LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14669 28.03.2017 Datum des Originals: 28.03.2017/Ausgegeben: 31.03.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5571 vom 6. Februar 2017 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/14201 Mit wem spricht die Landesregierung über die Eckpunkte für ein neues Kita-Gesetz? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf Rückfragen danach, mit wem das MFKJKS über die Eckpunkte für ein neues Kita-Gesetz in Gesprächen sei, antwortete Ministerin Kampmann stets unkonkret, man sei mit allen wichtigen Akteuren darüber im Gespräch. Zuletzt führte sie dazu in der Plenardebatte vom 25. Januar 2017 aus, man sei mit allen wichtigen Akteuren im Gespräch. Es sei im Sinne der Landesregierung gut und intensiv mit denen zusammenzuarbeiten, die tatsächlich und tagtäglich Kindertagesbetreuung organisieren und gestalten. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5571 mit Schreiben vom 28. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Finanzminister beantwortet. 1. Mit welchen Trägern und Verbänden plant die Landesregierung zum Ende der Legislaturperiode einen Konsens über Eckpunkte für ein neues Kita-Gesetz zu erzielen? (Bitte die einzelnen Träger und Verbände konkret benennen und auflisten) Die Landesregierung beabsichtigt zu gegebener Zeit eine Verständigung zu den Grundlagen für ein neues Gesetz zur Kindertagesbetreuung und die künftige Finanzierungsstruktur der Kindertagesbetreuung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW und den Kirchen. Darüber hinaus sind in diesen Prozess auch die Gewerkschaften sowie der Landeselternbeirat einzubeziehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14669 2 2. Mit welchen Trägern und Verbänden befindet sich die Landesregierung aktuell in Gesprächen über die Eckpunkte zu einem neuen Kita-Gesetz? (Bitte die einzelnen Träger und Verbände konkret benennen und auflisten) Die Landesregierung befindet sich außer mit den in der Antwort zu Frage 1 genannten Partnern – oftmals im Rahmen einer Vielzahl von Ortsterminen und persönlichen Gesprächen - zu den Grundlagen und einzelnen Aspekten auch in Gesprächen mit einzelnen Trägergruppen, mit Familienverbänden und –organisationen, mit Familien und Kindern, Fachkräften und Kita-Leitungen, mit dem Landesverband Kindertagespflege für die Fachberatungs- und Fachvermittlungsstellen und dem Berufsverband für Kindertagespflegepersonen NRW. 3. Welche Kostenkalkulation legt die Landesregierung bei der Erarbeitung der Eckpunkte zu Grunde? 4. Wurde das Finanzministerium in die Gespräche über ein neues Kita-Gesetz eingebunden? (Bitte klar mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten 5. Falls Frage 4 mit „Ja“ beantwortet wird: Welchen Finanzrahmen hat das FM zur Verfügung gestellt? Falls Frage 4 mit „Nein“ beantwortet wird: Warum wurde das Finanzministerium bisher nicht einbezogen? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammengefasst beantwortet. Wir werden die Kitafinanzierung grundständig neu aufstellen und dafür eine solide finanzielle Basis bereitstellen. Über den Verlauf interner Abstimmungen berichtet die Landesregierung grundsätzlich nicht.