LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14637 24.03.2017 Datum des Originals: 24.03.2017/Ausgegeben: 29.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5625 vom 17. Februar 2017 des Abgeordneten Werner Lohn CDU Drucksache 16/14298 vom Wie viele Personalabgänge müssen in der Landesverwaltung kompensiert werden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5487 (Drucksache 16/14195) offenbart, dass über 7.800 Planstellen und Stellen in der Landesverwaltung zum 1. Januar 2017 unbesetzt waren. Hiervon entfallen über 4.300 Stellen auf den gesamten Schulbereich. Mit dem Haushalt 2017 werden zusätzlich brutto insgesamt fast 4.400 neue Planstellen und Stellen eingerichtet. Nach Abzug der Abgänge verbleibt ein Nettoaufwuchs von über 3.500 Planstellen und Stellen. Auf den gesamten Schulbereich entfallen hiervon alleine rund 2.300 Planstellen und Stellen. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5625 mit Schreiben vom 24. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Mit wie vielen planmäßigen Personalabgängen (Stellen und Planstellen) rechnet die Landesregierung innerhalb der Landesverwaltung für 2017? (Bitte nach Einzelplänen und Kapiteln aufgliedern) Die geschätzten planmäßigen Personalabgänge in 2017 können der Anlage 1 entnommen werden. Die Angaben beziehen sich dabei auf Vollzeitäquivalente (VZÄ). 2. Wie viele außerplanmäßige Personalabgänge (Stellen und Planstellen) waren innerhalb der Landesverwaltung für 2016 zu verzeichnen? (Bitte nach Einzelplänen und Kapiteln aufgliedern) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14637 2 Die tatsächlichen außerplanmäßigen Personalabgänge in 2016 können der Anlage 2 entnommen werden. Sie haben mit einem Durchschnittswert der letzten Jahre in den Personalbedarfsplanungen für 2016 überwiegend Berücksichtigung gefunden und sind deshalb auch weitgehend bereits in 2016 kompensiert worden. 3. Können die Abgänge mit Einstellungen innerhalb der Landesverwaltung 2017 kompensiert werden? (Bitte den Abgängen die Einstellungen gegenüberstellen) Die Kompensation der Abgänge durch Einstellungen in 2017 können der Anlage 1 entnommen werden. Anmerkungen zu einzelnen Geschäftsbereichen: Polizei (Kapitel 03 110) Im Hinblick auf die Entwicklungen bei den Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten wird auf die Vorlage 16/4508 des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 22. November 2016 „Bericht zur Entwicklung der prognostischen Polizeistärke (bis 2031) unter Berücksichtigung der Entscheidung der Landesregierung zur Verstetigung der Einstellungsermächtigungen für Kommissaranwärterinnen und -anwärter auf einem Niveau von 2.000 bis zum Jahr 2023" für die Mitglieder des Innenausschusses verwiesen. Die Übernahme von ausgebildeten Kommissaranwärterinnen und -anwärtern zur Kompensation von Abgängen erfolgt einmalig zum 01.09.2017. Geschäftsbereich des Justizministeriums Im Justizressort wurde der weitaus überwiegende Teil der im Jahr 2016 eingetretenen außerplanmäßigen Abgänge bereits durch Einstellungen im Jahr 2016 aufgefangen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein nicht zu vernachlässigender Anteil der durch Abgänge frei gewordenen Planstellen und Stellen auch für Rückkehrer aus Elternzeit, Beurlaubungen und Abordnungen außerhalb des Geschäftsbereichs sowie zur Aufstockung von Teilzeitbeschäftigungen genutzt wurde. Als Anzahl der erfolgten bzw. in Aussicht genommenen Einstellungen im Jahr 2017 ist als Mindestangabe die Anzahl der im Jahr 2017 planmäßigen Abgänge berücksichtigt worden. Die genaue Anzahl der aus Anlass der im Jahr 2016 freigewordenen Stellen im Jahr 2017 eingestellten Ersatzkräfte lässt sich vor dem Hintergrund der im Geschäftsbereich liegenden eigenverantwortlichen Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermitteln. Da keine entsprechenden aggregierten Datensammlungen vorgehalten werden, wären die erbetenen Angaben nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand bei allen personalverwaltenden Behörden zu erheben. Dabei ist besonders zu berücksichtigen, dass die eigenverantwortliche Bewirtschaftung der Planstellen im Justizressort den nach der Verordnung über richter- und beamtenrechtliche Zuständigkeiten sowie zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten dienstvorgesetzten Stellen im Geschäftsbereich des Justizministeriums vom 4. Dezember 2007 (SGV. NRW. 2030) für die Einstellung im richterlichen und beamteten Dienst zuständigen (Mittel-) Behörden obliegt, die damit auch für die Besetzung der für ihren Geschäftsbereich zugewiesenen Planstellen verantwortlich sind. Die Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden grundsätzlich den Mittelbehörden zugewiesen. Diese können die Tarifstellen den Beschäftigungsbehörden ihres Geschäftsbereichs