Warendorf Münster Münster