LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14638 27.03.2017 Datum des Originals: 24.03.2017/Ausgegeben: 30.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5609 vom 15. Februar 2017 des Abgeordneten Robert Stein CDU Drucksache 16/14281 Die Landesregierung muss vollständige Transparenz über Ist-Besetzung zum 01. Januar 2017 in der Landesverwaltung herstellen! Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 5487 (Drucksache 16/14195) offenbart , dass über 7.800 Planstellen und Stellen in der Landesverwaltung zum 1. Januar 2017 unbesetzt waren. Hiervon entfallen fast 1.000 Planstellen auf Beamtinnen und Beamte bei der Polizei und über 4.300 Stellen auf den gesamten Schulbereich. Leider war die Landesregierung nicht in der Lage, die Stellenbesetzung zum 01. Januar 2017 im gesamten Geschäftsbereich des Justizministeriums mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugseinrichtungen zu benennen. Gleiches gilt für die Angestellten im Polizeibereich . Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5609 mit Schreiben vom 24. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie stellt sich der Personal Soll-Ist-Vergleich bei den Planstellen und Stellen im Einzelplan 04 im Jahr 2016 dar? (Bitte nach Kapiteln aufgliedern und das Personal- Soll 2016 der Ist-Besetzung zum 01.01.2017 gegenüberstellen) 2. Wie stellt sich der Personal Soll-Ist-Vergleich bei den Stellen im Kapitel 03 110 (Polizei ) im Jahr 2016 dar? (Bitte das Personal-Soll 2016 der Ist-Besetzung zum 01.01.2017 gegenüberstellen) Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14638 2 Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die Anlagen zu der Vorlage 16/4787 vom 23.02.2017 und der ergänzenden Vorlage 16/4829 vom 07.03.2017 des Finanzministeriums an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen verwiesen. 3. Wie kann die Landesregierung Personalbedarfe steuern und Fehlentwicklungen wie Unterbesetzungen erkennen, wenn sie keine Übersicht über die tatsächliche Stellenbesetzung hat? Die Landesregierung kennt die tatsächliche Stellenbesetzung (siehe o.a. Vorlagen an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen). Die Personalbedarfe werden prognostisch durch demografische Berechnungen ermittelt. Dabei werden neben den bekannten ordentlichen Altersabgängen auch außerordentliche Abgänge berücksichtigt. Ansonsten wird auf die Ausführungen in der Antwort der Landesregierung vom 09.02.2017 (LT-Drs 16/14195) auf die Kleine Anfrage 5487 verwiesen. 4. Wie verteilen sich die unbesetzten Planstellen und Stellen 2016 im Kapitel 03 110 regional? (Bitte einzeln nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln) Freiwerdende Planstellen im Kapitel 03 110 werden im Rahmen der praktizierten zentralen Stellenplanbewirtschaftung eingezogen und entsprechend im Ministerium für Inneres und Kommunales verwaltet. Die unterjährig - durch altersbedingte Abgänge, Versetzung aus dem Kapitel 03 110, Ausscheiden aufgrund von Dienstunfähigkeit, Tod etc. - frei werdenden Planstellen der Laufbahngruppe 2 - vormals gehobener und höherer Dienst - dienen unmittelbar der Übernahme der geprüften Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter sowie der Einstellung von Direkteinsteigerinnen, Direkteinsteigern, Aufsteigerinnen und Aufsteigern aus dem vormals gehobenen Polizeivollzugsdienst und stellen damit keine anderweitig verfügbaren Planstellen dar, die über eine Ausschreibung besetzt werden könnten. Bezüglich der regionalen Verteilung der unbesetzten Stellen im Tarifbereich wird auf die anliegende Tabelle verwiesen. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der heutigen Ministerpräsidentin Kraft in der Plenardebatte am 17. Dezember 2009, dass Sollzahlen oft Fantasiezahlen und Ist-Zahlen Fakten sind? Die Aussage der SPD-Fraktionsvorsitzenden in der damaligen Generaldebatte 2009 um den Haushalt 2010 bezog sich auf den Bildungsfinanzbericht für das Jahr 2009; also ein ganz anderes Thema als der hier thematisierte Stellenvergleich zum 01.01.2017. Ein Stellensoll stellt den Bedarf an Personal dar. Die personalführenden Stellen arbeiten daran , diesen Bedarf zu decken und möglichst alle freien Stellen zu besetzen. Dabei muss unterschieden werden zwischen Stellen, die durch absehbare Ruhestände frei werden - diese können sicherlich durch entsprechend geplante Ausschreibungen vorausschauend wiederbesetzt werden - und außerplanmäßigen Personalabgängen, bei denen Stellen vorübergehend frei bleiben und erst nach Durchführung der entsprechenden Ausschreibungsverfahren wieder besetzt werden können. Hinzu kommt, dass im Bereich der Polizei Einstellungen überwiegend zum 01.09. eines Jahres vorgenommen werden; auch wenn im Schulbereich grundsätzlich ständig Einstellungsverfahren stattfinden, wird der überwiegende Teil der Lehrkräfte zum 01.02. oder zum Schuljahresbeginn im August eines Jahres eingestellt. Weitere vielfältige Gründe sind in der Antwort der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14638 3 Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5487 ausführlich dargelegt worden. Aus all diesen Gründen kann es eine 100 %ige Besetzung der Planstellen und Stellen faktisch nie geben. Zum 01.01.2017 lag die Besetzungsquote allerdings bei rund 97 Prozent. Die durchschnittliche Besetzungsquote in den Jahren 2010 bis 2016 lag bei 97,57 Prozent und damit 1,09 Prozentpunkte höher als in den Jahren der CDU/FDP-geführten Landesregierung (Besetzungsquote 2005 bis 2010: 96,48 Prozent). Umgerechnet sind das rund 3.000 besetzte Stellen mehr.