LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14713 30.03.2017 Datum des Originals: 30.03.2017/Ausgegeben: 04.04.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5666 vom 2. März 2017 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/14367 Drei verletzte Polizisten bei Protesten gegen eine AfD-Wahlveranstaltung in Herford – Welche konkreten Kenntnisse besitzt die Landesregierung über die Vorfälle? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auch die FDP stellt sich deutlich gegen alle Rechtspopulisten wie die AfD und unternimmt alle Anstrengungen, dass solche Kräfte keine politische Bedeutung in NRW und Deutschland erlangen. Für Demokraten gilt, den eigenen Protest friedlich zu formulieren und gegebenenfalls auch zu demonstrieren. Zudem sind alle gefordert, sich von rechtswidrigen Protestformen klar zu distanzieren, brisante Einsatzlagen für die Polizei nicht durch Anheizen der Stimmung zu erschweren und bestenfalls zu versuchen, auf Dritte positiv einzuwirken. Egal gegen wen und was sich der Protest richtet: Bedrohungen von, körperlicher Widerstand, Angriffe auf und Gewalt gegen Menschen wie Beschäftigte und Polizeibeamte sind völlig inakzeptabel. Bereits bei den Protesten im Hambacher Forst gegen RWE müssen wir seit Jahren brutalste Angriffe und Gewaltformen des Protests von Gegnern auf Beschäftigte und Polizeibeamte beobachten. Im Vorlauf des im April geplanten AfD-Bundesparteitages in Köln hat es zuletzt gar Morddrohungen gegen Mitarbeiter der Hotelkette gegeben, Mitarbeiter wurden massiv angefeindet. Die Polizei wird dort mit einem massiven Aufgebot gefordert sein, weil auch gewaltbereite Gegendemonstranten erwartet werden. Knapp 150 Menschen sollen am Dienstagabend vor dem Bürgerzentrum „Haus unter den Linden“ in Herford friedlich gegen eine Veranstaltung der AfD protestiert haben; unter ihnen waren etliche Lokalpolitiker aus dem Kreis. Etwa 20 bis 30 Demonstranten aus der linksautonomen Szene sollen sich indes in einem Treppenhaus festgekettet und den Zugang zu der Veranstaltung blockiert haben, teilte die Polizei mit (vgl. dpa-Meldung vom 01.03.2017 „Drei Polizisten bei Protesten gegen AfD-Wahlveranstaltung verletzt“). Nach Schlichtungsversuchen habe die Polizei, die von Kräften einer Hundertschaft aus Dortmund unterstützt wurde, die Aktion aufgelöst. Einige Demonstranten sollen heftigen Widerstand geleistet haben. „Dabei mussten einige Demonstranten aus dem Treppenhaus getragen werden. Andere wehrten sich. Einem dpa-Bericht zufolge sollen dabei drei Polizisten verletzt LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14713 2 worden sein. Ein Polizist habe eine Bisswunde davongetragen, zwei erlitten nach Angaben eines Sprechers Prellungen durch Schläge.“ (dpa-Meldung vom 01.03.2017 „Drei Polizisten bei Protesten gegen AfD-Wahlveranstaltung verletzt“). Das Westfalen-Blatt berichtete, dass sich „nach Angaben der Polizei etwa 30 Personen außerhalb der Öffnungszeiten Zutritt zum Begegnungszentrum verschafft haben. »Die Personen aus dem linksautonomen Bereich haben sich an der Treppe hinauf zur 1. Etage und in einigen Räumen im ersten Stock angekettet«, sagte der Polizeisprecher […] Unklar war am Abend noch, wie die Demonstranten außerhalb der Öffnungszeiten ins Gebäude gelangen konnten. Türen wurden jedenfalls nicht aufgebrochen.“ (Westfalen-Blatt online vom 28.02.2017 „Demonstranten ketten sich in Herford fest“). Eine Bundestagsabgeordnete der Linken soll als Vermittlerin fungiert haben. Sie soll den Jugendlichen freien Abzug zugesagt haben, wenn sie eigenständig gehen würden. Das lehnte die Gruppe, die immer wieder „Nationalismus ist keine Alternative“ skandierte, ab. (vgl. http://www.nw.de/lokal/kreis_herford/herford/herford/21706968_Herforder-stellen-sichgegen -die-AfD.html). Aus Kreisen der Polizei ist dargestellt worden, dass die Situation drinnen von bestimmten Persönlichkeiten unter den Demonstranten vor dem Bürgerzentrum durchaus angeheizt wurde. Draußen sollen die abgeführten Protestler von den Gegendemonstranten schließlich bejubelt worden sein. Dem dpa-Bericht zufolge, sollen gegen die Demonstranten „[…] Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, Nötigung und Widerstand gegen Polizeibeamte“ (dpa-Meldung vom 01.03.2017 „Drei Polizisten bei Protesten gegen AfD-Wahlveranstaltung verletzt“) eingeleitet worden sein. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5666 mit Schreiben vom 30. