LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14617 22.03.2017 Datum des Originals: 22.03.2017/Ausgegeben: 27.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5665 vom 24. Februar 2017 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/14365 Sind Mittel für eine Sperranlage Investitionen in den Bundesfernstraßenbau? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 29. September 2016 wurde die erste Sperranlage vor der A1-Rheinbrücke bei Leverkusen in Betrieb genommen. Die Kosten dafür hatte die Landesregierung damals auf rund 4,9 Millionen Euro beziffert. Gemäß Drucksache 16/14278 beträgt der bisherige Ausgabenstand Ende 2016 2,2 Millionen Euro, die voraussichtlichen Kosten für 2017 will die Landesregierung nicht aufschlüsseln. Ebenfalls in dieser Drucksache gibt das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr an, dass die Mittel für die Sperranlage aus dem Bundesfernstraßenhaushalt (Kapitel 1201, Titel 741 32) erstattet wurden, und dass es sich dabei um investive Mittel handelt. Der Haushaltstitel ist für die Erhaltung der Bundesautobahnen ausgewiesen. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5665 mit Schreiben vom 22. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Was versteht die Landesregierung unter Investitionen im Bundesfernstraßenbau? Der haushaltsrechtliche Investitionsbegriff ergibt sich aus § 13 Absatz 3 Nr. 2 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Im Bereich der Bundesfernstraßen können Ausgaben für folgende Maßnahmen den Investitionen zugeordnet werden: - Bedarfsplanmaßnahmen, - Erhaltung, - sonstige Investitionen (u.a. Rastanlagen, Um- und Ausbau, Lärmschutz, Tunnelnachrüstung , Fernmelde- und Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Hochbau, Radwegebau ). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14617 2 2. Wie schlüsseln sich die investiven Mittel für den Bundesfernstraßenbau in Nordrhein -Westfalen im Jahr 2016 auf? Die Ist-Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 für den Bundesfernstraßenbau in Nordrhein- Westfalen stellen sich wie folgt dar: 2016 in Mio. € Bedarfsplanmaßnahmen 252,1 Erhaltung 527,1 Sonstige Investitionen 153,9 Gesamtinvestitionen 933,1 Nichtinvestitionen (u.a. Betriebsdienst ) 162,9 Gesamtausgaben 1.096,0 3. Warum wurden die Mittel für die Sperranlage im September 2016 auf 4,9 Mio. € veranschlagt und heute sind die Gesamtkosten völlig unklar? Die im Jahr 2016 bekannt gemachten Kosten in Höhe von 4,9 Mio. € entsprechen dem abgeschlossenen Mietvertrag der Pilotanlage mit vier Standorten und den Kosten für die Errichtung der Stromversorgung. Bisher wurden aus den bestehenden Vertragsverhältnissen ca. 2,2 Mio. € ausgegeben. Der Mietvertrag läuft im Jahr 2017 aus. Wegen mit der Region abgestimmten Optimierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse wurden und werden mehrere Änderungen, Umbauten und eine zusätzliche Mess- und Kontrollstelle in der Anschlussstelle Köln-Niehl erforderlich. Alle Anlagen werden während der Restnutzungsdauer, voraussichtlich bis Ende 2020, betrieben. Die zu erwartenden Gesamtkosten ergeben sich im Wesentlichen noch aus den zu schließenden Vertragsverhältnissen für die Fortführung der erweiterten und optimierten Anlagen in der Örtlichkeit nach dem Auslaufen des bisherigen Mietvertrags. Erst nach Abschluss aller Verträge kann eine gesicherte Aussage zu den sich voraussichtlich ergebenden Gesamtkosten getroffen werden. 4. Wie verträgt sich der Bau der Sperranlage aus dem Bundesfernstraßenhaushalt (Kapitel 1201, Titel 741 32) mit der Tatsache, dass dieser Titel der Erhaltung der Bundesautobahnen dient? Die in der Örtlichkeit errichtete Pilotanlage stellt eine besondere Form einer temporären Baustellenverkehrsführung dar, die die Verkehrsteilnehmer in die Lage versetzen soll, möglichst eigenständig im Vorfeld und auch innerhalb der geführten Bereiche, die für sie vorgesehenen Fahrstreifen und Fahrtrichtungen zu wählen. Die eingesetzten Verwaltungshelfer leisten hier bei Bedarf eine unterstützende Hilfestellung, die technisch ansonsten nur unzureichend umgesetzt werden kann. Die Pilotanlage dient dabei ausschließlich der Erhaltung der Rheinbrücke Leverkusen. Sie entlastet die Rheinbrücke und erhöht damit die Wahrscheinlichkeit der von der Landesregierung angestrebten Aufrechterhaltung des Verkehrs < 3,5 t bis zur Fertigstellung des Neubaus. Die Pilotanlage hält erfolgreich den LKW-Verkehr von der Brücke fern und reduziert die Brückenschwingungen. Dadurch können z. B. auch bestimmte Reparaturarbeiten ohne weitere Baustellenverkehrsführungen ausgeführt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14617 3 An vielen anderen Stellen im Zuge der Bundesfernstraßen wird in vergleichbarer Weise durch Einrichtung von besonderen Verkehrsführungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich von Brückenbauwerken auf festgestellte Defizite reagiert. Die Zuordnung der Kosten erfolgt hier ebenfalls zum Erhaltungstitel. 5. In welcher Höhe sind durch die Sperranlage bisher laufende Kosten entstanden? (Bitte einzeln aufschlüsseln) Die bisher entstandenen Kosten ergeben sich aus dem laufenden Mietvertrag der Pilotanlage (Errichtung, Vorhaltung und Betrieb) und den notwendigen weiteren investiven Maßnahmen um u.a. die Stromversorgung herzustellen. Der bisherige Ausgabestand bis Anfang Februar beträgt 2,2 Mio. €.