LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14633 22.03.2017 Datum des Originals: 22.03.2017/Ausgegeben: 29.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5626 vom 17. Februar 2017 des Abgeordneten Rolf Seel CDU Drucksache 16/14299 Transparente Darstellung der Personalausgabenquote durch die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Über die Höhe der Personalausgabenquote wird häufig diskutiert. In Nordrhein-Westfalen wurden die Hochschulen einschließlich der Fachbereiche Medizin ausgegliedert und dafür Globalhaushalte eingeführt. Deshalb ist die eigentliche Personalausgabenquote höher, als diese von der Landesregierung angegeben wird. Beispielsweise mit der Verkündung des vorläufigen Haushaltsabschlusses 2016 wurde die Personalausgabenquote mit 35,7 Prozent angegeben. Unter Berücksichtigung der ausgegliederten Bereiche müsste sich diese Quote nach überschlägiger Berechnung allerdings auf über 40 % belaufen. Eine solche Zahl hat der frühere Finanzminister Heinz Schleußer immer als Belastungsgrenze bezeichnet. Auch die Finanzplanung 2016 bis 2020 der Landesregierung gibt keine Auskunft über die tatsächlichen Personalausgaben. Sämtliche Tabellen im Hauptteil enthalten keinen Hinweis auf die ausgegliederten Bereiche. Nur auf den letzten Tabellen (Seite 198 ff.) ist – und das auch nur für das Jahr 2006 - eine Fußnote aufgenommen worden. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5626 mit Schreiben vom 22. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land verschleiert seine Personalausgaben selbstverständlich nicht. Sie werden im jährlichen Haushaltsplan als Sollgrößen sowie nach Abschluss des Haushaltsjahres in der Haushaltsrechnung als Istwerte offen und transparent dargestellt. Sowohl die Haushaltspläne als LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14633 2 auch die Haushaltsrechnungen werden der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Finanzministeriums zugänglich gemacht. Es gibt auch keinen Grund, den größten Ausgabenblock im Haushalt nicht in seiner wahren Größe auszuweisen. Zusätzlich veröffentlicht das Finanzministerium auf seiner Internetseite regelmäßig Pressemitteilungen zum Haushalt und stellt als Anlage dazu auch die Eckdaten des Haushaltes mit der Personalausgabenquote, teilweise auch mit der Personalausgabenquote inklusive Hochschulen und Landesbetriebe ein (siehe Pressemitteilung vom 25.09.2013 mit Eckdaten zum Haushalt 2014). Darüber hinaus hat der Finanzminister die Mitglieder des Landtags und die Öffentlichkeit auch in einigen Reden zur Einbringung der Haushalte über die Personalausgabenquoten unterrichtet . Diese Reden sind im Internet abrufbar. In einer aktuellen Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss (Vorlage 16/4662 vom 16.01.2017), die ebenfalls öffentlich zugänglich ist, benennt das Finanzministerium sowohl die Personalausgabenquote als auch die Personalsteuerquote. Die Personalsteuerquote ist eine Haushaltskennzahl, die für den wissenschaftlichen Diskurs interessant sein mag. Einen langfristigen Vergleich der Kostenentwicklung für das gesamte Personal ermöglicht sie aber nicht. Insbesondere berücksichtigt sie nicht, dass auch die übrigen Einnahmen (ohne Kredite) am Ende größtenteils aus Steuergeldern generiert werden. Die Personalausgabenquote des Landes war auch Gegenstand der Presseberichterstattung (vgl. zum Beispiel „Bild“ und „Allgemeine Zeitung“ vom 06.01.2014). Die Darstellung der Personalausgaben ist in den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen des Bundes und der Länder einheitlich geregelt. Das Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) formuliert in § 49a die Aufgabe an Bund und Länder, die