LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14693 29.03.2017 Datum des Originals: 28.03.2017/Ausgegeben: 03.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5637 vom des Abgeordneten Christian Möbius CDU Drucksache 16/14311 Widerspruch bei der Urheberschaft des Programms „Gute Schule 2020“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Anhörung zum Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) am 08. Dezember 2016 hat der Vertreter der NRW.BANK, Herr Werner Kindsmüller, ausweislich des Protokolls (APr 16/1555) folgendes zur Urheberschaft des Programms ausgeführt (Auszug): „Herr Kuper hatte gefragt, von wem die Initiative ausgegangen sei. Ich hatte in meinem Eingangsstatement schon darauf hingewiesen, dass die NRW.BANK bereits seit 2014 das Programm „Moderne Schule“ anbietet. Angesichts der uns bekannten Investitionsbedarfe an den Schulen haben wir uns die Frage gestellt: Müssen und können wir dieses Programm als Bank des Landes nicht auf eine größere Kapazität ausweiten? – Vor diesem Hintergrund haben wir dann auch das Gespräch mit dem Ministerium gesucht. In diesen Gesprächen ist dann die Idee entstanden, das Programm so zu konzipieren, wie es jetzt ist. Es handelt sich also durchaus um eine gemeinschaftliche Aktion. Der Vorstand der NRW.BANK hat sich bereit erklärt, dieses Programm zu subventionieren.“ In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 5446 (Drucksache 16/14079) führt die Landesregierung zu der einfachen Frage nach der Urheberschaft des Programms aus: „Die Idee, die Kommunen bei der dringend notwendigen Sanierung von Schulgebäuden durch die Übernahme der auf die "Nutzungsjahre" verteilten Kosten in einer Größenordnung von 2 Mrd. Euro zu unterstützen, hat ihren Ursprung in einem Gespräch der Ministerpräsidentin mit mir im April des vergangenen Jahres. Der Ministerpräsidentin ging es um eine rasch wirkende unbürokratische Unterstützung der Kommunen als Schulträger bei der Sanierung und zukunftsgerechter digitaler Ausstattung. In diesem Gespräch entstand auch die Überlegung, die NRW.BANK analog zu im Bund üblichen Lösungen in Zusammenarbeit mit der KfW einzubinden und um Prüfung zu bitten, ob der Weg über ein bankseitiges Programm machbar ist. Bereits vor der öffentlichen Ankündigung durch die Ministerpräsidentin hat LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14693 2 das Finanzministerium die NRW.BANK informiert und um eine informelle Prüfung gebeten. Die NRW.BANK hat in der Folge das konkrete Konzept entwickelt und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.“ Der Widerspruch zu der einfachen Frage nach der Urheberschaft ist offensichtlich. Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5637 mit Schreiben vom 28. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. 1. Ist nach Einschätzung der Ministerpräsidentin die zitierte und aktenkundige Aussage des Vertreters der NRW.BANK in der Anhörung am 08. Dezember 2016 falsch? 2. Aus welchen Gründen sollte nach Einschätzung der Ministerpräsidentin ein Vertreter der NRW.BANK in einer offiziellen Anhörung im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens im Landtag zu der einfachen Frage nach der Urheberschaft des Programms den Sachverhalt zur Urheberschaft falsch widergeben? 3. Gibt es innerhalb der Landesregierung und den Ministerien Unterlagen (Schreiben, E-Mails, Faxe), die die Darstellung der Landesregierung zur Urheberschaft des Programms belegen? 4. Wie erklärt sich die Landesregierung den Widerspruch zwischen den Angaben des Vertreters der NRW.BANK und ihrer Darstellung? 5. Warum hat die Landesregierung meine Kleine Anfrage 5446, die die widersprüchlichen Aussagen zur Urheberschaft thematisiert hat, nicht innerhalb der üblichen 4-Wochen-Frist beantwortet, sondern für diese einfache Frage fast 6 Wochen benötigt? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat Fragen nach der Urheberschaft des Programms Gute Schule 2020 bereits umfassend und abschließend beantwortet. Die vom Fragesteller zutreffend zitierte Passage lautet (LT-Drs. 16/14078, Seite 2, letzter Absatz, und LT-Drs. 16/14079, Seite 2, vorletzter Absatz): „Die Idee, die Kommunen bei der dringend notwendigen Sanierung von Schulgebäuden durch die Übernahme der auf die "Nutzungsjahre" verteilten Kosten in einer Größenordnung von 2 Mrd. Euro zu unterstützen, hat ihren Ursprung in einem Gespräch der Ministerpräsidentin mit mir im April des vergangenen Jahres. Der Ministerpräsidentin ging es um eine rasch wirkende unbürokratische Unterstützung der Kommunen als Schulträger bei der Sanierung und zukunftsgerechter digitaler Ausstattung. In diesem Gespräch entstand auch die Überlegung, die NRW.BANK analog zu im Bund üblichen Lösungen in Zusammenarbeit mit der KfW einzubinden und um Prüfung zu bitten, ob der Weg über ein bankseitiges Programm machbar ist. Bereits vor der öffentlichen Ankündigung durch die Ministerpräsidentin hat das Finanzministerium die NRW.BANK informiert und um eine informelle Prüfung gebeten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14693 3 Die NRW.BANK hat in der Folge das konkrete Konzept entwickelt und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.“ Diese klare und unmissverständliche Darstellung bedarf keiner Ergänzung, Änderung, Erläuterung o.ä.. Die erneute Kleine Anfrage dient nicht der Sachverhaltsaufklärung. Insbesondere ist es nicht Sache des Finanzministers, Aussagen von Mitarbeitern der NRW.BANK zu interpretieren und über deren Hintergründe zu spekulieren. Die erneute Anfrage belegt vielmehr ein weiteres Mal, dass ein von Kommunen und Öffentlichkeit außerordentlich positiv aufgenommenes Programm für den Fragesteller noch schwerer verdaulich ist, als schon bislang vermutet (vgl. LT-Drs. 16/14079, Seite 2, letzter Absatz).