LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14623 23.03.2017 Datum des Originals: 22.03.2017/Ausgegeben: 28.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5628 vom 20. Februar 2017 der Abgeordneten Klaus Voussem und Thorsten Schick CDU Drucksache 16/14302 Planungsstand für den Lückenschluss der A 46 von AS Hemer bis AS Arnsberg Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Jahrzehnten wird der Lückenschluss der A46 von der Anschlussstelle Hemer bis zur Anschlussstelle Arnsberg/Neheim geplant. Das Gesamtprojekt von 19,8 Kilometern und Kosten von ca. 510 Millionen Euro ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 im vordringlichen Bedarf eingestuft, u. a. weil es zur Beseitigung von Engpässen beiträgt. Die Maßnahme ist im Bundeverkehrswegeplan in drei Teilprojekte unterteilt. Erstens von der Anschlussstelle Hemer (B 7) bis zur Anschlussstelle Menden (B 515). Dieser Abschnitt ist als 4-streifiger Neubau der A 46 auf 7,6 Kilometern Länge vorgesehen. Das zweite Teilprojekt von 6,8 Kilometern Länge soll von Menden bis Wimbern als 3-streifiger Neubau der B 7 gebaut werden. Der dritte Abschnitt ist ebenfalls als 3-streifiger Neubau der B 7 von Wimbern bis zur Anschlussstelle Arnsberg geplant und ist 5,4 Kilometer lang. Der A 46-Lückenschluss ist eines der wichtigsten Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in Südwestfalen und für den Wirtschaftsstandort von zentraler Bedeutung. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5628 mit Schreiben vom 22. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14623 2 1. Wie ist der Planungsstand des 19,8 km langen Gesamtprojektes? 2. Wie ist der Planungsstand der drei geplanten Abschnitte? (Bitte einzeln aufführen ) Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der Abschnitt Hemer-Menden befindet sich in der Vorplanung. Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen des neuen Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen vorgesehen, den Abschnitt von Menden bis Arnsberg als einbahnige, 3-streifige Bundesstraße auszuführen. Hierzu liegen noch keine Planungen vor. 3. Welches Zeitfenster hat die Landesregierung für Planung und Bau des Gesamtprojektes vorgesehen? 4. Welches Zeitfenster hat die Landesregierung für Planung und Bau der Teilabschnitte vorgesehen? (Bitte einzeln aufführen) Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Das Vorhaben erfordert ein Linienbestimmungsverfahren für den Abschnitt von Menden bis Arnsberg. Ggf. ist in diesem Zusammenhang auch die Linie für den Abschnitt von Hemer bis Menden zu überprüfen. Nach Abschluss der Linienbestimmung erfolgt die Aufstellung bzw. Fortführung der technischen Entwürfe. Anschließend können die Baurechtsverfahren eingeleitet werden. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich ein Termin für die Fertigstellung der Planung und für den Baubeginn nicht angeben. 5. Steht das Naturschutzgebiet „Waldemei“ und „Wannebach“ einer Planung des Ausbaus der Bundesfernstraßen A 46 / B 7 entgegen? (Bitte begründen) Das geplante Naturschutzgebiet „Waldemei und Wannebach“ befindet sich zur Zeit noch im Ausweisungsverfahren durch die höhere Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg. Nach derzeitigen Erkenntnissen der höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg steht die Ausweisung des Naturschutzgebietes „Waldemei und Wannebach“ dem Ausbau der A46 / B7 nicht entgegen, da keine der dort bekannten Trassen das Naturschutzgebiet berührt. Bei den weiteren Planungen der A46 / B7 sind neben geschützten Teilen von Natur und Landschaft auch sonstige vorhandene Biotope unabhängig vom Schutzstatus zu berücksichtigen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich von Beeinträchtigungen festzulegen.