LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14712 30.03.2017 Datum des Originals: 30.03.2017/Ausgegeben: 04.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5599 vom 14. Februar 2017 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/14245 Weitere offenen Fragen im Zusammenhang mit den Korruptionsvorwürfen beim Landgestüt Warendorf Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auch nach Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 13. Dezember 2016 (Drs. 16/13961) ergeben sich weitere Fragen. Nach Presseinformationen hat das Landgestüt seit 2011 Kontakte zu einem Pferdesportzentrum in Katar gepflegt. Diese sind nach Auskunft der Landesregierung zwischenzeitlich beendet. Im Rahmen dieser Kontakte soll es zu Einladungen von Bediensteten des Landgestüts gekommen sein, die dann angeblich sogar mit Ehepartnern nach Katar eingeladen wurden. Das Pferdesportzentrum in Katar soll die Kosten übernommen haben. Die Staatsanwaltschaft Münster ermittelt in dieser Angelegenheit, im Februar letzten Jahres hat eine Durchsuchung im Landgestüt wegen des Verdachtes der Vorteilsannahme stattgefunden. Zwischenzeitlich sind drei Mitarbeiter freigestellt. Alleine im Zeitraum vom 01.12. 2016 bis zum Januar 2017 wurden 193.351,58 Euro an Bruttoentgelten von der Landeskasse gezahlt. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5599 mit Schreiben vom 30. März 2017 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14712 2 1. Inwieweit erwerben die freigestellten Beschäftigten jeweils Urlaubsansprüche, sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Die sich aus Arbeits- und Tarifrecht ergebenden Ansprüche der Beschäftigen bestehen während der Freistellung fort. 2. Welche Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen bestanden bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Vorwürfe seitens des Landes, um strafrechtlich relevante Vorgänge, wie eine möglicherweise unerlaubte Vorteilsnahme, zu verhindern? Das Landgestüt untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (§§ 11 - 13 Landesorganisationsgesetz). Die Dienst- und Fachaufsicht wurde durch jährliche Programmplanungsgespräche, jährliche Sitzungen des Beirates des Landgestüts, jährliche technische Revisionen, regelmäßige Dienstbesprechungen sowie in Einzelfällen durch die Vergabe von Gutachten (z.B. AFC 2010 „Beratung des nordrhein-westfälischen Landgestüts zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Erhöhung der Einnahmen“) ausgeübt. Die Verwaltungsleitung des Landgestütes ist im Jahr 2011 durch das Ministerium über das Korruptionsbekämpfungsgesetz, insbesondere über die Vorschriften zur Vorbeugung informiert worden und hat auftragsgemäß eine Gefährdungsanalyse Korruption und eine Übersicht der getroffenen Präventionsmaßnahmen erstellt . 3. Inwieweit wusste das Ministerium von den Reisen von Bediensteten des Landgestütes nach Katar? Unterlagen über beabsichtigte Dienstreisen von Vertretern des Landgestütes nach Katar erhielt das Ministerium erstmals im März 2014. 4. Inwieweit ist das Landgestüt Warendorf auf Initiative des Ministeriums tätig geworden, um Kontakt zum Pferdesportzentrum in Katar aufzunehmen? Grundsätzlich war das Landgestüt von Seiten des Ministeriums aufgefordert, zur Verbesserung der Einnahmensituation neue Geschäftsfelder zu prüfen und zu entwickeln. Die Kontaktaufnahme zum Pferdesportzentrum in Katar erfolgte jedoch nicht auf Initiative des Ministeriums. 5. Inwieweit erfolgten Rückmeldungen des Landgestüts Warendorf über Gespräche und erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit dem Pferdesportzentrum in Katar? Das Landgestüt hat bei verschiedenen Terminen und Veranstaltungen über die Kontakte zur Reitsporteinrichtung AL SHAQAB in Katar sowie die erbrachten Leistungen und die dabei erzielten Einnahmen berichtet.