Anforderungen der Finanzstatistik einschließlich der der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zu erfüllen und die Vergleichbarkeit der Haushaltswirtschaft bei Bund und Ländern zu gewährleisten. § 49b HGrG sieht daher vor, dass Bund und Länder die Plan- und Ist-Daten weiterhin nach dem Gruppierungsplan bereitstellen. Der Gruppierungsplan ist nach § 10 Abs. 2 S. 3 HGrG als Verwaltungsvorschrift über die Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Arten definiert. Nach 10 Abs. 3 Nr. 2 HGrG sind in dem Gruppierungsplan mindestens die Personalausgaben darzustellen. Die bundesrechtlichen Vorgaben wurden im Land durch die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) – hier: Gruppierungsplan mit Zuordnungshinweisen zu § 13 Abs. 2 und 3 LHO – durch Runderlass des Finanzministeriums vom 25.07.2014 umgesetzt. Personalausgaben werden im Haushalt danach in der Hauptgruppe 4 nachgewiesen und umfassen Bezüge, Entgelte und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienst-, Amts-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Gebietskörperschaft stehen, z.B. planmäßige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, Aushilfs- und Vertretungskräfte, Teilzeitbeschäftigte, Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamte, Abgeordnete und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer usw., sowie Versorgungsbezüge für diese Personen. Die Personalausgabenquote errechnet sich danach bundeseinheitlich durch das Verhältnis der Summe der Ausgaben der Hauptgruppe 4 zu den bereinigten Gesamtausgaben. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14633 3 Die in der Fragestellung angesprochenen sogenannten ausgegliederten Bereiche sind hiervon haushaltssystematisch strikt zu trennen. Tatsächlich sind im Haushalt des Landes regelmäßig Ausgaben in der Hauptgruppe 6 (Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse) veranschlagt. Über diese Zuschusstitel werden auch Haushaltsmittel an Landesbetriebe, Sondervermögen, die Globalhaushalte der Kunst- und Musikhochschulen und das Hochschulbibliothekszentrum Köln für den laufenden Betrieb zugewandt, aus denen die Empfänger die Personalausgaben für das Landespersonal in diesen Einrichtungen bestreiten. Dennoch sind diese Zuschüsse haushaltssystematisch keine Personalausgaben des Landes. Das gilt auch für die Zuschüsse zum laufenden Betrieb der Hochschulen und der Fachbereiche Medizin der Universitätskliniken , die über Zuschüsse des Landes ebenfalls einen Teil ihrer Personalausgaben finanzieren. Zudem handelt es sich bei diesem Personenkreis schon nicht um Personal des Landes. 1. Wie hat sich die Personalausgabenquote unter Berücksichtigung der ausgelagerten Bereiche seit 2010 in Nordrhein-Westfalen entwickelt? Wie in der Vorbemerkung dargelegt, errechnet sich die Personalausgabenquote allein durch das Verhältnis der Summe der Ausgaben der Hauptgruppe 4 zu den bereinigten Gesamtausgaben . Für die nachrichtliche Darstellung der so genannten ausgegliederten Bereiche sind rechnerisch die in den Erläuterungen beziehungsweise Wirtschaftsplänen abgebildeten Personalausgaben (Soll-Werte) hinzugefügt worden. Personalausgabenquoten 2010 bis 2017 2010 20.466 53.703 38,1 23.447 43,7 2011 21.118 55.773 37,9 24.111 43,2 2012 21.771 58.154 37,4 24.853 42,7 2013 22.207 59.220 37,5 25.292 42,7 2014 23.109 62.035 37,3 26.324 42,4 2015 23.608 64.386 36,7 26.862 41,7 2016 24.366 68.289 35,7 27.854 40,8 2017 26.530 72.698 36,5 30.072 41,4 *Personalausgaben der Hauptgruppe 6: Haushaltssoll lt. Wirtschaftsplänen 2010 bis 2017 Zu 2015: Die in meiner Vorlage 16/4662 vom 16.01.2017 genannte Vorjahresquote von 36,8 % bezieht sich auf den vorläufigen Abschluss für 