LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14628 23.03.2017 Datum des Originals: 22.03.2017/Ausgegeben: 28.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5651 vom 1. März 2017 der Abgeordneten Dirk Wesel und Christof Rasche FDP Drucksache 16/14350 Weshalb wird der Ausbau der L239 zwischen Mettmann und Ratingen seit einem Jahr nicht weiterbetrieben? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zustand und Verkehrssicherheit der L239 zwischen Mettmann und Ratingen sind seit Jahren ein Ärgernis für die betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anwohner. Zwischen Mettmann und der Autobahnbrücke über die A3 ist die L239 eine gut ausgebaute und sicher zu befahrende Straße. Ab der Autobahnbrücke in Richtung Ratingen hat die L239 dagegen eher den Charakter eines schlecht asphaltierten Feldweges. Dieser Zustand führt immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Besonders betroffen sind Fußgänger und Radfahrer, die keinerlei Bewegungsfläche haben ohne direkt mit dem KFZ-Verkehr in Konflikt zu kommen. Auch der Busverkehr (Linie 749) ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Nach Plänen von Straßen.NRW soll aufgrund des Erhaltungsbedarfes der L239 zwischen Mettmann und Ratingen die Landesstraße in diesem Abschnitt in vorhandener Trassenführung saniert werden. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 1275 bestätigte die Landesregierung, die L239 solle auf sechs Meter verbreitert werden, so dass zwei Linienbusse ohne Probleme aneinander vorbeifahren können. Die Bushaltestellen an der Landstraße sollten so gestaltet werden, dass sie keine PKW aufhalten, wenn die Busse halten. Zusätzlich solle ein Sicherheitsstreifen und ein Notgehweg für Fußgänger entstehen. Der Ausbau der Straße solle fünf bis sechs Millionen Euro kosten (vgl. Drs. 16/3506). 2012 erfolgte eine Hangsicherung auf einer Länge von rund 300 Metern. Anfang 2016 wurde die alte Schwarzbachbrücke durch eine neue ersetzt. Danach sollen abschnittsweise in einem „wirtschaftlich realisierbaren Bauablauf“ Fahrbahndeckensanierungen und Sicherungen der Straßenrand- und Böschungsbereiche erfolgen (vgl. Drs. 16/7945). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14628 2 Mitte 2016 teilte die Landesregierung mit, die derzeit kalkulierten Gesamtkosten für den weiteren Ausbau der L239 betrügen noch rund 4,8 Mio. €. Für die Hangsicherung, für ein neues Durchlassbauwerk Schwarzbach und die Beseitigung von zwei Engstellen seien bereits Kosten in Höhe von 2,67 Mio. € angefallen. Zunächst müsse ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts durchgeführt werden. Im Haushaltsjahr 2016 stünden für den weiteren Ausbau der L239 im Titel 777 11 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“ 400.000 € zur Verfügung (Drs. 16/12410). Die L239 stellt die direkte Anbindung zur A44 und damit zum Düsseldorfer Flughafen und zur Messe Düsseldorf dar. Alternativ müssten große Umwege, beispielsweise über die B7 oder die A46 gefahren werden. Für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die heimische Wirtschaft , ist der Ausbau der L239 zwischen der Autobahnbrücke und Ratingen ein Verkehrsprojekt höchster Priorität. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5651 mit Schreiben vom 22. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welchen Stand weist das für den anstehenden Ausbau der L239 zwischen der Anschlussstelle Ratingen-Schwarzbach und dem Überführungsbauwerk A3 durchzuführende Planfeststellungsverfahren auf (bitte unter Angabe der bisherigen Verfahrensschritte )? Nachdem auf zwei Abschnitten der L 239 zwischen der A 44 Anschlussstelle Ratingen- Schwarzbach und dem Überführungsbauwerk A 3 im Bereich der Schwarzbachbrücke und einer Hangsicherung bereits Sanierungsmaßnahmen vorgenommen wurden, sollen nunmehr die übrigen drei Abschnitte der Gesamtstrecke mit Erhaltungsmaßnahmen verkehrsgerecht ertüchtigt werden. Die laufenden Bauvorbereitungen haben gezeigt, dass dazu ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Dieses soll so schnell wie möglich eingeleitet und abgeschlossen werden. 2. Wann werden die Bauarbeiten zum Ausbau der L239 wieder aufgenommen (bitte unter Angabe von Art und Abschnitt der aufzunehmenden Bauarbeiten)? Es hat sich vom Grundsatz her gezeigt, dass der zeitliche Verlauf von Planfeststellungsverfahren erheblich vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Deshalb können derzeit keine belastbaren Angaben über Beginn und Dauer der vorgesehenen Sanierungsarbeiten, für die Baurecht erlangt werden muss, angegeben werden. 3. Welche Kosten sind für die abschnittsweisen Fahrbahndeckensanierungen und Sicherungen der Straßenrand- und Böschungsbereiche derzeit jeweils kalkuliert? Für die noch anstehenden Sanierungsarbeiten an der L 239 zwischen der Anschlussstelle Ratingen-Schwarzbach und dem Überführungsbauwerk A 3 werden derzeit Kosten in Höhe von 4,8 Mio. € kalkuliert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14628 3 4. Welche an welcher Stelle veranschlagten finanziellen Mittel stehen 2017 für Maßnahmen zum Ausbau der L239 zur Verfügung? Die an der L 239 vorgesehenen und erforderlichen Sanierungsarbeiten werden aus dem Titel 777 11 „Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen“ finanziert. Im Landesstraßenerhaltungsprogramm 2017 ist für das Einzelprojekt L 239 bislang kein Finanzmittelansatz für den Landeshaushalt 2017 eingeplant. 5. Welche Maßnahmen zum Ausbau der L239 zwischen Mettmann und Ratingen sollen 2017 realisiert werden (bitte differenziert nach den einzelnen Maßnahmen und den dafür kalkulierten Kosten aufführen)? Da dem Planfeststellungsbeschluss nicht vorgegriffen werden darf, ruhen derzeit die vorgesehenen Sanierungsarbeiten. Unabhängig davon werden Erhaltungsarbeiten zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit vom Landesbetrieb Straßenbau bei Bedarf ausgeführt. Deren Finanzierung erfolgt aus den der zuständigen Niederlassung des Landesbetriebs Straßenbau pauschal zugewiesenen Erhaltungsmitteln des Titels 777 11 für das Jahr 2017 oder Mitteln des Betriebsdienstes.