LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1461 20.11.2012 Datum des Originals: 19.11.2012/Ausgegeben: 23.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 582 vom 23. Oktober 2012 des Abgeordneten Dr. Wilhelm Droste CDU Drucksache 16/1199 Angebote des ÖPNV im Kreis Mettmann Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 582 mit Schreiben vom 19. November 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Attraktive Wohnumfelder und Wirtschaftsstandorte sind wichtige Voraussetzungen für starke und zukunftsfähige Kommunen. Zur erfolgreichen und nachhaltigen Ansiedelung von Familien und Unternehmen bedürfen die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen daher unter anderem einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Der Kreis Mettmann ist nicht zuletzt aufgrund seiner räumlichen Nähe zu den wichtigen Ballungsgebieten an Rhein und Ruhr ein bei Wirtschaft und Familien gleichermaßen nachgefragtes Ansiedelungsgebiet. Insoweit besteht ein Interesse an der Aufrechterhaltung und bedarfsgerechten Fortentwicklung der Angebote des ÖPNV in den Städten des Kreises. 1. Wie beurteilt die Landesregierung das vorhandene Angebot des ÖPNV in den Städten des Kreises Mettmann? ÖPNV ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, die kreisfreie Städte, Kreise und bestimmte kreisangehörige Städte nach § 1 ÖPNVG NRW als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen. Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV obliegen gemäß § 3 ÖPNVG NRW den kommunalen Aufgabenträgern. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1461 2 Die Landesregierung erhebt vor diesem Hintergrund keine Daten, die ihr eine Beurteilung des gesamten Nahverkehrsangebotes eines Kreises ermöglichen würde. 2. In welchen Bereichen sieht die Landesregierung Bedarfe und Potentiale zur Optimierung bestehender Angebote? Siehe Antwort zur Frage 1. 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Anbindung der Stadt Ratingen an den Schienenpersonennahverkehr (SPNV)? Aus Sicht der Landesregierung verfügt die Stadt Ratingen mit der S 6 Essen – Ratingen – Düsseldorf – Köln und den Stationen Ratingen-Ost und Hösel über eine gute Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr. Zudem steht der Ratinger Bevölkerung an der Stadtgrenze der Düsseldorfer Flughafen Fernbahnhof mit den Linien S 1 (Dortmund – Solingen), RE 1 (Aachen – Paderborn), RE 2 (Düsseldorf – Münster), RE 3 (Düsseldorf – Hamm), RE 5 (Koblenz – Emmerich), RE 6 (Düsseldorf – Minden) und der RB 35 (Düsseldorf – Emmerich) zur Verfügung. 4. Welche Entwicklung erwartet die Landesregierung hinsichtlich der Nachfrage der Ratinger Bevölkerung nach Nahverkehrsangeboten ab der Station DüsseldorfFlughafen Bahnhof in den nächsten Jahren? Im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung wurde ein Vorhaben (Nummer 13026) zur Anbindung des Flughafenbahnhofes Düsseldorf an die Stadt Ratingen (Ratingen-West) bewertet. Die Analyse ermittelte seinerzeit für die Strecke ein Potential von 2900 Personenfahrten am Tag. 5. Wie unterstützt das Land die mit der Planung und Durchführung von Angeboten des ÖPNV befassten Stellen bei der bedarfsgerechten Fortentwicklung der Angebotsstrukturen ? Das Land unterstützt Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen mit den Pauschalen und Zuwendungen nach dem ÖPNVG NRW in Höhe von jährlich rd. 1,5 Mrd. €, die auch zur Finanzierung der kommunalen Nahverkehrsplanung verwendet werden können.