2015 (siehe meine Vorlage 16/3641 vom 19.01.2016). Jahr Personalausgaben in Mio. Euro Bereinigte Gesamtausgaben in Mio. Euro Quote in % einschließlich Hauptgruppe 6* in Mio. Euro Quote in % nachrichtlich Die sog. "bereinigten Gesamtausgaben" errechnen sich aus den Gesamtausgaben abzüglich Tilgungsausgaben an Kreditmarkt, Zuführung an Rücklagen, Ausgaben zur Deckung von Vorjahresfehlbeträgen und haushaltstechnische Verrechnungen. Personalausgaben und bereinigte Gesamtausgaben: Rechnungsergebnisse 2010 bis 2016; 2017: Soll laut HHG LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14633 4 2. Wie hoch ist die Personalausgabenquote 2016 (einschließlich der ausgelagerten Bereiche) von Nordrhein-Westfalen im Bund-Länder-Vergleich? Die gewünschten Angaben (haushaltssystematisch folgerichtig ohne ausgegliederte Bereiche) können der Übersicht auf Seite A 96 der Finanzplanung des Landes 2016 bis 2020 mit dem Finanzbericht 2017, LT-Drs. 16/12501, entnommen werden. Daten des Bundes und der anderen Länder für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. 3. Wann und wie hat die Landesregierung auf die ausgegliederten Bereiche bei der Darstellung der Personalausgabenquote in den vergangenen 3 Jahren hingewiesen ? (Bitte detaillierte Darstellung mit Quellenangabe beifügen) Auf die Personalausgaben der ausgegliederten Bereiche wird im jährlichen Haushaltsplan in den Erläuterungen zu den Zuschusstiteln (Hochschulen, Kliniken) beziehungsweise in den Wirtschaftsplänen von Landesbetrieben und Sondervermögen hingewiesen. Auf diese Darstellung wurde schon mit Vorlage 15/920 an den Unterausschuss Personal des HFA vom 31.10.2011 hingewiesen; dabei wurden auch die Personalausgaben des Landes denen der ausgegliederten Bereiche gegenübergestellt. 4. Warum enthalten die Tabellen im Hauptteil der Finanzplanung keinen Hinweis auf die ausgegliederten Bereiche bei der Personalausgabenquote? Wie in der Vorbemerkung dargelegt, errechnet sich die Personalausgabenquote allein durch das Verhältnis der Summe der Ausgaben der Hauptgruppe 4 zu den bereinigten Gesamtausgaben . 5. Wie hat sich die Personalsteuerquote unter Berücksichtigung der ausgelagerten Bereiche seit 2010 in Nordrhein-Westfalen entwickelt? Für die Personalsteuerquote gelten die Ausführungen zur Personalausgabenquote entsprechend . Sie wird bestimmt durch das Verhältnis der Summe der Ausgaben der Hauptgruppe 4 zu den Steuereinnahmen. Wie bereits oben ausgeführt handelt es sich bei der Personalausgabenquote um eine Standard -Quote. Sie ermöglicht einen langfristigen Vergleich der Kostenentwicklung für das gesamte Personal, das dem Landeshaushalt zugeordnet ist. Die Personalsteuerquote ist eine Haushaltskennzahl, die für den wissenschaftlichen Diskurs interessant sein mag. Einen langfristigen Vergleich der Kostenentwicklung für das gesamte Personal ermöglicht sie aber nicht. Insbesondere berücksichtigt sie nicht, dass auch die übrigen Einnahmen (ohne Kredite) am Ende größtenteils aus Steuergeldern generiert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14633 5 Jahr Steuereinnahmen Personalausgaben Quote Personalausgaben einschl. HGr 6* Quote - in Mio € - - in Mio € - - in % - - in Mio € - - in % - 2010 38.002 20.466 53,9 23.447 61,7 2011 41.071 21.118 51,4 24.111 58,7 2012 43.415 21.771 50,1 24.853 57,2 2013 44.665 22.207 49,7 25.292 56,6 2014 46.389 23.109 49,8 26.324 56,7 2015 49.823 23.608 47,4 26.862 53,9 2016 53.702 24.366 45,4 27.854 51,9 2017 54.597 26.530 48,6 30.072 55,1 2010 bis 2016: Ist laut Haushaltsrechnung 2017: Soll laut Haushaltsgesetz *Personalausgaben der Hauptgruppe 6: Haushaltssoll laut Wirtschaftspläne 2010 bis 2017 Personalsteuerquoten 2010 bis 2017 nachrichtlich