LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14627 23.03.2017 Datum des Originals: 22.03.2017/Ausgegeben: 28.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5649 vom 23. Februar 2017 des Abgeordneten Daniel Sieveke CDU Drucksache 16/14348 Polizeiaktion wegen des Verdachts auf Sozialbetrug in der Unterbringungseinrichtung in Kleve Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Westfalenpost berichtete am 23. Februar 2017 über eine Polizeiaktion in einer Asylunterkunft in Kleve, unter anderem wegen des Verdachts auf Sozialbetrug. Am Vormittag des 22. Februar 2017 vollstreckte die Kriminalpolizei Kleve einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Kleve im Ermittlungsverfahren wegen Betruges zum Nachteil von Sozialämtern unter Verwendung von Alias-Personalien und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz in der Kommunalen Unterbringungseinrichtung in Kleve. An dem Einsatz war das Sozialamt Kleve, die Staatsanwaltschaft Kleve, die Bundespolizei sowie verschiedene Dienststellen der Polizei Kleve beteiligt. Nach der Durchsuchung wurden zwölf pakistanische Staatsangehörige zur Überprüfung, Vernehmung und erkennungsdienstlichen Behandlung zur Dienststelle gebracht. Die Beamten leiteten gegen eine Person ein Strafverfahren wegen Betruges und gegen elf Personen ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz ein. Außerdem gestand eine Person einen mehrfachen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz . Alle Personen wurden im Anschluss entlassen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5649 mit Schreiben vom 22. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . 1. Was konkret wird den 13 Beschuldigten vorgeworfen? Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kleve richten sich gegen 12 Beschuldigte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14627 2 Die Durchsuchung in der kommunalen Unterbringungseinrichtung für Asylbewerber in Kleve am 21. Februar 2017 richtete sich gegen einen pakistanischen Staatsangehörigen, gegen den der Verdacht besteht, seit Beginn seines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland, unter Angabe diverser Personalien, bei den Sozialämtern mehrerer Städte bzw. Gemeinden unberechtigt Sozialleistungen bezogen zu haben. Die Ermittlungen gegen ihn erstrecken sich auch auf Vorwürfe der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet und des Erwerbs von Betäubungsmitteln für den Eigenkonsum. Während der Durchsuchung wurden 11 weitere pakistanische Staatsangehörige angetroffen, gegen die durch die Kreispolizeibehörde Kleve gesonderte Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet eingeleitet wurden. 2. Fand im Rahmen der Polizeiaktion in Kleve eine Ingewahrsamnahme bzw. Verhaftung statt? Nein. 3. Um welche Schadenssummen handelt es sich bei den Vorwürfen des Sozialmissbrauchs per Verwendung von Alias-Namen? Im Zusammenhang mit dem Betrug zum Nachteil einer Gemeinde steht ein Schaden in Höhe von 6460,25 € in Rede. Die Ermittlungen zu diesem Tatkomplex dauern noch an. 4. Welche aufenthaltsrechtlichen Folgen haben die Ermittlungen bzw. das Strafverfahren für die Beschuldigten? Aus den Strafverfahren ergeben sich unmittelbar noch keine aufenthaltsrechtlichen Folgen. Die Ausweisung eines Asylbewerbers oder anerkannten Asylberechtigten kommt nur unter den Voraussetzungen des § 53 Aufenthaltsgesetz in Betracht. 5. Wie viele Fälle von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz sind bislang (Gesamtjahr 2016/Jahr 2017) in Nordrhein-Westfalen aufgedeckt bzw. sanktioniert worden? Im Jahr 2016 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) NRW insgesamt 22.857 Straftaten wegen Verstößen gegen das Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz erfasst. Qualitätsgesicherte Daten der PKS für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Die Daten der Strafverfolgungsstatistik für die Jahre 2016 und 2017 liegen noch nicht vor. Sonderauswertungen der im genannten Zeitraum geführten Straf- und Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz, die von Hand vorzunehmen wären, sind innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.