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Welche konkreten Erkenntnisse besitzt die Landesregierung zum genauen Hergang der Proteste und des Polizeieinsatzes während der Veranstaltung in Herford? Am 28.02.2017, gegen 17.30 Uhr, wurde durch Aufklärungsmaßnahmen bekannt, dass sich 22 Personen, die dem linksorientierten Spektrum zugeordnet werden konnten, im Vorfeld der AfD-Veranstaltung Zugang zum Veranstaltungsgebäude verschafft und im Treppenaufstieg eine Sitzblockade gebildet hatten. Eine der Personen hatte sich mit Metallketten am Geländer festgekettet. Weitere quer gespannte Ketten sollten die Nutzung des Treppenaufganges verhindern; mehrere Spruchbanner zur Aufforderung zum Protest waren an den Fenstern des ersten Stockwerkes befestigt. Weder der Aufforderung durch den Hausrechtsinhaber, das Gebäude zu verlassen, noch einer gleichlautenden Weisung der vor Ort eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten leisteten die Personen Folge. Um 19.00 Uhr wurde durch den Polizeiführer die Räumung des Treppenaufstiegs unter lageangepasster Anwendung unmittelbaren Zwanges nach vorheriger Androhung sowie die Identitätsfeststellung der Tatverdächtigen zum Zwecke der Strafverfolgung angeordnet. Gegen 19:10 Uhr versuchte eine Bundestagsabgeordnete der Partei "Die Linke", deeskalierend auf die Teilnehmer der Blockade einzuwirken und diese zum freiwilligen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14713 3 Verlassen des Hauses zu bewegen. Ihr gegenüber gaben die Teilnehmer an, sie wollten die Blockade nur aufgeben, wenn die AfD-Veranstaltung nicht durchgeführt und ihnen freier Abzug unter Verzicht auf Personalienfeststellung gewährt würde. Diesem Vorschlag stimmte der Polizeiführer nicht zu. Am Veranstaltungsgebäude hatten sich mittlerweile ca. 100 Personen des linksgerichteten Spektrums versammelt. Nach der dritten Aufforderung durch den Hausrechtsinhaber, das Gebäude zu verlassen sowie der polizeilichen Androhung, die Räumung des Gebäudes mit Kräften der Bereitschaftspolizei erforderlichenfalls zwangsweise durchzusetzen, begann diese um 19:45 Uhr. Durch die verbalen Reaktionen aus der Gruppe der Blockadeteilnehmer war davon auszugehen, dass die polizeilichen Verfügungen verstanden wurden. Bei der Räumung kam es zu Widerstandshandlungen durch Tritte gegen die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten. Ein Polizeivollzugsbeamter wurde dadurch am Knie verletzt. Eine andere Person biss einem Polizeivollzugsbeamten in das Bein. Eine ärztliche Versorgung dieser verletzten Polizeivollzugsbeamten erfolgte am Einsatzort. Eine Polizeivollzugsbeamtin musste nach einem Sturz zur ambulanten Versorgung ihrer Knieverletzung einem Krankenhaus zugeführt werden. Ein Polizeivollzugsbeamter meldete sich am nächsten Tag dienstunfähig. Insgesamt wurden 32 Personen aus dem Treppenhaus getragen und deren Identität festgestellt. Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Nötigung, des Hausfriedensbruches, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Versammlungsgesetz wurden eingeleitet. 2. Welche konkreten Erkenntnisse liegen vor zur Unterstützung der Protestler im Treppenhaus oder Einmischung in die Polizeimaßnahmen durch anwesende Dritte sowie zur Art und Weise, wie der Zugang der Demonstranten zum Gebäude, in dem die Veranstaltung stattfand, erfolgte? Während des Einsatzes traf eine Bundestagsabgeordnete der Partei "Die Linke" mit einem Mitarbeiter des Wahlkreisbüros am Einsatzort ein und bot sich als "Gesprächs-Mittlerin" an. Ihr wurde der Sachverhalt mit Hinweis auf die Erfüllung der Straftatbestände sowie die Durchsetzung des Platzverweises nötigenfalls mit unmittelbarem Zwang erläutert. Dies erachtete die Bundestagsabgeordnete für nicht verhältnismäßig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Während die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AfD-Veranstaltung an der Örtlichkeit eintrafen, wurden sie durch einige Personen, die dem linksgerichteten Spektrum zuzuordnen waren und sich an der Rückseite des Gebäudes aufhielten, verbal provoziert. Eine körperliche Auseinandersetzung wurde durch die einschreitenden Polizeivollzugsbeamtinnen und - beamten verhindert. Beim Wegtragen der das Treppenhaus blockierenden Personen mussten die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten eng an der vorgenannten Gruppe des linksgerichteten Spektrums vorbei. Eine bislang nicht identifizierte Person aus dieser Gruppe stellte einer Polizeivollzugsbeamtin ein Bein, so dass diese stürzte und sich am Knie verletzte. Wie die Personen vor Beginn der Veranstaltung in das Gebäude gelangt sind, konnte durch die weiteren Ermittlungen bislang nicht geklärt werden. Ein gewaltsames Eindringen in das Gebäude wurde nicht festgestellt. Für das Gebäude sollen 60 Schlüssel im Umlauf sein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14713 4 3. Welche Anstrengungen werden seitens Polizei und Justiz unternommen, um die Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, Nötigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte sehr zügig - etwa im Wege besonders beschleunigter Verfahren - abzuschließen, um ein deutliches Signal gegen gewaltsamen Protest zum Nachteil der eingesetzten Polizeibeamtinnen und - beamten auch in Hinblick auf kommende Ereignisse zu setzen? Der Leitende Oberstaatsanwalt in Bielefeld hat berichtet, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines besonders beschleunigten Verfahrens nicht vorgelegen hätten. Insbesondere seien weder ein einfacher Sachverhalt noch eine klare Beweislage gemäß § 417 Strafprozessordnung (StPO) gegeben. Es sei zunächst unklar gewesen und hätte ergänzender Ermittlungen bedurft, welche konkreten Widerstandshandlungen und Tatbeiträge den einzelnen 32 Beschuldigten zuzuordnen seien. Insbesondere sei die Anordnung erkennungsdienstlicher Behandlungen einzelner Beschuldigter gemäß § 81b 1. Alternative StPO zur Durchführung von Wahllichtbildvorlagen und zum Abgleich mit Bildern von dem Tatgeschehen erforderlich gewesen. Die Ermittlungen dauerten derzeit noch an. 4. Wie viele Straftaten aus dem linken Spektrum im Bereich der Gewaltdelikte wurden seit 2015 im Regierungsbezirk Detmold im Vergleich zu den anderen Regierungsbezirken registriert (bitte nach unterschiedlichen Delikten sowie den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Die statistische Erfassung Politisch motivierter Kriminalität (PMK) erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage des im Jahr 2001 von der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder beschlossenen Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“. Der PMK werden danach Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14713 5 Darüber hinaus gehören Straftaten gemäß §§ 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105- 108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB als Staatsschutzdelikte zur PMK, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Politisch motivierte Straftaten werden hinsichtlich des Begründungszusammenhangs (Motiv) einem oder mehreren Themenfeldern zugeordnet. Datenquelle zur Beantwortung der Fragen 4 und 5 ist der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen der Politisch motivierten Kriminalität. Abgebildet werden Daten zu Straftaten, die dem Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen bis zum 08.03.2017 gemeldet wurden. Nordrhein-Westfalen teilt sich polizeilich in 47 Kreispolizeibehörden auf, wobei die Polizeibezirke nicht immer deckungsgleich mit den kommunalen Verwaltungsbezirken sind. Zum Regierungsbezirk Detmold zählen die KPB Bielefeld, Detmold, Gütersloh, Herford, Höxter, Minden und Paderborn. Seit dem 01.01.2015 wurden für den Regierungsbezirk Detmold 15 Gewaltdelikte im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität - Links (PMK-L) erfasst, von denen elf Straftaten in den Bezirk der KPB Bielefeld, eine Straftat in den Bezirk der KPB Minden und drei Straftaten in den Bezirk der KPB Paderborn fallen. Für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Münster wurden seit dem 01.01.2015 insgesamt 671 Gewaltdelikte der PMK-L erfasst. Gewaltdelikte PMK-Links aufgeschlüsselt nach Delikten: Deliktgruppe 01.01.2015 - 08.03.2017 KPB BI Körperverletzungsdelikte 9 Widerstandshandlungen 2 Gesamt 11 KPB MI Körperverletzungsdelikte 1 Gesamt 1 KPB PB Körperverletzungsdelikte 3 Gesamt 3 BR DT Körperverletzungsdelikte 13 Widerstandshandlungen 2 Gesamt 15 andere BR Tötungsdelikte (einschließlich Versuche) 1 Branddelikte 37 Sprengstoffdelikte 3 Landfriedensbruchdelikte 113 Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr etc. 34 Körperverletzungsdelikte 373 Widerstandshandlungen 103 Raub 7 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/14713 6 Gesamt 671 NRW Tötungsdelikte (einschließlich Versuche) 1 Branddelikte 37 Sprengstoffdelikte 3 Landfriedensbruchdelikte 113 Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr etc. 34 Körperverletzungsdelikte 386 Widerstandshandlungen 105 Raub 7 Gesamt 686 5. Wie viele Straftaten aus dem linken Spektrum gegen Polizei bzw. Sicherheitsbehörden, Justiz oder gegen den Staat, seine Einrichtungen und Symbole wurden seit 2015 im Regierungsbezirk Detmold im Vergleich zu den anderen Regierungsbezirken registriert (bitte nach den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Seit dem 01.01.2015 wurden für den Regierungsbezirk Detmold 66 Straftaten im Bereich der PMK-L mit o. g. Zielrichtung erfasst, von denen 39 Straftaten in den Bezirk der KPB Bielefeld, eine Straftat in den Bezirk der KPB Gütersloh, 15 Straftaten in den Bezirk der KPB Herford, zwei Straftaten in den Bereich der KPB Höxter, drei Straftaten in den Bezirk der KPB Minden und sechs Straftaten in den Bezirk der KPB Paderborn fallen. Für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Münster wurden seit dem 01.01.2015 insgesamt 2102 Straftaten der PMK-L mit o. g. Zielrichtung erfasst.