LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14636 24.03.2017 Datum des Originals: 23.03.2017/Ausgegeben: 29.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5639 vom 21. Februar 2017 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/14313 Weiterer Erdogan-Auftritt in Nordrhein-Westfalen? Wird die Landesregierung auch handeln oder wieder nur reden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 18. Februar 2017 wurde Nordrhein-Westfalen erneut zur Schaubühne für eine Veranstaltung der türkischen Regierung. In Oberhausen warb niemand geringerer als der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim für die Einführung eines Präsidialsystems in der Türkei – was angesichts der politischen Tendenzen der aktuellen Regierung von vielen Beobachtern innerhalb und außerhalb der Türkei mit Sorge betrachtet wird. Wie schon bei der Großdemonstration von AKP-Anhängern in Köln im vergangenen Sommer wurde auch in Oberhausen für die Einführung der Todesstrafe in der Türkei geworben. In Nordrhein-Westfalen leben bundesweit die meisten türkischstämmigen und türkischen Mitbürger. Rund 1,4 Millionen von ihnen sind berechtigt, an türkischen Wählen teilzunehmen. Dies verleitet türkische Politiker vor anstehenden Wahlen dazu, auch in unserem Bundesland Wahlkampfveranstaltungen durchzuführen, die von großen Mengen besucht werden. Die öffentliche Debatte rund um diese Veranstaltungen führt immer wieder zu Missmut und trägt zu Spannungen zwischen Türkeistämmigen und Mehrheitsgesellschaft sowie zu Auseinandersetzungen unter den Türkeistämmigen bei. Innertürkische Konflikte dürfen nicht in Nordrhein-Westfalen ausgetragen werden. Dies gilt umso mehr, wenn im Rahmen dieser Konflikte antidemokratische oder den europäischen Werten widersprechende Forderungen aufgestellt werden. Die demokratischen Parteien dürfen es nicht hinnehmen, dass in unseren Städten und auf unseren Straßen für die Wiedereinführung der Todesstrafe geworben wird. Ebenso wenig dürfen Drohungen oder Beschimpfungen gegenüber Andersdenkenden toleriert werden. Beides ist völlig inakzeptabel. Vor diesem Hintergrund reicht es nicht aus, dass die Landesregierung „arge Bauchschmerzen“ (Interview mit dem Kölner Stadtanzeiger vom 20.02.2017) bei Veranstaltungen türkischer Regierungsmitglieder in Nordrhein-Westfalen hat. Die Landesregierung hat betont, sie sei LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14636 2 gegen eine mögliche Wahlveranstaltung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan in Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung hat jedoch keinerlei Aussage dazu gemacht, was sie konkret unternommen hat. Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 5639 mit Schreiben vom 23. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. 1. Hat das Integrationsministerium Kontakt zu den vier türkischen Generalkonsulaten in Nordrhein-Westfalen aufgenommen und nachgefragt, ob tatsächlich ein weiterer Besuch von Erdogan ansteht? Nein. Üblicherweise informiert die für die deutsche Außenpolitik zuständige Bundesregierung über Besuche ausländischer Politikerinnen oder Politiker, sobald der jeweilige Staat sie unterrichtet hat. Im Übrigen liegt die federführende Zuständigkeit innerhalb der Landesregierung für Internationale Angelegenheiten und damit auch für die Beantwortung der Frage in meinem Geschäftsbereich. 2. Hat die Landesregierung Kontakt mit dem Auswärtigen Amt aufgenommen und eine Initiative ergriffen, um auf diplomatischem Wege eine solche Veranstaltung zu verhindern? Die Landesregierung hat auch gegenüber dem Auswärtigen Amt deutlich gemacht, dass sie keinen Wahlkampfauftritt des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan in Nordrhein-Westfalen wünscht und tauscht Informationen in dieser Frage kontinuierlich mit dem Auswärtigen Amt aus, das in einer Verbalnote an die türkische Regierung die Bedingungen für solche Auftritte herausgestellt hat. 3. Hat Herr Minister Schmeltzer neben seinem Interview zum Thema überhaupt irgendetwas in der Sache unternommen? 4. Wenn ja: Wann und was hat er unternommen? 5. Wenn nein: Warum nicht? Die Fragen 3 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Selbstverständlich findet zu dieser wichtigen Thematik innerhalb der Landesregierung ein stetiger Austausch statt. Zur Frage der Zuständigkeit innerhalb der Landesregierung für Internationale Angelegenheiten wird auf die Antworten auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. Dort wird bereits ausgeführt, dass die Landesregierung keinen Wahlkampfauftritt des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan oder der anderen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter in Nordrhein-Westfalen wünscht.