zur selbstständigen Bewirtschaftung zuweisen, soweit diese zur Einstellung von Tarifkräften befugt sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14637 3 Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Im Schulbereich ermitteln die Bezirksregierungen die jeweiligen Einstellungsbedarfe eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedarfsentwicklung und der voraussichtlichen Besetzungssituation. Dabei wird zur Unterstützung eine sog. Berufsaustrittsprognose zur Verfügung gestellt. Diese beinhaltet sowohl planmäßige als auch außerplanmäßige Abgänge, ohne sie differenziert auszuweisen. Personalabgänge und Neueinstellungen sind im Schulbereich sehr differenziert. Der Fragesteller unterstellt mit der Frage 3, dass jeder Personalabgang durch eine Einstellung ersetzt wird. Das ist im Schulbereich nicht immer erforderlich. Im Schulbereich besteht die Praxis, dass Austritte grundsätzlich zum Schulhalbjahr bzw. zum Schuljahresende erfolgen. Ausschlaggebend für die Entscheidung, ob eine Neueinstellung erfolgt oder nicht, ist die konkrete Bedarfssituation an einer Schule. Diese Bedarfssituation unterliegt von einem zum anderen Schuljahr durchaus Veränderungen, die sich z.B. durch die Schülerzahlentwicklung ergeben können. Die Zurruhesetzung einer Lehrkraft führt nicht automatisch zu einem Einstellungsbedarf. Die Einstellungsplanungen für das kommende Schuljahr sind noch nicht abgeschlossen, so dass noch keine Erkenntnisse darüber vorliegen, wie viele Einstellungen in den jeweiligen Schulformen vorgenommen werden sollen. Das hängt im Wesentlichen von den Schulanmeldungen zur Grundschule, den weiterführenden Schulen und der gymnasialen Oberstufe ab. Die Einstellungsplanungen werden voraussichtlich Ende April/Anfang Mai abgeschlossen. Insofern werden zur Beantwortung der Frage 3 zu den Kapiteln 05 310 bis 05 410 in der Anlage lediglich die bisher erfolgten Einstellungen übermittelt. Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW (Kapitel 11 035) Das Landesinstitut steht aktuell vor einer internen Neustrukturierung, in dessen Zuge dann die aktuell noch freien Stellen verteilt werden. Da noch nicht fest steht, wie der neue Zuschnitt konkret aussehen wird, kann eine Besetzung erst im Nachgang erfolgen. Geschäftsbereich des Finanzministeriums Für die Kapitel 12 010, 12 050, 12 090 und 12 100 erfolgt eine zusammengefasste Darstellung, weil sich im Finanzressort die Besetzung von Planstellen im Finanzministerium, den Bildungseinrichtungen sowie dem Rechenzentrum mittelbar aus den Nachwuchskräften des Kapitels 12050 speist. Die Abgänge werden bei der Bedarfsberechnung auf Basis einer Bestandserhaltung ermittelt und entsprechend einbezogen. Insbesondere aufgrund der vorgezogenen Zurruhesetzungen (373 in 2016 bei 12 050) ist mit dem Haushalt 2017 eine Ausbildungsoffensive mit zusätzlich 250 Nachwuchskräften in der Laufbahngruppe 2.1 gestartet worden und soll weiter fortgeführt werden. Im Haushalt 2017 sind 360 Einstellungsermächtigungen für die Laufbahngruppe 1.2 und 867 Einstellungsermächtigungen für die Laufbahngruppe 2.1 etatisiert. In Laufbahngruppe 2.2 sind im Jahr 2017 rund 60 Einstellungen vorgesehen. Hier sind Ersatzeinstellungen - wie im Tarifbereich - sofort umsetzbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14637 4 4. Wie viele Referendare werden 2017 voraussichtlich den Vorbereitungsdienst für das Lehramt in Nordrhein-Westfalen beenden? 5. Zu welchem Zeitpunkt werden die Referendare voraussichtlich den Vorbereitungsdienst für das Lehramt beenden? (Bitte nach Stichtagen ausschlüsseln) Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Im Kalenderjahr 2017 beenden 6.928 Lehramtsanwärterinnen und Lehr-amtsanwärter (LAA) ihren Vorbereitungsdienst, die am 01.11.2015 (3.533 zum 30.04.2017) und am 01.05.2016 (3.395 zum 31.10.2017) begonnen haben. Es wird darauf hingewiesen, dass zurzeit keine Aussage dazu getroffen werden kann, ob alle LAA die Staatsprüfung innerhalb des regulären Vorbereitungsdienstes von 18 Monaten tatsächlich erfolgreich absolvieren werden. Ebenso kann aus den Daten nicht abgeleitet werden, ob die LAA (unmittelbar) nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes eine Festeinstellung als Lehrkraft in Nordrhein-Westfalen anstreben und wie viele Bewerbungen für den nordrhein-westfälischen Schuldienst aus anderen Bundesländern erfolgen. Eine Einstellung in den Schuldienst ist unmittelbar nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes möglich. Das bedeutet, dass die Lehrkräfte nicht ausschließlich zu Beginn des Schuljahres oder Schulhalbjahres eingestellt werden können. Neben diesen Einstellungsterminen ist auch eine Einstellung im laufenden Schuljahr möglich. Ich verweise hierzu auf die Regelungen zum Einstellungsverfahren in den Schuldienst.