LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14710 30.03.2017 Datum des Originals: 30.03.2017/Ausgegeben: 04.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5661 vom 1. März 2017 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/14360 Sichere Entsorgung des im Atommüll-Lager Ahaus eingelagerten mittel- und schwachradioaktiven Atommülls Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit 2010 wird im Atommüll-Lager Ahaus auch mittel- und schwachradioaktiver Atommüll von diversen Atomstandorten eingelagert. Ursprünglich war dafür eine Lagerungsfrist von maximal zehn Jahren genehmigt und öffentlich bekanntgegeben worden. Angekündigt war ursprünglich bereits für 2013/14 ein Abtransport in das damals angeblich kurz vor der Fertigstellung stehende Endlagerprojekt "Schacht Konrad". Aufgrund gravierender und nach Meinung vieler Fachleute nicht zu behebender Probleme bei der Fertigstellung des Endlagerprojektes hat sich die angekündigte Fertigstellung bereits um gut zehn Jahre verzögert. Weitere Verzögerungen in erheblichem Umfang sowie ein kompletter Abbruch des Projektes aufgrund der gravierenden Probleme sind realistisch. In der Region Salzgitter und darüber hinaus gibt es erheblichen Widerstand gegen die mögliche Inbetriebnahme von "Schacht Konrad". Damit hat sich auch die ursprünglich angekündigte Zehn-Jahres-Frist zur Lagerung des mittelund schwachradioaktiven Atommülls in Ahaus als überholt erwiesen. Eine offene Kommunikation mit der Ahauser Bevölkerung zu diesem extrem bedauerlichen Sachverhalt findet seitens der Landesregierung jedoch nicht statt. Zudem widersprechen alle diese Einlagerungen in Ahaus der politischen Maxime der Landesregierung, Atommülltransporte nur noch ein einziges Mal durchführen zu wollen, nämlich in ein noch zu errichtendes Endlager. Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 5661 mit Schreiben vom 30. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14710 2 1. Wieviele Behälter mit mittel- und schwachradioaktivem Atommüll sind seit 2010 im Atommüll-Lager in Ahaus eingelagert worden (bitte aufschlüsseln nach Jahrgängen, Anzahl der Atommüll-Behälter pro Jahr, Art des jeweiligen Atommülls (mittel-/schwachradioaktiv), Entstehungsort des Atommülls (z.B. jeweiliger AKW-Standort) sowie ggf. auch Konditionierungsort des Atommülls)? In den Jahren 2010 bis 2016 wurden im Zwischenlager Ahaus (BZA) insgesamt 183 Stahlblechcontainer (sog. Konrad-Container) mit schwachradioaktiven Abfällen eingelagert. All diese Abfälle sind in deutschen Kernkraftwerken angefallen. Die weiteren gewünschten Details sind in den anhängenden Tabellen „Einlagerungen 2010 - 2016“ und „Standortkürzel“ zu finden. 2. Mit wieviel zusätzlichen Behältern mit mittel- und schwachradioaktivem Atommüll rechnet die Landesregierung in den kommenden Jahren (bitte aufschlüsseln nach Entstehungsort des Atommülls, Anzahl der Atommüll-Behälter je Entstehungsort, Art des jeweiligen Atommülls, angepeiltem Lieferzeitraum sowie Konditionierungsort des Atommülls)? Mit Blick auf die beschlossene Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung und die damit verbundene Übernahme der Verantwortung des Bundes für die Zwischenlagerung wird die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) ihr BZA und die darin ein-gelagerten radioaktiven Abfälle in nächster Zeit an den Bund abgeben. Der Landesregierung liegen hinsichtlich des genauen Abgabetermins und der weiteren Auslastung des BZA keine Informationen vor. 3. Wieviele Behälter mit mittel- und schwachradioaktivem Atommüll wurden seit 2010 aus Ahaus wieder abtransportiert (bitte aufschlüsseln nach Jahrgängen, jeweiliger Anzahl der Behälter, Grund für den Abtransport sowie Zielort für den Abtransport)? In den Jahren 2010 bis 2016 wurden aus dem BZA insgesamt 14 Stahlblechcontainer (sog. Konrad-Container) mit schwachradioaktiven Abfällen ausgelagert. Dispositionen des Abfalleigentümers, in dessen Auftrag die GNS die Abfälle im BZA zwischenlagerte, waren der Grund für die Auslagerung und den Abtransport. Die gewünschten Details sind in den anhängenden Tabellen „Auslagerungen 2010 - 2016“ und „Standortkürzel“ zu finden. 4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die erheblichen Verzögerungen bei der Fertigstellung des Endlagerprojektes „Schacht Konrad“ und das derzeit anvisierte Fertigstellungsdatum? Die Landesregierung hat folgende Kenntnisse: Am 31. August 1982 beantragte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bei der niedersächsischen Landesregierung die Erteilung eines Beschlusses zur Feststellung des Plans für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerkes Konrad in Salzgitter als Anlage zur Endlagerung radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14710 3 Der Antrag wurde ergänzt, zum einen durch die PTB und zum anderen durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Rechtsnachfolger der PTB. Am 22. Mai 2002 beschloss die niedersächsische Landesregierung die Planfeststellung. Mit Beschluss vom 26. März 2007 wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde einer Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. März 2006 zurück. Der Planfeststellungsbeschluss der niedersächsischen Landesregierung wurde damit richterlich (bestandskräftig) bestätigt. Seit diesem Zeitpunkt konnten das BfS als Bauherr und Betreiber und die Deutsche Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) als Planer und Errichter mit der systematischen Aufarbeitung der zum Teil lange zurückliegenden Planungen, der Kostenrechnung und des Zeitbedarfs für die Errichtung des Endlagers beginnen und den Umbau des Schachtes Konrad zu einem Endlager vorantreiben. Als Termin für die Fertigstellung des Endlagers hat die DBE das Jahr 2022 angegeben. Das BfS hat der DBE mitgeteilt, dass dieser Termin einzuhalten ist. 5. Wieviele der in Ahaus derzeit eingelagerten Behälter für mittel- und schwachradioaktiven Atommüll müssen vor einer Endlagerung – an welchem Standort auch immer – noch einmal neu „endlagerfähig“ verpackt werden? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Mit Blick auf die beschlossene Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung (vgl. Antwort auf die 2. Frage) haben die Abfalleigentümer vor Abgabe ihrer radioaktiven Abfälle in die Verantwortung des Bundes nachzuweisen, dass die Abfallgebinde für die spätere Endlagerung geeignet sind.